Mietpreisbremsen sind heute keine Ausnahme mehr. Foto: Monika Skolimowska/dpa
Mietpreisbremsen sind heute keine Ausnahme mehr. Foto: Monika Skolimowska/dpa
Verlängerung der Mietpreisbremse

Ein Drittel der Deutschen: Fast jeder Dritte lebt in einem Gebiet mit Mietpreisbremse

13.12.2024

Das Kabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Nach einer Verabschiedung im Bundestag vor der Neuwahl sieht es aber nicht aus. Das Instrument wird in 44 von 82 Großstädten genutzt.

Knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung wohnt in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt. Das zeigt eine Auswertung von Daten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Demnach gilt das 2015 eingeführte Instrument für den Mieterschutz bundesweit in 415 Gemeinden mit insgesamt 26,2 Millionen Einwohnern.

Dort, wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Grundlage dafür ist ein Bundesgesetz, das die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gilt. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. 

Auch Erhöhung im laufenden Mietvertrag wird stärker begrenzt

Wie das Bundesamt mitteilte, gilt in allen Gemeinden mit Mietpreisbremse - mit Ausnahme der Stadt Trier - auch eine abgesenkte Kappungsgrenze. Das bedeutet, dass Vermieter bei bereits bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren eine Erhöhung um maximal 15 Prozent fordern dürfen. In Gemeinden, wo die normale Kappungsgrenze gilt, ist eine Erhöhung der Bestandsmieten um bis zu 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Den Angaben zufolge gibt es bundesweit 87 Gemeinen mit abgesenkter Kappungsgrenze ohne Mietpreisbremse. 

Wenn der Bundestag die Regelung zur Mietpreisbremse nicht per Gesetz verlängert, läuft sie Ende 2025 aus. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwar eine Verlängerung der Regelung bis Ende 2029 beschlossen und dies mit einer Änderung zu der Ausnahmeregelung für neu gebaute oder grundlegend modernisierte Wohnungen verbunden. Das Vorhaben dürfte allerdings vor der für den 23. Februar geplanten Neuwahl keine Mehrheit im Bundestag finden.

In Deutschland leben etwas mehr als die Hälfte der Menschen in Mietwohnungen. Die Wohneigentumsquote ist damit im EU-Vergleich sehr niedrig.

Die Daten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zeigen, dass die Mietpreisbremse vor allem in Bayern, wo sie in 208 Gemeinden gilt, stark genutzt wird. In Baden-Württemberg gibt es in 89 Gemeinden eine Mietpreisbremse. Auf Platz drei liegt den Angaben zufolge Hessen (49 Gemeinden).

Von den 82 deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern nutzen der Behörde zufolge aktuell 44 Städte die Mietpreisbremse, um den Anstieg der Mieten bei Neuvermietung zu begrenzen. (dpa)

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