Der Wolf gilt künftig als „bejagbar“, doch ein Abschuss darf weiterhin nur nach behördlicher Genehmigung erfolgen. Foto: CNV-Archiv
Der Wolf gilt künftig als „bejagbar“, doch ein Abschuss darf weiterhin nur nach behördlicher Genehmigung erfolgen. Foto: CNV-Archiv
Nach Bundestagsbeschluss

Wolf künftig im Jagdrecht: Jägerschaft aus dem Kreis Cuxhaven erklärt das Verfahren

von Kai Koppe | 11.03.2026

In der Vorwoche hatte der Bundestag für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz gestimmt. Die geschützte Art gilt somit als "bejagbar". Was sagt die örtliche Jägerschaft - als das ausführende Organ?

Die Aufnahme des geschützten Wolfes ins Jagdrecht soll vieles vereinfachen: Wo der Beutegreifer Probleme macht, wo ein hoher Populationsdruck besteht oder besondere Schutzinteressen (etwa die Deichsicherheit) auf dem Spiel stehen, könnten Jäger in Zukunft auf den Isegrim ansitzen. Voraussetzung dafür ist allerdings nicht allein, dass der Bundesrat das geänderte Bundesjagdgesetz absegnet.

Auch in Zukunft werden Wölfe nicht ohne eine behördliche Genehmigung "entnommen" werden dürfen. Die Vorstellung, dass der Wolf nach dem 27. März wie ein anderes Stück Wild (etwa Reh oder Wildschwein) geschossen werden könne, entspricht nicht den Tatsachen.

Andreas Schwanke, Vorsitzender der Jägerschaft Land Hadeln / Cuxhaven, weist auf ein geordnetes Verfahren hin, das beim Thema Wolf auch in Zukunft Bestand haben wird. "Was wir als Jäger machen, entscheidet die Jagdbehörde", erklärte Schwanke, der auf Nachfrage der CN/NEZ-Redaktion den künftigen Genehmigungsweg nachzeichnete. Nach seinen Worten wird die beim Landkreis angesiedelte Stelle auch in Zukunft eine Abschussgenehmigung auf Landesebene beantragen.

Schnell unterwegs: der Wolf. Nach einer Vielzahl von Attacken auf Weidetiere soll er auch schneller als bisher "entnommen" (sprich: geschossen) werden können. Letzte Hürde auf legislativer Seite ist ein Bundesratsbeschluss. Foto: Carsten Rehder

Bestandsmanagement: Hier gilt eine Schonfrist 

Nichtsdestotrotz verspricht sich die Jägerschaft deutlich schnellere Reaktionsmöglichkeiten. "Beim Risikomanagement wird das ziemlich flott gehen", prognostiziert der Vorsitzende, auf sogenannte Problemwölfe und mit ihnen verbundene Nutztierrisse anspielend. Eine am Rissgeschehen orientierte Bejagung bildet die erste von mehreren Säulen, auf denen eine über die Gesetzesinitiative der Regierungskoalition abgestrebte Regulierung beruht.

Sollten Herdenschutzmaßnahmen in zumutbarem Maße getroffen worden sein - und Weidetiere dennoch durch einen Wolfsangriff zu Schaden gekommen sein, sieht das neue Jagdgesetz eine Abschussmöglichkeit und eine "dynamische" Reaktion, unabhängig von der Populationszahl, vor. Der sogenannte Erhaltungsszustand, den der Wolf in einer Region erreicht hat, spielt eine Rolle, sobald es um das Bestandsmanagement geht. Hier geht es nicht um eine Reaktion auf das Verhalten von Einzeltieren, sondern darum, die Ausbreitung der Art grundsätzlich zu begrenzen. Gemäß der Neuregelung wird nur in Gebieten erlaubt werden, wo der Erhaltungszustand (wie mutmaßlich im Landkreis Cuxhaven) als "günstig" anzunehmen ist und ein Managementplan vorgehalten wird. Bejagt werden darf der Wolf in diesem Fall nur in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober. Schonen wird man dabei vermutlich erwachsene Tiere: In der Jägerschaft weiß man um das Risiko, das entsteht, wenn Rudelstrukturen zerschlagen werden und stattdessen eine Vielzahl junger Einzelgänger nach leicht verfügbarer Beute zu suchen beginnt.

Die Jägerschaft Land Hadeln/Cuxhaven erwartet durch das neue Jagdgesetz schnellere Reaktionsmöglichkeiten bei Nutztierrissen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Jäger wissen, wo die Wölfe stehen

Persönlich rechnet Andreas Schwanke übrigens nicht damit, dass ein solches Bestandsmanagement in Niedersachsen aus dem Stand umgesetzt werden wird: Zu groß könnte der politische Gegenwind sein - ungeachtet einer im Bundesland zu verzeichnenden Wolfsdichte, die sich (gemessen an Größe und Besiedlungsdichte) auf circa das Zwölffache eines Landes wie Schweden belaufe. Wo die Wölfe sich aufhielten, wüssten Reviereigentümer oder Jagdpächter übrigens ziemlich genau, ließ der Vorsitzende der Jägerschaft Land Hadeln / Cuxhaven durchblicken. Aufgrund der von den Tieren zurückgelegten Distanzen ist es aus seiner Sicht trotzdem nötig, dass sich Reviere absprechen, wenn Jäger - als die ausführenden Organe - einen Wolf schießen sollen. Den Ansitzort gelte es in so einem Fall "unter der Decke zu halten", findet Schwanke. Nicht weil die Waidmänner etwas zu verheimlichen hätten. Sondern weil eine Bekanntgabe von derartigen Daten zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbsternannte Wolfsschützer auf den Plan rufen würde.

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Kai Koppe

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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