Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon dann, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Foto: dpa
Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon dann, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Foto: dpa
Auch in Engstellen

So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

29.09.2023

Gerade zur Urlaubszeit sind die Autobahnen viel voller als sonst - Staus und damit oft Stress sind programmiert. Doch nicht vergessen: Bei Bedarf müssen Sie Rettungsgassen bilden. So geht's.

Bilder wie diese gehen häufig viral: Auto- und Motorradfahrer fahren im Stau dreist durch eine Rettungsgasse nach vorn. Oder Einsatzfahrzeuge werden durch Autos aufgehalten, weil die Gasse gar nicht oder nicht richtig gebildet wurde. Das darf nicht sein. Daher drohen in solchen Fällen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Doch wie geht's richtig?

Eigentlich ist es ganz einfach. Auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen gilt laut ADAC: Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon dann, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

Alle auf der linken Spur nach links - alle anderen nach rechts

Egal wie viele Spuren: Wer auf der linken Spur fährt, weicht dann immer nach links aus. Nach rechts orientieren sich alle auf den anderen Spuren. Denn die Gasse muss sich laut Gesetz zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden. Als Eselsbrücke kann man auch auf seine rechte Hand schauen: Der abgespreizte Daumen zeigt allein nach links - dazwischen ist viel Platz und die Finger sind alle rechts.

Vom Grundsatz her muss der Standstreifen bei der Bildung immer frei bleiben. Ausnahmen kann es aber geben: Etwa wenn die Polizei dazu auffordert oder wenn es aus Platzgründen nicht anders möglich ist die Rettungsgasse zu bilden. Beim Heranfahren an einen Stau darf man auch die Warnblinker anschalten, um die Nachfolgenden zu warnen.

Übrigens: Für die Bildung der Gasse gibt es keine Bedenkzeit. Sie muss sofort gebildet werden, sobald die Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Beides muss laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 137/22) auch nicht erst eine gewisse Zeit andauern.

Diese Strafen drohen

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro, stets zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, zahlt ab 240 Euro - ebenfalls immer plus zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Und das gilt natürlich auch für Motorradfahrer.

Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Als Beispiele für Hilfsfahrzeuge nennt der ADAC Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Achtung: In anderen Ländern können die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse abweichen oder es gibt gar keine konkreten. Auch die Strafen können höher sein. So werden in Österreich bei Missachtung bis zu 726 Euro fällig, in der Schweiz sind es umgerechnet rund 100 Euro. Der ADAC hält dazu online eine Übersichtsseite parat.

Auch in Engstellen die Hilfsgasse bilden

Baustellen sind immer Nadelöhre - schon wenn der Verkehr normal rollt. Im Stau gelten laut ADAC grundsätzlich die gleichen Regeln im zumeist zweispurigen Baustellenverkehr: Die Fahrzeuge links halten sich ganz weit links - und die rechts gehen möglichst weit nach rechts.

Je nach Situation vor Ort kann es dennoch kaum für eine Rettungsspur reichen. Dafür gibt es keine Regel. Aber der ADAC rät, dass alle Fahrzeuge dann soweit wie möglich nach rechts rollen, damit die Einsatzfahrzeuge links vorbeikommen. Immer hilfreich: größere Abstände zwischen den Fahrzeugen halten. (dpa)

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

(1 Stern: Nicht gut | 5 Sterne: Sehr gut)

Feedback senden

CNV-Nachrichten-Newsletter

Hier können Sie sich für unseren CNV-Newsletter mit den aktuellen und wichtigsten Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven anmelden.

Die wichtigsten Meldungen aktuell


Lesen Sie auch...
Nach Verkehrsunfall in Innenstadt

Verlassener Audi in Cuxhaven: Warum steht der verunfallte Wagen seit Wochen hier?

von Denice May

Ein verlassener Audi mit Unfallschäden steht seit Wochen an einem Feldweg in Cuxhaven. Trotz polizeilicher Aufforderung ist das Auto nicht abgeholt worden. Und Spaziergänger und Landwirte fragen sich, wie lange das noch so bleibt.

Was passiert mit den Autos?

Schneeschicht statt Kennzeichen - illegal abgestellte Autos im Kreis Cuxhaven

von Denice May

Verlassene Autos ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum sorgen für Unmut. Die Stadt Cuxhaven verfolgt klare Schritte, um diese Dauerparker zu beseitigen - aber es ist Geduld gefragt. Was passiert mit den Fahrzeugen und wer trägt die Kosten?

Das Risiko mit dem Tagfahrlicht

Nicht auf Lichtautomatik verlassen: Tüv appelliert an Autofahrer im Kreis Cuxhaven

von Denice May

Moderne Lichtautomatik kann in kritischen Wetterlagen trügen. Auch der Tüv Nord warnt vor den Risiken, wenn Nebel und Schnee die Sicht verschlechtern und das Abblendlicht nicht manuell eingeschaltet wird.

"Erhebliches Risiko"

Abblendlicht nutzen: So vermeiden Autofahrer im Kreis Cuxhaven Unfälle im Schnee

von Denice May

Bei schlechten Witterungsbedingungen sind viele Autofahrer im Kreis Cuxhaven gefährlich unterwegs. Die automatische Lichtsteuerung täuscht, denn oft bleibt das Abblendlicht aus und Rücklichter fehlen. Die Polizei warnt eindringlich vor diesem Risiko.