Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cuxhaven, Kirsten von der Lieth, hat im Sozialausschuss des Kreistages ihren Gleichstellungsplan vorgestellt. Foto: Landkreis Cuxhaven
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cuxhaven, Kirsten von der Lieth, hat im Sozialausschuss des Kreistages ihren Gleichstellungsplan vorgestellt. Foto: Landkreis Cuxhaven
Kreisverwaltung

Landkreis Cuxhaven: Bericht offenbart große Lücken bei der Geschlechtergerechtigkeit

von Ulrich Rohde | 14.11.2025

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cuxhaven, Kirsten von der Lieth, präsentierte im Sozialausschuss des Kreistages ihren Gleichstellungsplan. Er zeigt, dass es bei der Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung noch einiges zu tun gibt.

"Teilzeit bleibt Frauensache", schreibt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cuxhaven, Kirsten von der Lieth, in ihrem Gleichstellungsplan, den sie jetzt dem Sozialausschuss des Kreistages vorlegte. Sie schickte voraus, dass die öffentliche Verwaltung ein Spiegel der Gesellschaft sei, was manchem durchaus Anlass daran zu zweifeln gab. Aber hinsichtlich der Geschlechterverteilung beim Thema Teilzeit ist die Verwaltung wohl tatsächlich halbwegs repräsentativ für die gesamte Gesellschaft.

34 Prozent der Frauen, die beim Landkreis beschäftigt sind, arbeiteten 2024 in Teilzeit. Bei ihren männlichen Kollegen waren es nur 3 Prozent. Gegenüber der Erhebung von 2021 hat sich an diesem Verhältnis so gut wie nichts geändert. Und im Vergleich zu den Zahlen für ganz Deutschland ist die nach Geschlechtern aufgeteilte Teilzeitquote bei der Kreisverwaltung deutlich unterdurchschnittlich.

Hoher Frauenanteil spielt auf Leitungsebene keine Rolle

Insgesamt sind beim Landkreis fast 1300 Menschen beschäftigt, der Frauenanteil macht fast zwei Drittel aus. Diese Verteilung spiegelt sich in der Hierarchie aber nicht zwingend wider. Zwar ist der Anteil der Frauen im gehobenen Dienst ebenfalls höher als der der Männer. Doch wenn es um die Besoldungsgruppen geht, steigt der Anteil der Männer markant, je höher die Vergütung wird. Bei den Führungskräften herrscht noch annähernd Parität zwischen den Geschlechtern. Aber ab da wird die Luft für Frauen ziemlich dünn.

Ist schon die Teilzeitarbeit überwiegend Frauensache, so gilt das für die so genannte Sorge- oder auch Carearbeit umso stärker. Familie, Haushalt, Pflege werden in viel umfangreicheren Maße von Frauen erledigt, das ist in der Kreisverwaltung nicht anders als im Rest der Republik. Daher können die von Kirsten von der Lieth vorgelegten Ergebnisse ihrer Evaluation niemanden wirklich überraschen. Auch die Elternzeit wird - oh Wunder - vorwiegend von Frauen in Anspruch genommen, und dann auch für einen deutlich längeren Zeitraum als Männer davon Gebrauch machen. Sie nutzen die Elternzeit fast ausschließlich für nur ein oder zwei Monate. Von Geschlechtergerechtigkeit kann auch hier kaum die Rede sein.

Gleichstellung ist im Grundgesetz fest verankert

Es gibt also - auch wenn die Arbeitsbedingungen, die Vergütung und die sozialen Vorzüge in einer öffentlichen Verwaltung um einiges komfortabler sein mögen als in Betrieben der freien Wirtschaft - noch einiges zu tun in Sachen Gleichstellung im Dienste des Staates. Und die ergibt sich zwingend aus den Grundrechten, denn die Gleichstellung ist im Artikel 3 des Grundgesetzes fest verankert.

Demnach ist es der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises ein Anliegen, zum einen die Väterrolle zu stärken und zum anderen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. "Als Landkreis sollten wir eine Vorbildrolle einnehmen", sagte sie zu den Kreistagsabgeordneten im Ausschuss. Auch über kreative Arbeitszeitmodelle und erweiterte Führungsmodelle sei nachzudenken, also etwa Führung in Teilzeit, indem sich beispielsweise zwei Beschäftigte einen Posten teilen und so mehr Zeit für die Familie aufwenden könnten. Vor dem Hintergrund, dass mehr als die Hälfte der beim Landkreis Beschäftigten in absehbarer Zeit in den Ruhestand treten wird und es gleichzeitig immer schwieriger geworden ist, Stellen nachzubesetzen, sei der Handlungsbedarf enorm, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung langfristig zu sichern, erklärte von der Lieth.

Großtagespflege für Kinder der Beschäftigten schaffen

Ein konkreter Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie besteht darin, dass eine Großtagespflege beim Landkreis eingerichtet werden soll. Hier können in der Verwaltung beschäftigte Eltern künftig ihre Kleinkinder (von 0 bis 3 Jahren) während der Dienstzeit betreuen lassen. Gegenwärtig wird nach einem geeigneten Raum für die Großtagespflege gesucht. Längerfristig soll sie dann in eine Krippe umgewandelt werden.

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Ulrich Rohde

Redaktionsleiter
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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