Stadt nennt Regeln gegen Plakat-"Wildwuchs" im Wahlkampf
Im Kommunalwahlkampf scheint politische Werbung allgegenwärtig zu sein. Plakate dürfen aber trotzdem nicht überall angebracht werden.
Von Kai Koppe
Cuxhaven. Etwa ein Monat bleibt bis zum Urnengang. Kommunalwahlplakate säumen Straßen und Plätze. Trotz der (vermeintlichen) Flut von Kandidatenporträts gibt es klare Regeln, die beim Anbringen von Wahlwerbung gelten. Gegenüber der CN/NEZ-Redaktion sprach Hendrik Nintzel, Leiter der städtischen Abteilung für Allgemeine Verwaltung und Organisation, darüber, wie die Stadt politische Chancengleichheit, aber auch Verkehrssicherheit herzustellen versucht.
Wenn es um Wahlplakate an Laternenmasten gehe, so Nintzel, habe unter anderem der Fachbereich Straße und Verkehr ein Wörtchen mitzureden, erklärte Hendrik Nintzel. Rechtlich handele es sich nämlich um eine Sondernutzung. Was nicht ausschließt, dass Parteien ein Anrecht darauf haben, ihre Wahlwerbung anzubringen. Aufgrund der bei stärkerem Wind entstehenden Lasten dürfen Laternenmasten nicht mit Werbetafeln überfrachtet werden. Maximal ein Plakat pro Mast lautet eine Regel, die (wie aktuell zu beobachten) nicht überall eingehalten wird, aber Schwarz auf Weiß auf der städtischen Internetseite kommuniziert wird.
"Wesselmänner" am Gitterzaun
Etablierte Parteien setzen auf die im Volksmund auch als "Wesselmanntafeln" bekannten Großplakatwände. Letztere sind in ihrer klassischen Ausführung für Druckbahnen gedacht, die sich zu einem Großbild im Format DIN 18/1 (das entspricht 3,56 Meter mal 2,52 Meter) zusammensetzen. Die klassischen "Wesselmänner" - darauf wies Nintzel gegenüber unserer Redaktion hin - waren in früheren Jahren tatsächlich von der Stadt Cuxhaven bereitgestellt worden. Aufgrund des gestiegenen Sparzwangs - Auslöser war der Entschuldungsvertrag mit dem Land - wurden die städtischen Trägerwände allerdings vor circa zehn Jahren abgeschafft. "Sie haben regelmäßig Kosten verursacht, einerseits durch Vandalismusschäden, andererseits durch das immer wieder notwendige Grundieren und das Aufstellen selbst", sagte Nintzel.
Nachdem sie für die Werbeträger selbst zuständig sind, greifen politische Bewerber verstärkt auf Gitterzaun-Elemente zurück, die - mit Wahltransparenten bestückt - in Dreiecksform aufgestellt werden. Von der Stabilität her können sie vielleicht keinem Sturm, aber den üblichen Windbedingungen eines Küstenwahlkreises standhalten. An welchen Stellen solche Wesselmann-Varianten aufgestellt werden dürfen, ist genau geregelt: 27 Stellflächen - viele davon an örtlichen Verkehrsknotenpunkten gelegen - hat die Stadtverwaltung ausgewiesen und auf einer mit Luftbildern bestückten Liste veröffentlicht. Sieht man von der Möglichkeit ab, auf Privatgrund Wahlwerbung zu platzieren, müssen Parteien mit diesen über das Stadtgebiet verteilten 27 Großplakat-Standorten auskommen.
Windhund-Prinzip ist nicht ganz zu verhindern
Ihre Nutzung müsse im Rathaus beantragt werden: "Das läuft ein bisschen nach dem Windhund-Prinzip", räumt der Abteilungsleiter ein, der an die Wahlkampf-Teams appelliert, Plakatwände individuell so zu platzieren, dass politische Mitbewerber ebenfalls die Chance bekommen, sich zu präsentieren. "Im Grunde weiß man ja, wer das ist; es sind die größeren Parteien, die die Möglichkeit der Großplakate nutzen."
Auf den Einsatz von mobilen Werbeträgern - etwa am Straßenrand geparkte Anhänger - angesprochen, wies Nintzel auf eine um das Rathaus verlaufende Bannmeile hin. Mit dem Ziel, eine unmittelbare Wählerbeeinflussung zu verhindern, mussten die Zugangswege zum Rathaus spätestens ab dem Start der Briefwahl am Mittwoch dieser Woche frei von politischer Werbung sein. "Im Zweifelsfall auch eine Partei ansprechen und sagen: Hier müsst ihr euer Plakat abhängen."
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