Wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages am 23. Februar fällt der Zeitraum für die Briefwahl kurz aus. Foto: dpa/Murat
Wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages am 23. Februar fällt der Zeitraum für die Briefwahl kurz aus. Foto: dpa/Murat
Bundestagswahl am 23. Februar

Kurze Frist für die Briefwahl: Was Wähler im Kreis Cuxhaven wissen müssen

von Redaktion | 08.02.2025

Früher als gedacht wählt Deutschland am 23. Februar einen neuen Bundestag. Im Wahlkreis 29 (Cuxhaven - Stade II) sind 187.500 Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Das müssen die Wählerinnen und Wähler zur Briefwahl wissen.

Wer bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar, verhindert ist, die Stimme im Urnenwahllokal abzugeben, sollte die Unterlagen für die Briefwahl bereits jetzt bei der zuständigen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde beantragen. Darauf weist der Landkreis Cuxhaven in einer Pressemitteilung hin. "Das Zeitfenster für die Briefwahl ist bei dieser Wahl kurz", so die Pressestelle.

Üblicherweise stehen bei Wahlen mehrere Wochen für die Durchführung der Briefwahl zur Verfügung. Durch die verkürzten Fristen sind es bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl jedoch nur rund zwei Wochen. Die Stimmzettel für den Wahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II liegen bereits allen Kommunen vor. Die Briefwahlunterlagen werden bereits in allen Rathäusern ausgegeben.

Unterlagen im Rathaus persönlich abholen

Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, besteht auch die Möglichkeit, die beantragten Unterlagen während der jeweiligen Rathaus-Öffnungszeiten persönlich abzuholen und die Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen, erklärt der Landkreis. Der Wahlbrief kann dann direkt im Rathaus verbleiben. Damit ist die Stimmenabgabe sicher. "Selbstverständlich können Sie auch einfach am 23. Februar 2025 zwischen acht und 18 Uhr zur Urnenwahl gehen", weist Kreiswahlleiterin Andrea Pospich noch einmal auf den üblichen Weg der Stimmabgabe hin.

Ein Briefwahlantrag kann mittels der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweise des Wahlbenachrichtigungsbriefes persönlich oder mit einer Vollmacht bei den Städten, Samtgemeinden oder Gemeinden gestellt werden. Ebenso ist es möglich, den Antrag schriftlich formlos, beispielsweise per E-Mail, zu stellen. Wichtig hierbei sind der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Telefonisch können Briefwahlunterlagen leider nicht angefordert werden.

Die Auszählung des Briefwahlergebnisses erfolgt zentral in der Kreiswahlleitung im Kreishaus der Landkreisverwaltung des Landkreises Cuxhaven. Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung im Kreishaus in Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, in Cuxhaven vorliegen. Dann beginnt die Auszählung der Stimmen. Nach 18 Uhr eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden, so der Landkreis abschließend.

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