Im Cuxhavener Kreishaus werden alle Wahlurnen ausgeschüttet, in denen sich die Umschläge der Briefwahl befanden. Foto: Reese-Winne
Im Cuxhavener Kreishaus werden alle Wahlurnen ausgeschüttet, in denen sich die Umschläge der Briefwahl befanden. Foto: Reese-Winne
Bundestagswahl 2025

Wahlkreis Cuxhaven-Stade II: Das passiert mit Ihrem Stimmzettel nach der Auszählung

von Tamina Francke | 24.02.2025

Nach der Bundestagswahl sind die Stimmzettel im Landkreis Cuxhaven verschwunden - doch wohin genau? Während die Wahlergebnisse längst diskutiert werden, beginnt ein streng geregelter Prozess zur sicheren Aufbewahrung.

Der Wahlabend ist vorbei, die Stimmen sind ausgezählt, und die Wahlergebnisse stehen fest. Doch was passiert danach mit den vielen tausend Stimmzetteln, die über die Zukunft des Landes entschieden haben?

Während die öffentliche Aufmerksamkeit sich schnell auf politische Debatten und mögliche Koalitionen richtet, beginnt im Hintergrund ein präzise geregelter Prozess: die Aufbewahrung, Sicherung und letztliche Vernichtung der Wahlunterlagen. Auch im Landkreis Cuxhaven läuft dieser Ablauf nach strengen Vorgaben ab, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.

Aufbewahrung unter strengen Sicherheitsvorkehrungen

Sobald die Stimmen ausgezählt sind, werden die Wahlunterlagen in sichere Verwahrung genommen. Die Stimmzettel der Urnenwahl bleiben bei den Gemeindewahlleitungen, während die Briefwahlunterlagen bei der Kreiswahlleitung lagern. Sie werden sicher aufbewahrt, um Manipulationen oder unbefugte Einsichtnahmen zu verhindern. "Die Unterlagen sind nicht frei zugänglich. Sie werden in einem verschlossenen Raum verwahrt", erklärt Stephanie Bachmann, Sprecherin des Landkreises.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach der Bundeswahlordnung. So werden Wahlbenachrichtigungen unverzüglich vernichtet, während Wählerverzeichnisse und weitere Unterlagen sechs Monate nach der Wahl aufbewahrt werden - es sei denn, ein Wahlprüfungsverfahren oder eine Strafverfolgung macht ihre längere Aufbewahrung erforderlich.

Nach der Wahl gelten strenge Vorschriften für die Aufbewahrung der Stimmzettel. Symbolbild: Gollnow/dpa

Die eigentlichen Stimmzettel dürfen frühestens 60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann jedoch auch eine frühere Vernichtung zulassen. "Soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können", so Bachmann. Das Land Niedersachsen teilt mit, wenn Wahlunterlagen aufgrund von Wahleinsprüchen nicht vernichtet werden dürfen.

Vernichtung der Wahlunterlagen

Mit diesen klar geregelten Abläufen wird sichergestellt, dass Wahlen korrekt, transparent und manipulationssicher ablaufen. Nach Ablauf der Fristen werden die Stimmzettel und weiteren Wahlunterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Ob diese in den regulären Papiermüll gelangen oder einem speziellen Entsorgungsverfahren unterliegen, wird nicht konkret angegeben. Eine Wiederverwertung oder ein Recycling der Stimmzettel scheint nicht vorgesehen zu sein.

Keine bekannten Wahlanfechtungen in der Vergangenheit

Im Landkreis Cuxhaven gab es bislang keine Fälle von Wahlanfechtungen, bei denen eine erneute Prüfung der Stimmzettel notwendig gewesen wäre. "Zurückliegend sind keine Fälle dieser Art bekannt", berichtet Bachmann abschließend. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass bei Verdachtsfällen oder Unregelmäßigkeiten die Unterlagen herangezogen werden, bevor sie endgültig vernichtet werden.

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Tamina Francke

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

tfrancke@no-spamcuxonline.de

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