Landwirt aus Wanna in Sorge: Wolf kommt Stallungen gefährlich nahe
Ein Wolf nähert sich immer wieder einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Cuxhaven - nur wenige Meter von den Stallungen mit Milchkühen und Kälbern entfernt. Der betroffene Landwirt schlägt Alarm und fordert klare Maßnahmen.
Ein Landwirt aus Wanna schlägt Alarm: Ein Wolf soll immer näher an seine Stallungen herankommen - wie Aufnahmen einer Wildtierkamera zeigen sollen. Zuletzt wurden frische Fußspuren - möglicherweise vom Wolf - nur etwa 20 Meter vom Gebäude entdeckt, in dem Milchkühe und Kälber untergebracht sind. Der Wolf selbst wurde nach Angaben des Landwirts aus rund 50 bis 60 Metern Entfernung gesichtet. Für ihn ist klar: "Der Wolf wagt sich immer dichter heran. Was ist der nächste Schritt? Dass er in den Stall geht?" Die bauliche Abgrenzung zum Innenbereich sei nicht darauf ausgelegt, ein Raubtier aufzuhalten. "Die Pforte könnte er problemlos unterlaufen."
Der Landwirt sorgt sich nicht nur um seine Tiere, sondern auch um seine Familie: "Menschliche Gerüche scheinen ihn nicht abzuschrecken. Ich möchte nicht, dass meinen Enkelkindern etwas passiert." Die Forderung des Landwirts ist deutlich: "Dieser Wolf muss entnommen werden."

Ministerium verweist auf geltendes Verfahren
Auf eine Presseanfrage zu dem aktuellen Vorfall reagierte das Niedersächsische Umweltministerium mit Verweis auf das juristisch bestätigte Schnellabschussverfahren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte das Verfahren zuletzt bestätigt. Niedersachsen sei damit bundesweit das einzige Land, das weiterhin in einzelnen Fällen Abschussgenehmigungen erteilen könne.
Umweltminister Christian Meyer betont, man werde konsequent handeln, wenn Wölfe wiederholt Nutztiere reißen oder ernste wirtschaftliche Schäden drohen. Ziel sei ein "regional differenziertes und zielgerichtetes Wolfsmanagement". Gleichzeitig bleibe der Wolf eine streng geschützte Art, deren Erhaltungszustand gewahrt werden müsse.

Keine Angaben zu konkreten Rissereignissen
Konkrete Auskünfte zu aktuellen Rissereignissen oder möglichen neuen Abschussgenehmigungen gibt das Umweltministerium jedoch nicht. Begründet wird dies mit dem Schutz der Betroffenen und der Verfahrenssicherheit. Details zu Ort, Zeitpunkt oder betroffenen Weiden würden Rückschlüsse auf beteiligte Tierhalter oder Jäger ermöglichen und könnten zu Anfeindungen führen. Auch das OVG Lüneburg habe bestätigt, dass solche Informationen nicht veröffentlicht werden müssen.
Das Ministerium betont jedoch, dass im Fall eines genehmigten Schnellabschusses wie gewohnt eine Pressemitteilung veröffentlicht werde - allerdings ohne genaue Ortsangaben oder Details zum auslösenden Riss.
Was heißt das für den betroffenen Landwirt?
Für den betroffenen Landwirt ist diese Antwort unbefriedigend. Er sieht akuten Handlungsbedarf: "Es sind einfach zu viele Wölfe geworden, und sie kommen immer weiter in die Nähe des Menschen." Was er jetzt erwartet: eine klare Aussage, ob und wann gehandelt wird - und wie seine Tiere geschützt werden können. Für den Landwirt ist sicher, dass das Tier erneut auftaucht. Ob dann Maßnahmen folgen, ist weiterhin offen. Deshalb stellt sich der Landwirt die Frage: Wie nah darf ein Wolf kommen, bevor gehandelt wird?