Diebstahl von Metallschrott in Hemmoor: 62-jähriger Mann aus Cuxhaven vor Gericht
Ein 62-jähriger Cuxhavener steht vor Gericht wegen des mutmaßlichen Diebstahls von Metallschrott im Wert von 1800 Euro. Angeblich sollen er und sein Begleiter eine Erlaubnis gehabt haben, die Sachen mitzunehmen.
Am Donnerstag (23. Juli 2026) musste sich ein 62-jähriger Cuxhavener wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten.
Der Mann soll im April 2026 gemeinsam mit einem anderen Mann nach Hemmoor gefahren sein und dort Metallschrott von einem Grundstück entwendet haben. Ein aufmerksamer Nachbar bemerkte die Männer, blockierte die Auffahrt und kontaktierte die Polizei. Die mutmaßlichen Täter konnten vor Ort von der Polizei angetroffen werden und mussten den Metallschrott wieder aus ihrem Transporter entladen.
Der Angeklagte bestätigte zwar den Tatvorwurf, beteuerte aber, dass ihn keine Schuld treffe. Sein Begleiter und mutmaßlicher Mittäter habe ihm versichert, dass sie berechtigt seien, den Metallschrott mitzunehmen. Er habe zuvor mit einem Arbeiter auf dem Grundstück gesprochen. Der Angeklagte selbst gab an, an dem Gespräch nicht beteiligt gewesen zu sein. Die Schuld des Mittäters wird in einem separaten Verfahren geklärt.
"Ich verschenke doch keine 1800 Euro"
Der Angeklagte behauptete zudem, seinen Bekannten noch vor Ort zur Rede gestellt zu haben. Er sei belogen worden. "Ich habe dort gemerkt, was er für ein Mensch ist", sagte der Cuxhavener. Eine Polizeibeamtin, die als Zeugin befragt wurde, gab an, dass sie von dieser Unterhaltung vor Ort nichts mitbekommen habe.
Unter den vernommenen Zeugen befand sich auch der Besitzer des Metallschrotts. Er versicherte, dass weder er noch sonst jemand den Männern erlaubt habe, die Gegenstände mitzunehmen. Der Metallschrott hatte einen Wert von 1800 Euro. "Ich verschenke doch keine 1800 Euro", sagte der 27-Jährige.
Auch der mutmaßliche Mittäter wurde befragt. Er gab an, dass er und der Angeklagte gemeinsam mit einem Arbeiter gesprochen hätten, der ihnen erlaubt habe, Metallschrott mitzunehmen. Er sagte zudem aus, dass zwischen ihm und dem Angeklagten kein Konflikt bestehe.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Nichts habe das Gericht zu der Annahme gebracht, dass ein Arbeiter den Männern erlaubt hätte, den Metallschrott mitzunehmen, erklärte Richterin Sabine Deutschmann. Sie wertete diese Einlassung als Schutzbehauptung.
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