Mit gefälschten Screenshots: Prozess um Betrug am Amtsgericht Otterndorf
Bestellte Waren, angebliche Überweisungen und Spielsucht: Vor dem Amtsgericht Otterndorf muss sich ein Fliesenleger wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Im Saal geht es auch um die Einschätzung der Bewährungshilfe und frühere Straftaten.
In Handschellen wird der Angeklagte von Justizvollzugsbeamten in den Sitzungssaal des Amtsgerichts Otterndorf geführt. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen muss sich der 1985 geborene Fliesenleger vor Gericht verantworten. Seit zwei Wochen befindet er sich bereits in Untersuchungshaft.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verschaffte sich der Mann einen Vermögensvorteil, indem er bei verschiedenen Firmen unter anderem in Hemmoor, Bremervörde und Jork Gartengeräte bestellte, ohne diese zu bezahlen. In einem weiteren Fall ging es um ein Audiogerät. Um die Verkäufer über die Bezahlung zu täuschen, legte er gefälschte Screenshots angeblicher Überweisungen vor. Schon zu Beginn der Verhandlung räumt der Angeklagte die Taten ein.
"Warum haben Sie das gemacht?", fragt Richterin Deutschmann. "Blödheit", antwortet der Angeklagte. Er berichtet von seiner Glücksspielsucht. Er sei "in Spielhallen versackt" und habe die bestellten Waren weiterverkauft, um an Geld zu kommen. Inzwischen habe er sich für Spielhallen sperren lassen. Außerdem habe er bereits mit der Bewährungshilfe gesprochen und wolle sich Hilfe suchen.
Kritischer Bericht der Bewährungshilfe
Die Richterin verweist jedoch auf die Einschätzung der Bewährungshilfe. Diese zeichne ein deutlich weniger positives Bild. Aus dem Bericht der Bewährungshelferin geht hervor, dass der Angeklagte lediglich zu einem persönlichen Gespräch erschienen sei. Weitere Termine habe er verschoben oder gar nicht wahrgenommen.
Auch seine Vorstrafen kommen zur Sprache. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister liest sich über Jahre hinweg ähnlich: Betrug, Körperverletzung, Diebstahl, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, erneut Betrug und Nötigung. Der Staatsanwalt weist darauf hin, dass zudem noch drei offene Forderungen aus früheren Verfahren bestehen. Teilweise würden diese von der Mutter des Angeklagten beglichen. Den jetzigen Schaden von mehr als 10.000 Euro will der Angeklagte nach eigenen Angaben ersetzen. Er wolle mit seinen Eltern sprechen und ihnen dann das Geld zurückzahlen.
"Ich will alles auf die Reihe kriegen"
Der Staatsanwalt sieht trotz des Geständnisses eine hohe Rückfallgefahr. Er beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Außerdem solle der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen und den entstandenen Schaden ersetzen.
Der Verteidiger wirbt um Milde. Sein Mandant sei von seiner Spielsucht getrieben worden. Er habe einen festen Arbeitsplatz und lebe in einer festen Beziehung. Die Tochter seiner Lebensgefährtin nenne ihn "Papa". Zudem könne man durch strenge Bewährungsauflagen auf den Angeklagten einwirken.
Der Angeklagte zeigt sich weiterhin reumütig. "Ich will jetzt endlich alles auf die Reihe kriegen", sagt er. Die Tochter seiner Lebensgefährtin sei für ihn ein wichtiger Ansporn.
Bewährungsstrafe ausgesprochen
Nach wenigen Minuten verkündet Richterin Deutschmann das Urteil: eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft wird angerechnet. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen und den entstandenen Schaden ersetzen.
Zum Nachweis seiner Angaben müsse er dem Gericht außerdem belegen, dass er sich tatsächlich für Spielhallen habe sperren lassen, macht die Richterin deutlich. "Immerhin haben Sie schon einmal Screenshots gefälscht", merkt Deutschmann an.
Zum Abschluss richtet sie noch einen Satz an den Verurteilten: "Schauen wir mal. Überraschen Sie uns."
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