Drogenprozess vor dem Landgericht in Stade: Stoff an Minderjährige verkauft?
Hat er nicht nur seinen Sohn, sondern weitere Minderjährige mit Drogen versorgt? Am zweiten Verhandlungstag sagte eine potenzielle "Kundin" im Prozess gegen einen 43-Jährigen aus, der sich im Stader Landgericht wegen Drogenhandels verantworten muss.
Von Egbert Schröder
Hechthausen/Stade. Hat er nicht nur seinen Sohn, sondern auch andere Minderjährige mit Drogen versorgt? Am zweiten Verhandlungstag sagte eine potenzielle "Kundin" im Prozess gegen einen 43-Jährigen aus, der sich im Stader Landgericht wegen Drogenhandels verantworten muss.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Mann mindestens zwischen April und November 2023 illegale Drogen gewinnbringend veräußert und zudem auch gemeinsam mit seinem damals minderjährigen Sohn verschiedene Substanzen - darunter Kokain, Ecstasy und Amphetamine - konsumiert. Ferner habe er ihn dazu angestiftet, im Freundes- und Bekanntenkreis nach potenziellen Kunden Ausschau zu halten. Diese habe der Vater dann ebenfalls mit Drogen versorgt. Den Kurierdienst habe sein Sohn übernommen, der das eingenommene Geld dann an den Vater abgeführt haben soll. Die Deals mit den minderjährigen Konsumenten seien in Stade und Hechthausen über die Bühne gegangen.
Eine heute 18-Jährige, die ebenfalls zu den Kundinnen gehört haben soll, sagte in dieser Woche vor dem Landgericht aus. Sie gab zu, Drogen gekauft zu haben. Den Sohn des Beschuldigten habe sie über eine Freundin kennengelernt. Relativ schnell habe dieser bei den ersten Begegnungen durchblicken lassen, dass er illegale Rauschmittel besorgen könne. Schließlich sei es zu mehreren Übergaben gekommen. Die Nachfrage des Verteidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Lars Zimmermann, ob sie gewusst habe, woher die Drogen stammten, verneinte sie.
Der zweite Verhandlungstag war mit dieser Befragung dann bereits abgeschlossen. Eine weitere Zeugin, die ebenfalls vorgeladen war, erschien nicht im Gerichtssaal. Sie soll am 10. Juni bei der Fortsetzung des Prozesses (9.15 Uhr) aussagen. Die Frage ist aber, ob sie dann den Weg ins Landgericht antritt. Wenn nicht, dürfte sie auf Anordnung des Gerichts polizeilich zum Termin vorgeführt werden.
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