Verstöße gegen Versicherungsgesetz im Kreis Cuxhaven: Hoher Anteil an E-Scootern
Im Kreis Cuxhaven häufen sich Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Besonders E-Scooter-Fahrer sind betroffen, deren Fahrer den jährlichen Kennzeichenwechsel zum 1. März verpasst haben.
Zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz hat die Polizei in dieser Woche im gesamten Cuxland festgestellt. Betroffen gewesen seien "hauptsächlich Fahrzeuge, welche ein sogenanntes Versicherungskennzeichen benötigen". Dazu zählen Roller, E-Bikes, bestimmte Krankenfahrstühle oder E-Scooter. Von den über 30 festgestellten Verstößen handelte es sich laut Polizei in neun von zehn Fällen um E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer.
Hintergrund ist der Kennzeichenwechsel bei diesen Fahrzeugen zum 1. März eines jeden Jahres. Dann müssen die entsprechenden Versicherungen erneuert werden. Darauf hatten die Polizeiinspektion Cuxhaven und verschiedene Institutionen, Versicherungen sowie Medien hingewiesen. Die Versicherungskennzeichen wechseln jedes Jahr ihre Farbe. Für das aktuelle Versicherungsjahr gilt die Farbe Schwarz inklusive der entsprechenden Jahreszahl. Bis zum 28. Februar 2026 galt die Farbe Grün.
Die Polizeiinspektion Cuxhaven weist nochmals auf die Wechselpflicht hin und betont gleichzeitig, "dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, die als solche nach gesetzlichen Vorgaben angezeigt und verfolgt werden muss". Im Falle eines Unfalls kann es zu großen Problemen kommen, da die Versicherungen entstandene Schäden sowohl im Sach- als auch im Personenschaden eventuell nicht übernehmen.