Der rote Hinweisaufkleber signalisiert, dass das Fahrzeug illegal im öffentlichen Raum abgestellt wurde und innerhalb einer Frist zu entfernen ist – sonst drohen hohe Bußgelder. Foto: dpa/Tobias Hase
Der rote Hinweisaufkleber signalisiert, dass das Fahrzeug illegal im öffentlichen Raum abgestellt wurde und innerhalb einer Frist zu entfernen ist – sonst drohen hohe Bußgelder. Foto: dpa/Tobias Hase
Was passiert mit den Autos?

Schneeschicht statt Kennzeichen - illegal abgestellte Autos im Kreis Cuxhaven

von Denice May | 28.01.2026

Verlassene Autos ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum sorgen für Unmut. Die Stadt Cuxhaven verfolgt klare Schritte, um diese Dauerparker zu beseitigen - aber es ist Geduld gefragt. Was passiert mit den Fahrzeugen und wer trägt die Kosten?

Zugeschneite Windschutzscheiben, seit Wochen unbewegte Reifen: Immer wieder stehen im Landkreis Cuxhaven Fahrzeuge über längere Zeit unbeachtet im öffentlichen Raum. Mal ohne Kennzeichen, mal mit ausländischer Zulassung. Solche Anblicke sorgen bei Anwohnerinnen und Anwohnern ebenso wie bei Pendlern regelmäßig für Verwunderung - und werfen die Frage auf, warum abgestellte Autos oft über Wochen hinweg nicht entfernt werden.

Nach Angaben der Stadt Cuxhaven gilt ein Fahrzeug ohne Kennzeichen, als ordnungswidrig abgestellt, sobald es bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgemeldet ist und im öffentlichen Verkehrsraum steht. Dazu zählen Straßen, Parkbuchten, Seitenstreifen und öffentliche Parkplätze.

Vom Hinweis bis zum Abschleppen: ein klar geregeltes Verfahren

Wird ein entsprechendes Fahrzeug gemeldet, rückt zunächst der Verkehrsaußendienst (VAD) des städtischen Fachbereichs Straße und Verkehr aus. Vor Ort wird das Fahrzeug kontrolliert, der Zustand mit Fotos dokumentiert und - wenn möglich - Kennzeichen oder Fahrgestellnummer erfasst.

Im nächsten Schritt wird versucht, den letzten bekannten Fahrzeughalter zu ermitteln. Ist das erfolgreich, erhält der Halter eine schriftliche Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb von sieben Tagen zu entfernen. Bleibt eine Reaktion aus, folgt eine erneute Kontrolle. Dann bringt der Verkehrsaußendienst einen roten Hinweisaufkleber am Fahrzeug an. Dieser weist auf den ordnungsrechtlichen Mangel hin und setzt eine weitere Frist von rund einem Monat. Kann kein Halter ermittelt werden, etwa weil keine Fahrgestellnummer sichtbar ist, wird ebenfalls ein roter Hinweisaufkleber angebracht - auch hier mit der Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb eines Monats zu entfernen.

Warum es oft Wochen dauert

Es ist also nicht so, dass abgestellte Fahrzeuge über längere Zeit unbeachtet bleiben. Die Stadt gibt an, dass die Entfernung eines Fahrzeugs im Durchschnitt zwischen einer und sieben Wochen dauert - abhängig davon, wie schnell der Halter reagiert oder ob überhaupt jemand ermittelt werden kann. In den vergangenen zwei Jahren wurden in Cuxhaven rund 200 Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum gemeldet. Nicht jeder Fall endet mit dem Abschleppwagen, viele Fahrzeuge werden innerhalb der Fristen von den Haltern selbst entfernt.

Wer zahlt - und was mit herrenlosen Autos passiert

Kommt es doch zum Abschleppen, trägt der Fahrzeughalter die Kosten. Dazu zählen Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren. Ist kein Halter feststellbar, bleibt die Stadt zunächst auf den Kosten sitzen. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen wird das Fahrzeug abgeschleppt, auf seinen wirtschaftlichen Wert geprüft und anschließend versteigert oder verschrottet. Reicht der Erlös nicht aus, übernimmt die Stadt die verbleibenden Kosten.

Melden lohnt sich - auch wenn es dauert

So ärgerlich die illegalen Dauerparker im öffentlichen Raum sind: Nach Angaben der Stadt wird jeder gemeldete Fall bearbeitet. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie etwas Geduld haben müssen. Auch wenn das  Auto nicht sofort entfernt wird, ist die Meldung beim Ordnungsamt der erste und entscheidende Schritt.

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Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

dmay@no-spamcuxonline.de

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