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Das Konzentrationslager Auschwitz: Ein Loxstedter hatte im Internet einen Hasskommentar mit Bezug zu Konzentrationslagern veröffentlicht. Das Amtsgericht Geestland wertete seine Äußerung als Volksverhetzung. Foto: Kalaene/dpa
Das Konzentrationslager Auschwitz: Ein Loxstedter hatte im Internet einen Hasskommentar mit Bezug zu Konzentrationslagern veröffentlicht. Das Amtsgericht Geestland wertete seine Äußerung als Volksverhetzung. Foto: Kalaene/dpa
Mit KZ-Bezug

Hasskommentar über Flüchtlinge im Netz: Loxstedter wegen Volksverhetzung verurteilt

18.09.2026

Was als Kommentar unter einem Instagram-Beitrag begann, beschäftigte schließlich das Amtsgericht Geestland. Ein Loxstedter soll wegen Volksverhetzung 3700 Euro zahlen. Doch die Begleichung der Geldstrafe bereitet ihm offenbar Probleme.

"Ekelhaft" - so nannte selbst der Anwalt des Angeklagten den Hasskommentar seines Mandanten im Internet. Auch das Amtsgericht Geestland sah die Grenze zu einem makabren Scherz als längst überschritten an und hatte wegen Volksverhetzung bereits eine Geldstrafe von 3700 Euro als Strafbefehl gegen den Loxstedter erlassen. Doch der Mann hat offenbar Zahlungsprobleme.

Angeklagter wird wegen Volksverhetzung verurteilt

Es begann mit einem sogenannten Meme - einer Nachricht in Form eines Bildes - auf dem Internetdienst Instagram. Ein unbekannter Urheber hatte vorgeschlagen - im üblen Scherz oder auch nicht -, Asylbewerber in ehemaligen Konzentrationslagern unterzubringen. In den KZs hatten die Nazis während des Zweiten Weltkriegs Millionen von Juden und anderen Verfolgten ermordet.

Der Loxstedter kommentierte den Beitrag mit den Worten: "Endlich eine passende Unterbringung für diese Parasiten!" Staatsanwaltschaft und Gericht sahen darin einen klaren Fall von Volksverhetzung, weil damit eine gesamte Gruppe verächtlich gemacht und in ihrer Menschenwürde verletzt werde. Der Angeklagte hatte die Äußerung im Internet bereits in einem vorherigen Verfahren eingeräumt.

Der Richter machte deutlich, dass er weniger die Bezeichnung "Parasit" für strafrechtlich relevant hielt. Ausschlaggebend für die Verurteilung sei vor allem der größere Zusammenhang der Aussage mit den Konzentrationslagern, der eine entsprechende "Behandlung" von Flüchtlingen befürworte, so der Richter. Sprich: eine Ermordung in ehemaligen Todeslagern.

Im aktuellen Verfahren um einen Einspruch gegen den Strafbefehl ging es vor allem um die Bezahlung der Strafe in Höhe von 3700 Euro. Denn der Angeklagte hatte nur eine einzige Rate von 625 Euro überwiesen. Mittlerweile kommt von ihm aber schon seit Monaten kein Geld mehr.

Zwar verdient der Angeklagte nach eigenen Angaben relativ viel. Als Alleinverdiener einer großen Familie habe er die Raten trotzdem nicht mehr aufbringen können.

Wie viel Zeit bleibt zum Bezahlen der Strafe?

Der Richter reagierte verärgert, zumal der Angeklagte mehrere Zahlungsankündigungen nicht umgesetzt hatte. Vereinbart wurde, dass der Mann bis Anfang Oktober den vollen Betrag begleichen muss. Andernfalls wurde für Mitte Oktober bereits ein neuer Verhandlungstermin angesetzt. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt damit noch nicht vor.

Von Jan Iven

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