Kein Mähroboterverbot im Kreis Cuxhaven: Gut für Gartenbesitzer, schlecht für Igel
Gartenbesitzer können aufatmen, Tierschützer nicht: Im Landkreis Cuxhaven wird es kein "Nachtfahrverbot" für Mähroboter geben. Dabei spielen Tierschutzaspekte keine Rolle, sondern vielmehr die Gesetzgebung in Deutschland. Aber warum?
Ein entsprechender Antrag im Umweltausschuss des Kreistages von Tierschutzpartei / Die Linke, das Herumkurven der Roboter mit ihren scharfen Mähwerken zeitlich einzugrenzen und damit insbesondere die nachtaktiven Igel zu schützen, blieb ohne Zustimmung, nachdem die Kreisverwaltung die aus ihrer Sicht gültige Rechtslage verdeutlicht hatte.
Sie sind praktisch, fahren konsequent die vorher programmierten Wegstrecken auf dem Rasengrundstück ab und laden automatisch ihre Akkus wieder auf. Kein Wunder, dass die Zahl der Mähroboter in den privaten Ziergärten und auf öffentlichen Plätzen (zum Beispiel Sportanlagen) in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Etliche Firmen sind in das Geschäft eingestiegen und beliefern die Kunden mit Geräten in allen Preislagen und mit verschiedensten Ausstattungen.
Mit einem sehr geringen Geräuschpegel gleiten sie über den Rasen hinweg, häckseln die Halme und setzen ihre Fahrt fort. Eine Kontrolle ist nicht notwendig. Sie stellen den Betrieb nur ein, wenn der Aufladevorgang ansteht oder sie vom Rasenbesitzer gestoppt werden.
Was sich unbeobachtet in manchen Gärten abspielt, bekommt man kaum mit. Dass kleinere Wildblumen wie Gänseblümchen nicht mehr wachsen können, fällt bei der eigentlichen Diskussion über die Nachteile der rollenden Roboter nicht ins Gewicht. Vielmehr geht es im Wesentlichen um die Lebensgefahr für Igel.
Verletzungen durch rotierende Klingen
"Igel sind keine Fluchttiere und stellen bei Gefahr einfach ihr Stachelkleid auf. Doch gegen die scharfen, schnell rotierenden Klingen der Mähroboter ist ihr Stachelkleid nicht gewappnet", sagt Corinna Hölzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Unterschiede bei Geräteausstattung
Zwar erkennen Mähroboter Hindernisse durch eingebaute Sensoren. Doch bei den Geräten gibt es hinsichtlich der Ausstattung und des Zustandes gravierende Unterschiede. Das hat auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben. Die Folge: Einzelne Geräte würden über Igel regelrecht hinweg fahren und ihnen Verletzungen unterschiedlicher Schwere zuführen können - darunter Schnittwunden, amputierte Gliedmaßen und aufgeschlitzte Bäuche. Wird der Igel an einer Stelle verletzt, an der er die Wunde nicht sauber halten kann, kommt es nach Darstellung von Tierschützern oft zu Entzündungen oder Fliegen würden ihre Eier in die Wunde legen. Die Folge könne ein qualvoller Tod sein.
Es gibt also viele Argumente, um zumindest im Dunkeln oder bei einbrechender Dunkelheit den Mähroboterbetrieb einzustellen. Ein Zwang existiert allerdings nicht. Das unterstrich im Kreis-Umweltausschuss auch Dezernentin Babette Bammann. Die Verwaltung hat die geltende gesetzliche Grundlage geprüft und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass Kreise oder Kommunen "auf örtlicher Ebene" kein Nachtfahrverbot aussprechen könnten und dürften. Die einzige Möglichkeit, um Einfluss zu nehmen, seien Appelle an die Gartenbesitzer und die Sensibilisierung für die Thematik.
Für den SPD-Kreistagsfraktionschef Gunnar Böltes ist es ohnehin nicht nachvollziehbar, ob die von Tierschutzpartei und Linke genannten Zahlen zur Gefährdung der Igel tatsächlich belastbar seien. Zugleich verwies er darauf, dass die modernen Geräte längst Vorrichtungen zum "Abschalten bei Einbruch der Dämmerung" hätten.
Ob technische Vorrichtungen oder nicht: Babette Bammann unterstrich, dass noch reichlich Aufklärungsarbeit notwendig sei. "Das Thema geht uns schließlich alles", so die Dezernentin.