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Andrea Pospich. Archivfoto: Koppe
Andrea Pospich. Archivfoto: Koppe
Im Interview

Cuxhavens Kreiswahlleiterin: "Durch die eigene Stimmabgabe mitgestalten"

von Wiebke Kramp | 11.09.2026

Cuxhavens Kreisrätin Andrea Pospich ist Kreiswahlleiterin und stellt sich in dieser Funktion den Fragen von cnv-medien. So ist von ihr zu erfahren, wie viele Wahlberechtigte im Kreis Cuxhaven leben oder worin sie ihre größte Herausforderung sieht.

Grafik: cnv-medien

Die Wahlberechtigten sollten am Sonntag, 13. September 2026, unbedingt wählen gehen, weil …

… Wahlen ein Grundpfeiler unserer Demokratie sind. Das Wahlrecht ist verfassungsrechtlich geschützt und wer hier aufgewachsen ist, ist daran gewöhnt, dass das Wählen frei und unabhängig ist. Im Vergleich mit einigen anderen Ländern ist zu erkennen, dass das - leider - nicht selbstverständlich ist. Deshalb finde ich es sehr wichtig, vom persönlichen Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch die eigene Stimmabgabe mitzugestalten. 

Wie viele Wahlberechtigte gibt es überhaupt im Landkreis Cuxhaven und wie viele Erstwählerinnen und -wähler ab 16 Jahren sind darunter?

Aktuell zählen wir im gesamten Landkreis Cuxhaven 165.332 Wahlberechtigten. Davon sind 4797 Erstwählende. Niedersachsen war übrigens das erste Bundesland, das für die Kommunalwahl das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt hat

Welche rechtlichen Kriterien müssen Kandidierende erfüllen?

Auch das passive Wahlrecht ist rechtlich geregelt: Kandidierende müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz innehaben und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates haben.

Können Sie beziffern, wie viele EU-Bürgerinnen und Bürger darunter sind und in welchen Ländern sie beheimatet sind?

Ja, in unserem Wahlgebiet, also dem Landkreis Cuxhaven, kandidieren bei diesen Wahlen insgesamt sechs Personen aus den EU-Ländern Spanien, Portugal, Österreich, Polen und Niederlande.

Stehen auch EU-Bürger selbst diesmal zur Kreistagswahl?

Nein, zur Kreistagswahl stehen keine EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger zur Wahl.

Warum ist es zulässig, dass Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbereichen antreten, in denen sie nicht wohnhaft sind?

Das liegt daran, dass das Wahlgebiet, also die Gebietsfläche des Landkreises Cuxhaven, für eine Kandidatur maßgeblich ist. Dieses Wahlgebiet ist aufgeteilt in vier Wahlbereiche. Personen, die in einem der vier Wahlbereiche wohnhaft sind - und die eben genannten Kriterien erfüllen -, können sowohl in ihrem eigenen Wahlbereich als auch in einem der drei anderen Wahlbereiche kandidieren.

Wie viele Wahlhelferinnen und -helfer sind Ihrer Kenntnis nach am Sonntag im Einsatz? Werden die Bediensteten in den Verwaltungen dazu eigentlich zwangsverpflichtet?

Nach aktuellem Stand werden 2415 Wahlhelfende eingesetzt. Das gilt nicht nur für die Kreistagswahl, sondern auch für alle anderen im Kreisgebiet stattfindenden Kommunalwahlen. Es gibt eine Reihe von Helfenden, die sich freiwillig für dieses Ehrenamt bewerben und gerne unterstützen. Zusätzlich werden Personen aus der Bevölkerung berufen, um die Vielzahl an Wahlhelfenden, die in den einzelnen Wahllokalen zur Auszählung der Urnen- und Briefwahl benötigt werden, zu komplettieren. Neben diesen ehrenamtlich Tätigen sind am Wahlsonntag hauptamtlich Beschäftigte der Kommunen als Wahlleitungen und Sachbearbeitende eingesetzt. Wir möchten an dieser Stelle Danke sagen an alle, die am Sonntag im Einsatz sind: Sie tragen entscheidend dazu bei, dass die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können - es ist ein Einsatz für die Demokratie!

Stimmt es, dass die Aufwandsentschädigungen, das so genannte "Erfrischungsgeld", für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterschiedlich ausfallen? Woran liegt das?

Ja und nein: Die Aufwandsentschädigungen sind gesetzlich vorgegeben. Aber einige Kommunen zahlen höhere "Erfrischungsgelder" aus. Die Summe variiert zwischen 35 und 60 Euro. Dies soll einen Anreiz für Freiwillige schaffen. Wir sprachen eben über die Zahl - so viele Wahlhelfende aus der Bevölkerung zu rekrutieren, stellt die Kommunen regelmäßig vor große Herausforderungen. Und gerade bei Kommunalwahlen sind die Helfenden sehr lange im Einsatz: Die Wahllokale haben zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. In einigen Kommunen müssen bis zu vier Einzelwahlen ausgewertet werden. Da zieht sich die Ergebnisfeststellung schon mal bis in die Nacht hinein. Deshalb sind viele Kommunen nach ihrem eigenen Ermessen dazu bereit, ein höheres "Erfrischungsgeld" an die Mithelfenden auszuzahlen.

Worin sehen Sie als Kreiswahlleiterin am Sonntag die größten Herausforderungen?

Selbstverständlich muss alles sachlich und fachlich korrekt laufen - dafür gibt es klare Vorgaben und in den Kommunen fachkundige Mitarbeitende. Für alle Wahlhelfenden werden Schulungen angeboten. Meine Herausforderung sehe ich darin, am Ende des Wahlabends ein korrektes vorläufiges Wahlergebnis an die Landeswahlleitung melden zu können.

Wann rechnen Sie mit einem aussagekräftigen Wahlergebnis?

Das ist von mehreren Faktoren abhängig: Bei den Kommunen werden zunächst die Direktwahlen zum Oberbürgermeister oder zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ausgezählt. Erst danach folgt die Auswertung der Stimmabgaben zur Kreiswahl. Daher können wir keine Uhrzeit nennen. Der Ergebnisfortschritt kann schon am Wahlabend online über https://wahlen.votemanager.de/ und über die Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-cuxhaven.de (Wahlergebnisauskunft) eingesehen werden. Das endgültige Wahlergebnis wird am 17. September 2026 durch den Kreiswahlausschuss festgestellt.

Andrea Pospich und Kreis-Mitarbeiter Marc Hillmann, Fachbereichsleiter Gremien und Wahlen, mit den Musterwahlzetteln.

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Wiebke Kramp

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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