"Bauturbo" oder Rohrkrepierer: Wie sieht es im Kreis Cuxhaven aus?
"Bauturbo"? Hört sich gut und wuchtig an. Doch startet dieser Turbo auch wirklich durch? Nach einem Treffen der Städte und Gemeinden im Cuxland kann man durchaus Zweifel anmelden.
"Bauturbo" steht für ein Bündel politischer Maßnahmen. Das Ziel: den Wohnungsbau fördern und Verwaltungsprozesse verkürzen. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Sonderregelung, die es Gemeinden erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts ohne die Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen. Die Grundidee: weniger bürokratische Hürden, kürzere Verfahren und mehr Planungssicherheit für alle, die bauen oder in Wohnraum investieren möchten.
Die neue Vorschrift ermöglicht es, von bestimmten Bauvorgaben abzuweichen - zum Beispiel von Regeln aus dem Baugesetzbuch oder bestehenden Bauleitplänen. Es muss dafür nicht unbedingt ein neuer Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden. In der Praxis heißt das: Ein Haus oder eine ganze Straße kann über die bisher im Bebauungsplan vorgesehenen Maße hinaus gebaut oder aufgestockt werden, ohne dass der Plan erst angepasst werden muss.
Das bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass alle Regelungen des Baugesetzbuches ausgehebelt werden. Ein Bauvorhaben darf nicht öffentlichen Interessen im Wege stehen oder die Belange der Nachbarschaft ausblenden. Denn: Wie bei allen Baugenehmigungen können Nachbarn oder Betroffene auch hier Widerspruch einlegen oder die Genehmigung eventuell vor Gericht prüfen lassen.
"Gleichbehandlung" ist zentraler Punkt
Dass die neue gesetzliche Regelung nicht nur ein Paragraf des Baugesetzbuches ist, sondern vor Ort durchaus für Veränderungen sorgen könnte, zeigt sich unter anderem in Hemmoor. Dort ist in den letzten Jahren mehrfach über Änderungen des Bebauungsplans in einem neuen Wohngebiet beraten worden, bei denen der Rat über die Zustimmung einzeln abwägen musste. Derartige Genehmigungen sind umstritten, da es meist um Projekte abseits der festgelegten Ein- oder Zweifamilienhäuser ging. Darüber gab es im Rat Diskussionen. Künftig könnte es sein, dass die Politik aber gar kein Mitspracherecht mehr durch den "Bauturbo" hat. Künftig könnte vielmehr bei entsprechenden Anträgen das "Gleichbehandlungsprinzip" gelten. Wenn dem Nachbarn eine Ausnahmeregelung erlaubt wurde, kann sich darauf auch ein Bauherr berufen. Im Prinzip - aber es gibt natürlich Ausnahmen …
Wer entscheidet bei konkreten Anträgen?
So ist nach Angaben von Dr. Marco Trips (Präsident des Städte- und Gemeindebundes in Niedersachsen) unklar, wie weit die Zuständigkeit der Räte (und damit der Politiker) reicht. Auf einer Tagung des Städte- und Gemeindebundes im Kreis Cuxhaven konkretisierte er, dass derartige Entscheidungen auch eine Sache der "laufenden Verwaltung" sein könnten. Wenn der Nachbar "Heinz Müller" von einer Ausnahmeregelung profitieren könne, müsse dies künftig auch normalerweise auch für seinen Nachbarn der Fall sein. Da gelte dann der "Gleichheitsgrundsatz". Das große "Aber": Zugleich könnten Räte aber auch die Entscheidungsgewalt an sich ziehen.
Aber: Per Gesetz gibt es einen zeitlichen Druck. Trödeln die Kommunen und es fällt innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung über einen Turbo-Antrag, gilt dieser als genehmigt.
"Bauturbo" ist zeitlich bis 2030 begrenzt
Bleibt die Frage, ob der Bauturbo tatsächlich durchstarten kann. Skeptisch ist da David Jacob Huber (Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Niedersachsen/Bremen). Er kritisiert, dass Kommunen gar nicht die Zeit hätten, um sich in die Thematik einzuarbeiten. Der Druck wachse: Der Bauturbo sei schließlich zeitlich nur auf 2030 begrenzt.
Ohnehin sieht Marco Trips vom Städte- und Gemeindebund klare Vorgaben. Man dürfe nicht glauben, dass nun durch den Bauturbo auf "einem Acker" abseits der Wohnbebauung problemlos ein Haus oder eine Wohnung gebaut werden könne: "Da muss es schon einen räumlichen Zusammenhang geben."
