Ein 29-Jähriger aus Cadenberge musste sich wegen Kinderpornographie vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Foto: Werder
Ein 29-Jähriger aus Cadenberge musste sich wegen Kinderpornographie vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Foto: Werder
Snapchat-Kontakte zu Mädchen

Die Opfer leiden noch heute: Mann aus Cadenberge wegen Kinderpornografie vor Gericht 

von Märthe Werder | 08.03.2026

Ein 29-jähriger Mann aus Cadenberge musste sich wegen Besitz von Kinderpornografie vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Ihm werden insgesamt neun Vergehen vorgeworfen. Eines seiner Opfer kannte er persönlich.

Ein 29-jähriger Mann aus Cadenberge musste sich am Donnerstag (5. März 2026) unter anderem wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Otterndorf verantworten.

Die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin war lang und dauerte zehn Minuten. Die Anklage enthielt neun Fälle, für die sich der Cadenberger verantworten musste. Es ging um dem Besitz kinderpornografischer Inhalte, Drohungen und Nötigung. Der Beschuldigte soll ein Kind sogar dazu genötigt haben, sexuelle Handlungen zu vollziehen.

Mädchen alle unter 18 Jahre

Im Zeitraum von 2020 bis November 2023 chattete der Angeklagte mit neun jungen Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren. Dafür nutzte er vor allem die Plattform Snapchat. Nach einem kurzen Vertrauensaufbau schickte er den Mädchen Fotos seiner Genitalien und auch Masturbationsvideos. Er forderte sie auf, ihm ebenfalls Bilder und Videos dieser Art zu schicken. Diese filmte er ab und speicherte sie. Einigen Mädchen drohte er damit, die Aufnahmen weiterzuleiten, sollten sie ihm nicht weiterhin Nacktbilder von sich schicken. Das waren noch nicht die schwerwiegendsten Anklagepunkte.

Dem Beschuldigten war das Alter der Mädchen immer bekannt. Er selbst gab sich sogar in mehreren Fällen als Gleichaltriger aus. Vor dem Gericht in Otterndorf räumte der Angeklagte die Taten ein.

Einsamkeit sei Grund für Kontaktaufnahme gewesen

Mit der Begründung, dass er einsam gewesen sei und einfach versucht habe, Kontakte aufzubauen, versuchte er seine Taten zu entschuldigen. Dabei habe der heute 29-Jährige nicht explizit nach Kindern gesucht, teilte sein Anwalt mit. Die Kontakte seien ausschließlich über soziale Medien erfolgt. "Ich versuche, mich zu bessern und möchte psychologische Hilfe annehmen", erklärte der Angeklagte vor Gericht.

In Vertretung einer Nebenklägerin war der Vater einer Betroffenen anwesend. Er schilderte, dass es seiner Tochter nach dem Vorfall sehr schlecht ging. Bis heute leide sie unter den Taten des Angeklagten. Sie sei mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen. Sie habe Angst vor dem 29-Jährigen: Er und das Mädchen kannten sich persönlich, bevor es zu den Online-Übergriffen kam.

Dann die Urteilsverkündung: Die Richterin berücksichtigte, dass der Cadenberger vorher nicht straffällig geworden war und über ein stabiles soziales wie berufliches Umfeld verfügt. Die Taten würden außerdem bereits einige Jahre zurückliegen. Jedoch spiele deren Vielzahl und das sehr junge Alter der Mädchen auch eine Rolle bei der Urteilsfindung.

Therapie angeordnet

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Der 29-Jährige bekommt zudem einen Bewährungshelfer. Die Geräte, auf denen die Bilder und Videos gefunden wurden, werden einbehalten. Zudem verordnete die Richterin dem Mann eine Sexualtherapie. An die Nebenklägerin muss er eine Summe von 7.200 Euro in Raten bezahlen. Ihm wurde die Kontaktaufnahme zu dem Mädchen untersagt. 

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