Mit einer Gästekarte weisen Urlauber am Strandzugang nach, dass sie Gästeneitrag bezahlt haben. Als eine von zwei "Säulen" zur Finanzierung des öffentlichen touristischen Aufwands soll die Abgabe auch in kommenden Jahren bestehen bleiben. Foto: CNV-Archiv / Adelmann
Mit einer Gästekarte weisen Urlauber am Strandzugang nach, dass sie Gästeneitrag bezahlt haben. Als eine von zwei "Säulen" zur Finanzierung des öffentlichen touristischen Aufwands soll die Abgabe auch in kommenden Jahren bestehen bleiben. Foto: CNV-Archiv / Adelmann
Positive Signale vom Land 

Tourismusfinanzierung in Cuxhaven: Kombi-Lösung zum Greifen nah

29.06.2026

Im kommenden Jahr soll ein Mix aus Gästebeitrag und Übernachtungssteuer greifen. Die Stadt ist zuversichtlich die notwenige Genehmigung auch in schriftlicher Form zu erhalten. 

Was die Zukunft der Tourismusfinanzierung angeht, gibt sich die Verwaltung zuversichtlich: Das Innenministerium in Hannover habe in einem Telefonat "verlässlich zugesagt", dass eine für das favorisierte Lösungsmodell notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. So steht es in einer Sitzungsvorlage, über die der Rat der Stadt am heutigen Dienstagabend abstimmen wird.

Angefasst werden muss das bislang dreigliedrige Finanzierungsmodell wegen der zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufenden Stabilisierungsvereinbarung. Besagter Entschuldungsvertrag gestattete der Kommune bis ins lufende Jahr hinein, eine Übernachtungssteuer sowie den auch als "Kurtaxe" bekannten Gästebeitrag parallel zueinander zu erheben. Diese Kombination ist nur in Ausnahmefällen zulässig; Grund, warum die Stadtverwaltung auf der Suche nach einer künftigen Finanzierungsmöglichkeit zunächst darauf setzte, den öffentlichen touristischen Aufwand allein über einen deutlich erhöhten Übernachtungssteuersatz zu decken.

Santjer rechnet mit schriftlicher Zusage

Die errechneten 11,58 Prozent galten jedoch schnell als "nicht darstellbar": Vorbehalte kamen aus den Reihen des Gastgewerbes, das vor erheblichen Wettbewerbsnachteilen und überregionalen Negativ-Schlagzeilen warnte. Politik und Verwaltung erarbeiteten aus diesem Grund einen Alternativvorschlag: Ein "Zwei-Säulen-Modell" soll ermöglichen, den derzeitigen Übernachtungssteuersatz von 2,75 Prozent zu halten - und in Kombination mit einem weiterhin vereinnahmten Gästebeitrag die entstehenden Kosten zu decken. Die "Hürde", die es im Zuge dieses Lösungsvorschlags (analog zum Ausgangsmodell) zu nehmen galt, konnte offenbar nivelliert werden. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die schriftliche Zustimmung ebenfalls erhalten werden", antwortete Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer. Anderenfalls, so der OB auf Nachfrage unserer Redaktion, hätte sein Haus die fragliche Vorlage gar nicht herausgegeben.

Nach den Worten von Anna Lena Hesse, Leiterin der Finanzabteilung im Rathaus, beinhaltet das Papier so etwas wie die technische Umsetzung der bereits schon in der April-Sitzung vom Rat beschlossenen Finanzierungsidee. Fixiert ist in der Vorlage beispielsweise der Verzicht auf das bisherige dritte Standbein, den Tourismusbeitrag. Er wird ab 1. Januar 2027 nicht mehr erhoben werden - auch wenn die Tourismusbeitragssatzung aus technischen Gründen zunächst fortbesteht. Kompensiert werden durch den Verzicht bedingte Ausfälle über eine Ausweitung der Bettensteuerpflicht auf beruflich bedingte Übernachtungen. Für das örtliche Gastgewerbe bedeutete dieser Schritt durchaus eine "Kröte", die der Dehoga-Stadtverband unter den gegebenen Umständen jedoch als hinnehmbar beschrieb. Das Gastgewerbe werde nun insoweit entlastet, als dass es keinen Tourismusbeitrag mehr entrichten müsse, merkte Finanzbereichsleiterin Hesse in diesem Zusammenhang an.

Keine eigene "Lex Cuxhaven" nötig

Auf die Rechtslage verweisend stellte Hesse klar, dass das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) in begründeten Fällen generell die Möglichkeit biete, ein Nebeneinander von Übernachtungssteuer und Gästebeitrag zu erlauben. Genehmigungskriterien gibt es mehrere. Weil das Argument "Entschuldungsverfahren" nach dem 31. Dezember nicht mehr in Betracht kommt, bedarf es nach ihren Worten einer anderen Begründung für die neu zu erteilende Ausnahmegenehmigung. Eine neue Sonderregelung müsse mit Blick auf das NKAG aber nicht getroffen werden, betonte Hesse in Hinblick auf Stimmen, die von einer neuerlichen "Lex Cuxhaven" gesprochen hatten.

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