
Mann vor Gericht: Gewaltexzess nach Alkohol- und Drogenkonsum im Kreis Cuxhaven
Vor dem Amtsgericht Otterndorf musste sich ein Mann in den Dreißigern verantworten. Der Angeklagte, der seit Ende 2024 als Altenpfleger arbeitet, lebt nicht im Kreis Cuxhaven, hielt sich hier jedoch eine Zeit lang auf und wurde mehrfach straffällig.
Nachdem der Mann seinen Platz neben seiner Verteidigerin eingenommen hatte, verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Ende März 2024 eine Person körperlich misshandelt, einen Polizeibeamten angegriffen und Widerstand gegen die Festnahme geleistet zu haben. Dabei soll er die Polizisten beleidigt und ihnen mit dem Tod ihrer Familienangehörigen gedroht haben.
Die Vorfälle ereigneten sich in Mittelstenahe (Börde Lamstedt). Zudem soll der Angeklagte wenige Tage vor dem Zwischenfall in Stinstedt ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug gefahren haben.
Eine Flasche Hennessy und Cannabis konsumiert
Gleich zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte reumütig und gestand ausnahmslos alle ihm zur Last gelegten Taten ein. Er gab an, am Tatabend unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden zu haben.
Anschließend übernahm seine Verteidigerin das Wort und versuchte, die Hintergründe der Tat zu erklären. Sie führte aus, dass es in der Ehe des Angeklagten kriselte und er daraufhin eine Affäre im Kreis Cuxhaven begann. In dieser Zeit habe er vermehrt Alkohol und Drogen konsumiert und sei immer wieder in Konflikte mit seiner Partnerin geraten. Am Tatabend eskalierte ein Streit, woraufhin die Frau weglief. Der Angeklagte folgte ihr und vermutete sie im Haus des späteren Opfers. Er versuchte sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen und zog die Anwohnerin an den Haaren, sodass diese zu Boden stürzte und sich den Kopf verletzte. Im Anschluss kam es zur Auseinandersetzung mit der Polizei.
Der Angeklagte betonte wiederholt seine Reue: "Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Ich wollte niemanden verletzen." Er gestand, an dem Abend eine Flasche Hennessy getrunken und Cannabis konsumiert zu haben.
Aufgrund einer früheren Straftat war er bereits kurzzeitig in Haft. Dort fand er nach eigenen Angaben zu Gott und setzte sich mit seinen Fehlern auseinander. "Ich habe meine Familie enttäuscht. Doch sie haben mich wieder aufgenommen. Ich arbeite nun in einem Altenheim und alles ist besser", schilderte er der Richterin.
"Der Angeklagte ist komplett ausgerastet"
Da der Angeklagte die Tat umfassend gestanden hatte, waren Zeugenaussagen nicht mehr erforderlich. Ein an der Festnahme beteiligter Polizeibeamter schilderte jedoch erneut seine Erlebnisse und bestätigte die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich zunächst widerstandslos festnehmen lassen, sei später jedoch völlig ausgerastet. Dabei habe er versucht, einem Beamten eine Kopfnuss zu verpassen. Sein aggressives Verhalten hielt längere Zeit an - selbst auf der Wache kam es noch zu Beleidigungen gegen die Polizeibeamten.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Vorstrafen negativ in die Bewertung einflossen, jedoch auch die emotionale Ausnahmesituation des Angeklagten sowie sein Alkohol- und Drogenkonsum am Tatabend berücksichtigt werden müssten.
Letztlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem wurde eine Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis von eineinhalb Jahren verhängt.