Im Mordprozess gegen einen Mann aus Gyhum hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Stade das Urteil gesprochen. Hier eine Archivaufnahme vom Prozessauftakt. Foto: Hilken
Im Mordprozess gegen einen Mann aus Gyhum hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Stade das Urteil gesprochen. Hier eine Archivaufnahme vom Prozessauftakt. Foto: Hilken
Höchstmögliche Strafe

Landgericht Stade verhängt die Höchststrafe: Lebenslang für Angeklagten aus Gyhum

28.07.2026

Nach einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht Stade einen Mann aus Gyhum wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge und Brandstiftung verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Plädoyers sind gehalten, als der Vorsitzende Richter am Montagnachmittag das Urteil spricht. Der Angeklagte wird des Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie einer Brandstiftung für schuldig gesprochen. Daher verurteilt ihn das Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der den Nebenklägern entstandenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Zeven bleibt aufrecht. Vor dem Hintergrund der Freiheitsstrafe bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität. Zum Urteil stellt der Vorsitzende Richter klar: "Das ist die schwerste Strafe, die in Deutschland verhängt werden kann." Und die 3. Große Strafkammer des Landgerichts, der er seit 13 Jahren angehöre, habe diese Strafe noch niemals verhängt. "Aber tatsächlich sind diese Taten derart schwer, dass zur Überzeugung der Kammer die Verhängung dieser schwerstmöglichen Strafe möglich ist und unbedingt erforderlich war."

Gericht: Beziehung zwischen Angeklagtem und Opfer war beendet

Den Werdegang des Angeklagten beschreibt der Richter als unauffällig. Eine frühere Vorstrafe sei inzwischen gelöscht und gelte nicht mehr. Sodann schildert er die Vorgeschichte der Tat und die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer. Die beiden sind 2023 in Gyhum zusammengezogen.

Die Kammer stellt im Zuge der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte "großes Interesse an anderen Frauen" hatte, über soziale Medien fremde Frauen angeschrieben habe, um mit ihnen eine Beziehung einzugehen, was scheiterte. Vor allen Dingen habe er Interesse an einer früheren Partnerin gezeigt. "Im August 2025, etwa einen Monat vor der Tat, schreibt er sie an und möchte mit ihr auf Kreuzfahrt fahren." Das widerlegt nach Auffassung des Gerichts deutlich, dass das Opfer die Liebe seines Lebens war, wie vom Angeklagten dargestellt. Anfang September 2025 habe die Partnerin des Angeklagten die Beziehung endgültig beendet. Das stehe ebenso außer Zweifel, wie dass der Angeklagte dies nicht akzeptieren wollte.

Angeklagter aus Gyhum soll Ende der Beziehung nicht akzeptiert haben

Das Gericht ist überzeugt, dass es am Abend des Tattags ein Streitgespräch zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Partnerin gegeben hat, die noch mit ihm zusammenlebte. In dessen Zuge habe die Frau angekündigt, sie werde das ganze Dorf zusammenschreien, wenn er nicht akzeptiere, dass die Beziehung beendet ist. Dann sei sie ins Obergeschoss der Doppelhaushälfte gegangen, um sich zu duschen und ins Bett zu gehen, während sich der Angeklagte mit dem Smartphone beschäftigte. Die Kammer ist überzeugt, dass dem Gyhumer in dieser Zeit die Endgültigkeit der Entscheidung bewusst wurde. Er sei zuvor schon mit "übersteigertem Besitzdenken" auffällig geworden. Aus Wut über seine vergeblichen Versuche, die Ex-Partnerin für sich zurückzugewinnen, habe er den Entschluss gefasst, sie zur Strafe zu vergewaltigen und dann zu töten.

Am Landgericht Stade endete der Prozess gegen einen Mann aus Gyhum, gegen den das Gericht die Höchststrafe verhängte. Foto: Hilken

Mit Faustschlägen habe er die Frau zu Boden geschlagen, das sich wehrende Opfer mit seinem Körpergewicht fixiert, sie mindestens 30 Sekunden gewürgt und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr vollzogen. Sodann habe er, nach Auffassung des Gerichts, von vornherein beabsichtigt, zu einem Cuttermesser zu greifen, um sie zu töten und ihr zudem etliche weitere Verletzungen zugefügt. Das Motiv, warum der Angeklagte anschließend eine Lagerhalle in Brand gesteckt hat, habe die Kammer nicht feststellen können.

Gericht hält nicht für glaubhaft, aus Notwehr gehandelt zu haben

Für nicht glaubhaft hält die Kammer die Version des Angeklagten, aus Notwehr gehandelt zu haben. Ebenso wenig die Darstellung, er habe die Frau nicht vergewaltigt, sondern sexuelle Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. "Warum fügt er ihr etwa 100 Verletzungen zu? Das ist nicht nachvollziehbar." Wobei der Angeklagte selbst nur kleine Verletzungen davongetragen habe. Der Vorsitzende spricht von einer "Übertötung", ist überzeugt: "Das war kein Kurzschluss. Die Trennung lag drei Wochen zurück." Das Mordmerkmal für niedere Beweggründe sei durch das Besitzdenken gegeben. Der Angeklagte habe schwere Schuld auf sich geladen.

Normalerweise könne eine lebenslange Freiheitsstrafe frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist in diesem Fall nicht möglich. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld werde erst danach eine Entscheidung über die weitere Mindestverbüßungsdauer getroffen, üblicherweise zwei bis fünf Jahre. Frühestens dann kann ein Antrag auf Bewährung gestellt werden.

Von Lutz Hilken

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