Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten stand ein 33-Jähriger in Otterndorf vor dem Amtsgericht. Foto: Werder
Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten stand ein 33-Jähriger in Otterndorf vor dem Amtsgericht. Foto: Werder
Hunderte Dateien gefunden

Prozess in Otterndorf: Vorbestrafter Mann erneut wegen Kinderpornografie verurteilt

von Märthe Werder | 21.05.2026

Ein 33-jähriger Mann aus Hemsbünde (Landkreis Rotenburg) musste sich wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten vor dem Amtsgericht in Otterndorf verantworten. Es war nicht seine erste Verhandlung. 

Ein 33-jähriger Mann aus Hemsbünde (Landkreis Rotenburg) musste sich am Donnerstag (21. Mai 2026) wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Otterndorf verantworten.

Angeklagt war der Mann, weil er kinderpornografische Inhalte an Kindern unter 14 Jahren und jugendpornografische Inhalte an Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren abgerufen oder besessen haben soll. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2025 in Neuenkirchen wurden bei dem Angeklagten insgesamt 239 kinder- und 160 jugendpornografische Dateien gefunden, las der Staatsanwalt aus der Anklage vor.

Angeklagter begibt sich in Therapie

"Mein Mandant gesteht vollumfänglich", sagte der Anwalt. Zudem habe sich der Beschuldigte in Therapie begeben und bereits eine Sitzung absolviert, schilderte er. "Warum haben Sie sich erst jetzt um einen Therapieplatz gekümmert?", fragte Richterin Sabine Deutschmann den 33-Jährigen. Dieser schilderte, dass er es bereits früher probiert habe, jedoch aus Termingründen keine Therapie zustande gekommen sei.

Der Mann war bereits 2021 wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften auf Bewährung verurteilt worden. Das ging aus dem von Richterin Deutschmann verlesenen Registerauszug hervor. 2024 waren bei dem Angeklagten bei einer Durchsuchung, die nicht rechtskräftig gemacht wurde, ebenfalls kinder- und jugendpornografische Inhalte gefunden worden.

Der Staatsanwalt plädierte dafür, die von ihm geforderte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten nicht zur Bewährung auszusetzen. Dies begründete er mit der Vorverurteilung. "Der Ansatz, eine Therapie zu beginnen, ist gut", sagte er. Jedoch reiche ihm diese Tatsache nicht aus, um erneut eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

"Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit"

Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verhängte Richterin Deutschmann schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Zudem werden Geräte, auf denen belastende Dateien gefunden wurden, eingezogen und der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Geständnis und die Bereitschaft, auf die Geräte zu verzichten, wurden positiv gewertet. Gegen den 33-Jährigen sprach aus Gerichtssicht jedoch die Menge an Dateien, welche teilweise schweren Missbrauch zeigten, sowie die Tatsache, dass er bereits einmal verurteilt wurde. "Ich sehe eine Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit", betonte Deutschmann. Aus ihrer Sicht hätte der Angeklagte früher Hilfe in Anspruch nehmen sollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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