Nach einigem Wirrwarr um die Genehmigung von "Lichterfahrten" hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium nun eingelenkt und Auflagen zurückgenommen. Foto: Potschka
Nach einigem Wirrwarr um die Genehmigung von "Lichterfahrten" hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium nun eingelenkt und Auflagen zurückgenommen. Foto: Potschka
Traktoren dürfen doch rollen

Rolle rückwärts: Ministerium macht Weg für "Lichterfahrten" im Kreis Cuxhaven frei

von Ulrich Rohde | 04.12.2024

Nach Wirrwarr um die Genehmigung der im Kreis Cuxhaven beliebten "Lichterfahrten" mit bunt beleuchteten Traktoren herrscht nun Klarheit. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat die Fahrten erschwerende Auflagen zurückgenommen.

Durchatmen für die Organisatoren der "Lichterfahrten" im Landkreis Cuxhaven: Nachdem die beliebten Aktionen der Landwirte, mit ihren bunt beleuchteten Treckern im Corso durch die Ortschaften zu fahren, aufgrund einer landeseinheitlichen Regelung auf der Kippe gestanden hatten, gab der Landkreis nun bekannt, dass die "Lichterfahrten" auch in diesem Jahr genehmigt werden können.

Die seit November geltende vereinheitlichende Regelung, für die das niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium verantwortlich zeichnete, hatte für einige Irritationen gesorgt. Nun folgte vom Ministerium eine Klarstellung, wie Kreisdezernent Michael Take im Ordnungsausschuss des Kreistages mitteilte. 

"Wir sind nun in der Lage, die Lichterfahrten zu genehmigen und somit zu ermöglichen", so Take. "Wir sind damit guten Mutes, dass die Lichterfahrten in diesem Jahr gewährleistet werden können, da nun Rechtssicherheit herrscht." Der Landkreis werde sich zeitnah mit den Veranstaltern in Verbindung setzen, um über die guten Neuigkeiten zu informieren.

Im Jahr 2023 war der Wochenmarkt-Parkplatz in Cuxhaven der Treffpunkt für die Landwirte bei der Lichterfahrt. Foto: Potschka

Hürden für die "Lichterfahrten" abgeräumt

Ursprünglich habe es geheißen, dass die "Lichterfahrten" weder zum Brauchtum zählten, noch dem Versammlungsrecht unterlägen oder einen landwirtschaftlichen Zweck verfolgten. Daher wäre danach ein Corso nur auf abgegrenzten, vom übrigen Straßenverkehr abgegrenzten Streckenabschnitten möglich gewesen. Außerdem hätten die Treckerfahrer Lkw-Führerscheine nachweisen müssen. Doch die meisten Landwirte besitzen nur einen Traktorführerschein. Mit diesen Auflagen wäre beispielsweise die "Lichterfahrt" in Hemmoor kaum noch möglich gewesen.

Doch die Hürden, die die praktische Durchführung der "Lichterfahrten" erschwert, wenn nicht verhindert hätten, hat das Ministerium nun offenbar selbst wieder abgeräumt.

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