Solarpark: Agri-PV soll nach Lamstedt-Nindorf kommen
In Lamstedt-Nindorf entsteht der erste Agri-Photovoltaik-Standort im Landkreis Cuxhaven auf 40 Hektar. Landwirtschaft und Solarenergie verschmelzen zu einem innovativen Projekt, das erneuerbare Energien fördert.
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Lamstedter Ortsteil Nindorf-Seth soll ein Solar-Park entstehen. Nicht irgendeiner, sondern der erste Agri-Photovoltaik-Standort im Landkreis Cuxhaven. Der Lamstedter Gemeinderat hat jetzt die Bauleitplanentwürfe zu dem Projekt gebilligt.
Damit wird der Weg für die Samtgemeinde frei, das Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Bei dem Solarpark, der von der Firma SUNFarming Projekt GmbH aus Brandenburg geplant wird, geht es um eine Flächengröße von insgesamt etwa 44 Hektar. Die Nettofläche, auf der PV-Module errichtet werden können, beträgt knapp 40 Hektar.
Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Böden
Agri-Photovoltaikanlagen sind Freiflächenanlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche so errichtet werden, dass auch nach ihrer Errichtung eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung einschließlich einer maschinellen Bewirtschaftung mit Traktoren, Dünge-, Saat- und Erntemaschinen auf mindestens 85 Prozent der Fläche weiterhin möglich ist - und somit lediglich ein Verlust von 15 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche entsteht.
Das Gebiet, in dem der Solarpark entstehen soll, umfasst knapp 50 Hektar Ackerflächen und etwa 15 Hektar Grünland. Es soll zukünftig eine Aufständerung der PV-Anlage mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern vorgesehen werden. Die Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung sowie zur Unterfahrbarkeit mit Kleintraktoren und Anbaugeräten zwischen und unter den Modultischen soll bestehen bleiben. Die Modulreihen sollen einen Abstand von etwa drei Meter zueinander einhalten, so dass eine maschinelle Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen weiterhin möglich bleibt. Dabei sollen bifaziale und lichtdurchlässige Doppelglasmodule verwendet werden, so dass auch auf der Modulunterseite eine Stromgewinnung mit einem Mehrertrag möglich ist und in Kombination mit der hohen Aufständerung ausreichend Licht für landwirtschaftliche Kulturen zur Verfügung steht. Die Module werden mit einer Antireflexionsbeschichtung und lichtdurchlässiger Folie versehen, um eine Rückstrahlung oder Blendwirkung zu unterbinden und einen ausreichenden Lichteinfall für die landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Zwischen den Modulen soll ein kleiner Abstand von etwa zwei Zentimetern bleiben, um einen Durchlass für Regenwasser sicherzustellen. Das abtropfende Regenwasser wird unterhalb der Module mit einer Regenwasserverteilschiene abgefangen und auf der Fläche verteilt. Die Verankerung der Trägertische erfolgt über Rammpfosten.
Über acht Trafostationen ans öffentliche Stromnetz
Für das Bauvorhaben soll eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Für die geplante Anlage werden voraussichtlich acht Trafostation notwendig werden. Der durch die PV-Module erzeugte Gleichstrom wird bis zu den Wechselrichtern geleitet. Von den Wechselrichtern führen Hauptkabel unterirdisch zu den Trafostationen, wo der Drehstrom in eine Mittelspannung transformiert wird und dann über eine Anbindung an die nahe gelegene 110 kV-Freileitung an das öffentliche Stromnetz der Avacon abgeleitet wird. Das Kabelsystem soll unterirdisch verlegt werden und bei Hindernissen (Gräben und Wegen) durch Spülbohrungen unterquert werden.
Die landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin als Hauptnutzung vorgesehen. Die zukünftige landwirtschaftliche Nutzung sieht auf den Ackerflächen voraussichtlich den Anbau von Dauerkulturen, wie den bio-zertifizierte Anbau von Himbeeren oder Heidel-, Johannis- und Stachelbeeren vor oder eine angepasste Ackernutzung mit üblichen landwirtschaftlichen Feldfrüchten sowie auf den Grünlandflächen voraussichtlich eine Weidewirtschaft und Grünlandnutzung.
Erneuerbare Energien haben vorrangigen Belang
Mit der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden, indem den Erneuerbaren ein vorrangiger Belang bei Abwägungsprozessen zugestanden wird. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen demnach im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Eine Überplanung mit Photovoltaikanlagen soll im Bereich der südöstlich des Solarparks gelegenen Moorflächen (Niedermoorboden) nicht stattfinden. Die vorrangigen Belange zur Torferhaltung bleiben danach gewahrt.
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