Einige Immobilienbesitzer werden in Otterndorf bald stärker zur Kasse gebeten: Auf sie kommt eine Zweitwohnungssteuer zu. Foto: Jens Kalaene / dpa
Einige Immobilienbesitzer werden in Otterndorf bald stärker zur Kasse gebeten: Auf sie kommt eine Zweitwohnungssteuer zu. Foto: Jens Kalaene / dpa
Zusätzliche Einnahmequelle

Wird Immobilienbesitzern nicht schmecken: Otterndorf führt "Zweitwohnungssteuer" ein

von Egbert Schröder | 31.05.2024

Das dürfte den einen oder anderen Euro in die Kasse der Stadt Otterndorf spülen: Ab 2025 soll es dort eine "Zweitwohnungssteuer" geben. Das wird Immobilienbesitzern zwar wenig schmecken, aber finanztechnisch der Stadt einen Vorteil verschaffen.

Wie groß die Summe unter dem Strich letzten Endes ist, kann man noch nicht absehen. Angeschoben hatte diese zusätzliche Steuer die CDU-FDP-Gruppe und im Stadtrat für die Initiative die volle Unterstützung erhalten.

Aber was ist eine "Zweitwohnungssteuer" eigentlich? "Bei der Zweitwohnungssteuer wird das 'Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung' besteuert. Dabei ist es irrelevant, ob die Wohnung dem Bewohner/der Bewohnerin gehört oder ob sie gemietet ist. Auch eine Meldung nach dem Bundesmeldegesetz muss nicht zwingend gegeben sein", heißt es im schönsten Behördendeutsch.

Stadt dreht an der Steuerschraube

Die Bemessungsgrundlage für die Steuer sei "der individuelle jährliche Mietaufwand, also die
jährliche Netto-Kaltmiete der betreffenden Wohnung. Hierfür kann ein örtlicher Mietspiegel
herangezogen werden. Bei Wohnungseigentum ist dann entsprechend zu schätzen". Die Kommune dürfe dann je nach Einzelfall noch einen zusätzlichen Hebesatz draufsatteln.
Vorteil für die Otterndorfer Finanzlage: Die Zweitwohnungssteuer könne neben dem Tourismusbeitrag und dem Gästebeitrag erhoben werden, da die Zweitwohnungssteuer die "sonstige gemeindliche Infrastruktur finanziell
unterstützen soll".

"Abgeschlossene Wohneinheit"

Eine Lappalie für Immobilieneigentümer? Vielleicht, aber die neue Steuer könnte mehr Menschen betreffen, die vielleicht gar nicht damit rechnen: "Eine Zweitwohnung ist auf jeden Fall jede abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit, wobei auch ein Ein-Zimmer-Appartement ausreicht. Allerdings genügt es für die Annahme einer Zweitwohnung, dass die Räume oder der Raum wenigstens einen Teil des
Jahres zum Wohnen genutzt werden kann", heißt es in der vom Rat verabschiedeten Satzung.

Bringschuld der Immobilienbesitzer

Die Wohnungseigentümer, die nicht gerade darauf erpicht sind, der Stadt eine Steuer zu zahlen, haben übrigens eine Bringschuld: "Zugunsten der Stadt Otterndorf wird widerlegbar vermutet, dass der Inhaber einer
Zweitwohnung diese als steuerpflichtige Zweitwohnung innehat. Es obliegt dem Inhaber der Zweitwohnung, diese Vermutung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er die Zweitwohnung nicht als steuerpflichtige Zweitwohnung innehat", heißt es in der Satzung.

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Egbert Schröder

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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