Wo entstehen neue Windparks oder werden vorhandene Flächen gesichert? Die Planungen befinden sich auf der Zielgeraden. Foto: Schröder
Wo entstehen neue Windparks oder werden vorhandene Flächen gesichert? Die Planungen befinden sich auf der Zielgeraden. Foto: Schröder
Langjährige Planung

100 Flächen im Gespräch: Wo werden Windpark-Standorte im Kreis Cuxhaven ausgewiesen? 

von Egbert Schröder | 21.05.2026

Noch in diesem Jahr soll Klarheit herrschen: Wo weist der Landkreis Vorrangstandorte für die Windkraft im Cuxland aus? Nach Informationen unserer Redaktion soll das Geheimnis am 8. Juni gelüftet werden. 

Aktuell hat der Landkreis kein gültiges Raumordnungsprogramm für den Windkraftbereich, mit dem eigentlich ein Wildwuchs bei der Ausweisung von Windparkflächen vermieden werden soll. Nachdem dem Kreis die beiden letzten Programmentwürfe rechtlich um die Ohren geflogen waren (wir berichteten), gibt es nun einen weiteren Anlauf, um eine rechtssichere Planungsgrundlage zu erarbeiten.

Dabei geht und ging die Verwaltung schrittweise vor. Die allgemeine Devise: Gründlichkeit statt Schnelligkeit. Dazu gehören neben der generellen Eignung von Standorten auch gesetzliche Vorgaben, die der Landkreis erfüllen muss. Bis 2028 sollen demnach 2,6 Prozent des Kreisgebietes für das Aufstellen von Windrädern genutzt werden können. Der Vorsitzende des Regionalplanungsausschusses des Kreistages, Enak Ferlemann (CDU) spricht in diesem Zusammenhang von der "ersten Tranche". Bis 2032 müssten es dann knapp 3,4 Prozent sein. Es wird also einen Nachschlag geben (müssen).

Nach Informationen der Redaktion der Niederelbe-Zeitung/Cuxhavener Nachrichten sind in dem ersten Entwurf, der Anfang Juni im Fachausschuss präsentiert wird, rund 100 Flächen aufgeführt, die nach aktuellem Stand vergleichsweise wenig Konfliktpotenzial aufweisen. Damit möchte der Landkreis sicherstellen, dass er die gesetzlichen Vorgaben einhält. In der zweiten Runde geht es dann um konfliktreichere Areale.

Es gibt ein rein digitales Verfahren

Nach der Beratung im Fachausschuss wird der nichtöffentlich tagende Kreisausschuss wahrscheinlich die planungstechnisch vorgegebene "Auslegung" der Unterlagen beschließen, damit sich jeder Interessierte über die Details des Raumordnungsprogramm-Entwurfs informieren und eventuell Einwände erheben kann.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit geschieht komplett digital. Das war auch schon während des bisherigen Verfahrens der Fall. Neu an dem Prozedere: Man konnte sich bereits in den vergangenen Monaten mit Hinweisen zur Planung direkt bei der Verwaltung zu Wort melden. Die Anregungen flossen dann in den laufenden Prozess mit ein - oder (nach einer Abwägung) auch nicht.

Der Ausschussvorsitzende Ferlemann sieht nicht nur deshalb gute Chancen, dass das Regionale Raumordnungsprogramm für die Windkraft diesmal rechtssicher und rechtzeitig die Hürden nimmt. Zugleich verweist er darauf, dass der politische Einfluss auf einzelne Standorte verschwindend gering ist: "Da spielen wir als Kreistag praktisch keine Rolle mehr. Das ist Sache der Verwaltung." Allerdings entscheidet der Kreistag letzten Endes, in welcher Form das Raumordnungsprogramm verabschiedet wird.

Gleichzeitig habe sich die Bedeutung der Windkraftnutzung auch beim Gesetzgeber verschoben: "Bei der Abwägung von Rechtsgütern hat die Windkraft inzwischen Vorrang." Dies sei in der Vergangenheit nicht so gewesen.

Der Beschluss des Kreistages über das Programm wird, wenn alles planmäßig läuft, im September erwartet - und daher noch durch den "alten" Kreistag.

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