
Hechthausen: Streit nach Schulbus-Vorfall - Busfahrer wirft Zehnjährigen raus
Bei Klint endete für einen Schüler die Heimfahrt mit dem Bus abrupt. Der Busfahrer soll den Zehnjährigen lautstark aufgefordert haben, auszusteigen, nachdem dieser die sichere Weiterfahrt behindert haben soll. Es wurde Anzeige erstattet.
Bei Klint endete für einen Schüler die Heimfahrt mit dem Linienbus abrupt. Der Busfahrer soll einen Zehnjährigen lautstark aufgefordert haben, den Bus zu verlassen, nachdem dieser die sichere Weiterfahrt behindert haben soll. Als der Junge zögerte, drohte der Fahrer nach Angaben der Mutter sogar mit der Polizei. Gemeinsam mit seinem älteren Bruder (12) stieg das Kind schließlich aus - der Bus fuhr weiter. Ein Vorfall, der für Aufregung sorgt.
Die Aussagen von Busfahrer, Busunternehmen und den Kindern gehen weit auseinander. Im Raum steht nun die Frage: Welche Rechte haben Fahrer und Fahrgäste in einem solchen Fall?
"Wenn ihr nicht aussteigt, rufe ich die Polizei"
Die Mutter der Kinder (Name ist der Redaktion bekannt) ist entsetzt über das Verhalten des Fahrers und hat Anzeige erstattet. Sie schildert: "Beide Jungs waren von der Schule auf dem Weg nach Hause. In Klint hat der Busfahrer dann meinen jüngsten Sohn zu sich nach vorne geholt und ihm mitgeteilt, er würde ständig stehen und müsste den Bus verlassen." Ihr älterer Sohn rief währenddessen die Mutter an. "Ich habe im Hintergrund nur den Busfahrer grölen gehört: 'Wenn ihr nicht aussteigt, rufe ich die Polizei, dann nimmt die euch mit.‘ Dann sind beide erst einmal ausgestiegen und ich habe sie abgeholt."
In Gesprächen mit anderen Eltern, so die Mutter weiter, hätten andere Kinder berichtet, dass ihr Sohn lediglich aufgestanden sei, um ein Fenster zu öffnen. "Keiner hat einen Grund gesehen, der einen Rausschmiss rechtfertigt", so die Mutter.
Busunternehmen verweist auf das Hausrecht
Anders klingt die Darstellung des Fahrers und des Unternehmens Grell Reisen aus Mittelstenahe. Geschäftsführer Stefan Grell sagte gegenüber unserem Medienhaus: "Das Kind wurde mehrmals ermahnt, weil es im Bus hin und her gelaufen ist und auch über Sitze geturnt ist. Mehrere Tage schon. Und irgendwann ist es dann auch zu viel - dann muss der Fahrer für Sicherheit sorgen."
Auch die KVG Stade, die die Firma Grell als Subunternehmen beschäftigt, stellt sich hinter den Busfahrer. Sprecherin Sherin Prager erklärt: "Der Fahrer der Firma Grell handelte im Rahmen des Hausrechts und der geltenden Beförderungsbedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Diese sehen ausdrücklich vor, dass Fahrgäste von der Beförderung ausgeschlossen werden können, wenn sie eine Gefahr für andere Fahrgäste oder das Betriebspersonal darstellen oder das Betriebsklima erheblich stören."
Die KVG stützt sich auf die Aussagen des Fahrers und teilte auf Nachfrage mit, dass das Kind nicht den Gang genutzt habe, sondern über die Sitze geklettert sei, um durch den Bus zu gelangen - "eine konkrete Gefährdung anderer Fahrgäste", so Prager. Sie führt fort: "Zudem wurde der Fahrer durch das Verhalten in seiner Konzentration auf den Straßenverkehr massiv beeinträchtigt."
Grundsätzlich gilt aber trotz Hausrecht, dass ein Busfahrer ein Kind nicht ohne Weiteres aus dem Fahrzeug verweisen darf, insbesondere nicht in diesem Alter. Busfahrer im Linienverkehr haben eine besondere Fürsorgepflicht. Ein Kind einfach ohne Begleitung zurückzulassen, kann als Verletzung der Aufsichtspflicht oder gar als Gefährdung gewertet werden.
Anzeige wegen Nötigung aufgenommen
Zwar sehen die Beförderungsbedingungen der KVG Stade vor, dass störende Fahrgäste ausgeschlossen werden können (§ 3 Abs. 1), doch ist darin nicht geregelt, wie im Detail mit Minderjährigen umzugehen ist - etwa, wo ein Ausstieg zulässig ist und welche Schritte einzuhalten sind. Üblich ist, dass Fahrer zunächst die Leitstelle informieren und gegebenenfalls die Polizei einschalten, an die ein Kind übergeben werden kann.
Das Polizeikommissariat Hemmoor hat inzwischen eine Anzeige wegen Nötigung aufgenommen. "Ob es sich dabei tatsächlich um eine strafrechtlich relevante Handlung handelt, müssen die Ermittlungen zeigen und wird in letzter Bewertung durch die Staatsanwaltschaft entschieden", sagt Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. Und weiter: "Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ob durch das Kind nun die Sicherheit gefährdet wurde oder eine der genannten Verhaltensregeln missachtet wurden, müssen nun die Ermittlungen zeigen. Gleiches gilt für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme des Busfahrers."