Ansteigender Meeresspiegel: Deichvorland im Kreis Cuxhaven besser schützen
Der Landkreis Cuxhaven reagiert auf den steigenden Meeresspiegel mit neuen Regelungen, um Deiche vor Sturmfluten zu schützen. Die Anpassung der Deichvorlandverordnung soll Gefahren abwehren und die Küstenregion sichern.
Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist das Stichwort. Das Worst-Case-Szenario des Weltklimarates IPCC geht bei ungebremst steigenden Treibhausgasemissionen und einer massiven Ausweitung fossiler Energien davon aus, dass der Meeresspiegel bis zum Jahr 2130 um etwa 80 Zentimeter ansteigt. Dagegen will sich der Landkreis Cuxhaven wappnen.
Selbst wenn dieses Extremszenario Dank des weltweiten Ausbaus erneuerbarer Energien nicht wahrscheinlich ist, wird es absehbar dennoch einen Anstieg des Meeresspiegels geben. Gemäß der Extremprognose des Weltklimarates könnten dies bis zu 30 Zentimeter mittleres Tidehoch- und -niedrigwasser in 30 Jahren sein.
Bei Kettentiden kann das Hinterland nicht entwässert werden
Hinzu könnten so genannte Kettentiden kommen. Das wäre eine zeitlich unmittelbare Abfolge mehrerer Sperr- oder Sturmfluttiden, bei denen Sperrwerke an Küsten oder Flüssen über mehrere Tage geschlossen bleiben müssten. Diese verhindern die natürliche Entwässerung des Binnenlandes und erhöhen das Risiko von Überschwemmungen. Von Fünfer- bis Sechser-Kettentiden sowie einer Zunahme schwerer Sturmfluten wird dabei ausgegangen.
Das dies keine ferne Zukunftsmusik ist, wird daran deutlich, dass sich Veränderungen an der Küste schon jetzt bemerkbar machen. Das Sielen der Binnenabflüsse bei Ebbe sei in fünf Tiden nicht mehr möglich. Hinzu kämen höher auflaufende Sturmfluten schon vor Mitte Oktober.
Anpassung an steigenden Meeresspiegel
Um Schäden von den Deichen abzuwenden und an die künftige Klimaentwicklung anzupassen, hat der Landkreis seine Deichvorlandverordnung angepasst. Darin geht es um die Nutzung des Deichvorlandes, die zu einer Gefährdung des Hauptdeichs führen könnte. Der Landkreis regelt, wann aufschwimmende und somit deichgefährdende fliegende Bauten, Container und ähnliches aus dem Vorland zu entfernen sind. Das soll sowohl der Einheitlichkeit, als auch der Entlastung der für die Deichverteidigung zuständigen Deichverbände dienen, die bei Gefahr die Aufräumarbeiten im Vorland übernehmen müssen.
Über bereits bestehende Regelungen hinaus soll demnach die Nutzung des Deichvorlandes und der Anlegestellen zwischen dem 5. Oktober und dem 15. März für alle den Hauptdeich potenziell gefährdenden Vorhaben verboten werden. Alle fliegenden Bauten, Anhänger, und Container müssen danach bis spätestens zum 5. Oktober aus dem Deichvorland entfernt sein. Frühestens am 16. März dürfen sie wieder aufgebaut werden.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro
Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge, die tagsüber im Deichvorland in Anwesenheit des Betreibers stehen und abends nach binnendeichs gebracht werden. Grundsätzlich liegen das Risiko und die Haftung bei den Nutzern des Deichvorlandes. Bergungen durch die Feuerwehr oder andere Hilfskräfte gehen das ganze Jahr über zu Lasten der Nutzer. Wer gegen die Regeln der Deichvorlandverordnung verstößt, wird von der Deichbehörde je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld belegt, das bis zu 5000 Euro betragen kann.
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