Machete, Schusswaffe & die Bibel: Bewaffneter Drogenhandel in Hechthausen vor Gericht
Vor dem Landgericht Stade müssen sich zwei Männer wegen Drogenhandels in Hechthausen verantworten. Chatverläufe, Notizen und Zeugenaussagen zeichnen ein dichtes Bild der Verkäufe. Bei einer Durchsuchung werden Waffen, Bargeld und Drogen gefunden.
Zwei Angeklagte müssen sich vor dem Landgericht Stade wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Cannabis in nicht geringer Menge verantworten. Die Liste der Verkäufe ist lang. Anhand von Chatverläufen sowie den Einträgen in einem Buch eines der Angeklagten lässt sich detailliert rekonstruieren, wann, wo und an wen welche Mengen veräußert worden sind.
Die Käufer, die gesondert verfolgt werden, bestätigen den Erwerb. Cannabis, Kokain, Amphetamine, Tilidin, Diazepam - der erste Angeklagte, der sich derzeit in der JVA Vechta befindet, bot ein breites Sortiment an.
Waffen, Bargeld und Drogen
Der Mann, Ende 30, wird von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Er trägt einen Jogginganzug, wirkt grau und müde. Rund 10.000 Euro Gewinn soll er mit dem Drogenhandel erzielt haben. Das Geld lagerte er in einem Schließfach seiner Eltern.
Bei der Wohnungsdurchsuchung stellten Polizeibeamte neben einer Machete auch eine geladene Schusswaffe, 4000 Zip-Beutelchen sowie verschiedene Betäubungsmittel sicher.
Der zweite Angeklagte war bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Ihm wird vorgeworfen, Drogen für den Hauptangeklagten gelagert und über Chatkontakte Abnehmer vermittelt zu haben. Am Bahnhof in Hechthausen, vor dem Netto-Markt, auf Parkplätzen und vor dem Friedhof sollen die Übergaben stattgefunden haben.
"Die Bibel" als Verteidigungswaffe
Der Verteidiger des zweiten Angeklagten kündigte eine umfassende Einlassung seines Mandanten an. Bereits nach knapp einer halben Stunde zogen sich Kammer und Anwälte zur Beratung zurück. Im Anschluss verlas der Verteidiger eine Erklärung. Seinem Mandanten sei bekannt gewesen, dass der erste Angeklagte geringe Mengen Kokain verkauft habe. Dieser habe dazu angegeben, das er die von der Polizei sichergestellten 16 Gramm selbst konsumieren wollte - als Ersatz für ein Rheuma-Medikament, das ihm kurz zuvor bei einem Einbruch entwendet worden sei.
Von der Schreckschusspistole habe er an Silvester erfahren, ebenso von der Machete, die angeblich für Gartenarbeiten gedacht gewesen sei. "Er hat gesagt, er müsse sich verteidigen", erklärte der zweite Angeklagte. Womit genau, habe er nicht erläutert. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, was er selbst zur Verteidigung einsetze, antwortete er: "Die Bibel", was ihm der Richter aufgrund vorliegender Chatverläufe nicht recht glauben wollte. "Ich schlafe mit einer Stange unter dem Kopfkissen und einem Messer in Griffweite", las er vor.
Eine Kindheit voller Brüche
Der Lebensweg des ersten Angeklagten war nach seinen Angaben von Beginn an schwierig. Nachdem seine Mutter seinen Vater getötet hatte, kam er als Kleinkind in eine Pflegefamilie. Erst im Alter von sechs Jahren erfuhr er, was geschehen war. Kurz darauf wurde er in ein Kinderheim gebracht, in dem er bis zu seinem 16. Lebensjahr lebte. "Ich wurde getreten und geschlagen und ins Klo gesperrt - nie ist etwas dagegen passiert", sagte er.
Bereits im Heim habe er begonnen zu stehlen. "Erzählen Sie warum", forderte ihn sein Verteidiger auf. Der Angeklagte sprach unsicher, blickte zu Boden. Es falle ihm schwer, über so etwas zu reden. Im Heim habe er den Erhalt seines Taschengelds quittieren müssen - erhalten habe er es jedoch nicht.
Der Vorsitzende Richter bat ihn, sich bis zum nächsten Verhandlungstag besser vorzubereiten, um seine Lebensgeschichte ausführlicher darlegen zu können.
Prozess wird fortgesetzt
Nach der Aussage eines Polizeibeamten, der die Wohnungsdurchsuchung durchgeführt hatte, endete der erste Prozesstag am Landgericht Stade. Beim nächsten Termin sollen zwei weitere Zeugen gehört und gegebenenfalls auch der hinzugezogene Gutachter zu Wort kommen.