Steigende Heizkosten können sich auch auf der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen. Foto: dpa/Dittrich
Steigende Heizkosten können sich auch auf der Nebenkostenabrechnung bemerkbar machen. Foto: dpa/Dittrich
Steigende Kosten

Erhöhte Nebenkosten im Kreis Cuxhaven: Welche Rechte Vermieter und Mieter haben

von Denice May | 03.01.2024

Grundsätzlich dürfen Vermieter die Nebenkosten anpassen und die monatlichen Abschlagszahlungen daraufhin erhöhen. Allerdings nicht ohne Ankündigung und immer auf Grundlage einer richtigen Nebenkostenabrechnung. 

Er könnte für viele Mieterinnen und Mieter in Stadt und Landkreis Cuxhaven einer der unerfreulichsten Briefe des Jahres werden: die Nebenkostenabrechnung. Denn hier werden sich die Inflation sowie Strom- und Gaspreisexplosion niederschlagen und im Geldbeutel bemerkbar machen. Neben drohenden Nachzahlungen werden Vermieter in diesem Zusammenhang auch die Abschlagszahlungen für die Nebenkosten erhöhen. Doch was ist hier eigentlich erlaubt? Der Cuxhavener Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Ulf G. Grabow erklärt, welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben.

Mieter müssen Nebenkostenabrechnung erhalten haben

Werden die Nebenkosten eines Mieters erhöht, gilt grundsätzlich eine Voraussetzung:  Die Abrechnung muss erstellt und an den Mieter versand worden sein. "Ist das geschehen und haben die Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt, dann darf er die Erhöhung veranlassen und abbuchen ", erklärt Fachanwalt Ulf G. Grabow. Üblicherweise wird die sogenannte Erhöhung der Vorauszahlung in der Abrechnung angegeben und bedarf keiner gesonderten Mitteilung. 

Abrechnung mit dem Belegeinsichtrecht prüfen

Ulf G. Grabow weist zudem darauf hin: "Hat man eine Abrechnung erhalten, könnte man diese zudem prüfen, ob die Ansprüche, die darin enthalten sind, inhaltlich richtig sind oder nicht." Zur Prüfung der Abrechnung hat der Mieter nämlich ein Belegeinsichtsrecht. Macht er es geltend, ist der Vermieter verpflichtet, durch Belege nachzuweisen, das die Gesamtkosten auch tatsächlich entstanden sind. "Bis zum Abschluss dieser Prüfung könnte der Nachzahlungsbetrag zurückgehalten werden. Der Mieter braucht auch die erhöhten Vorauszahlungen nicht zahlen, weil noch nicht belegt ist, dass mit der Abrechnung alles in Ordnung ist", so Ulf G. Grabow und ergänzt:  "Der Vermieter darf die Vorauszahlungen nach der absolut herrschenden Rechtsprechung nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Abrechnung erhöhen. Wenn sich da ein Nachzahlungsbetrag ergibt, dann hat der Vermieter einen Anspruch auf Erhöhung der Vorauszahlung." Bei einer Nebenkostennachzahlung von 1200 Euro ergebe sich eine Erhöhung der Vorauszahlung von 100 Euro im Monat, bei 2400 Euro wären es beispielsweise 200 Euro pro Monat.

Im umgekehrten Fall verhielte sich das Rechenbeispiel genauso: "Hat der Mieter ein Guthaben, könnte der Mieter verlangen, dass die zukünftigen Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Das kommt in der Praxis aber eher selten vor."

Ohne Abrechnung kann die Miet-Zahlung zurückgebucht werden

Was ist aber, wenn noch keine Abrechnung beim Mieter angekommen ist, die Erhöhung aber trotzdem schon vom Konto abgebucht wurde? "Man könnte die Zahlung zurückbuchen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Dann müsste die Miete per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag überwiesen werden." Denn: Haben die Mieter noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten, darf der Vermieter keine erhöhten Nebenkosten einziehen. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

(1 Stern: Nicht gut | 5 Sterne: Sehr gut)

Feedback senden

CNV-Nachrichten-Newsletter

Hier können Sie sich für unseren CNV-Newsletter mit den aktuellen und wichtigsten Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven anmelden.

Die wichtigsten Meldungen aktuell


Bild von Denice May
Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

dmay@no-spamcuxonline.de

Lesen Sie auch...
Energieversorger äußert sich

Wasserabstellung in Cuxhaven: Mieter in Lisztstraße durch Verwaltungsfehler in Sorge

von Denice May

In der Lisztstraße herrscht Aufregung: Ein Verwaltungsfehler sorgt für die drohende Wasserabstellung in 24 Wohnungen. Doch es gibt Hoffnung, denn das Problem wurde erkannt und eine Lösung ist in Sicht.

Regionale Unterschiede

Großbaustelle Wohnungsbau: 320.000 Wohnungen in Deutschland jährlich nötig

400.000 Wohnungen pro Jahr wollte die Ampel-Regierung bauen, geworden sind es deutlich weniger. Der Bedarf an Wohnungen ist laut einer aktuellen Prognose immens - und regional sehr unterschiedlich.

Betrifft viele Steuerzahler

Es gibt Post vom Bundessteueramt: Wer jetzt eine weitere Steuernummer erhält

Ausgewählte Deutsche erhalten eine neue Kennziffer, die die Kommunikation mit Behörden vereinfachen soll. Die stufenweise Vergabe hat bereits begonnen und betrifft viele Steuerzahler.

Der Winter ist da

Was gilt nun? Vier wichtige Heizungsregeln im Jahr 2025 auf einen Blick

Viele Heizungsanlagen müssen 2025 effizienter und umweltschonender laufen. Manchmal reicht dafür eine Prüfung aus, mitunter muss auch nachgebessert werden. Selbst ein Tausch ist nicht ausgeschlossen.