Prozess um versuchten Femizid im Kreis Cuxhaven: Opfer spricht erstmals vor Gericht
Im Prozess um den versuchten Femizid in Dorum (Landkreis Cuxhaven) sagt die Tochter des Angeklagten und damit das mutmaßliche Opfer aus. Die 20-Jährige schildert das Leben in der Familie und erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Vater.
Im Prozess um einen mutmaßlichen versuchten Mord in Dorum (Landkreis Cuxhaven) ging die Verhandlung am Landgericht Stade weiter. Ein Mann steht vor Gericht, weil er seinen 17-jährigen Sohn gedrängt haben soll, die 19-jährige Schwester zu töten.
Während bei den vergangenen zwei Verhandlungstagen noch etliche Medienvertreter vor Ort waren, blieben die Stühle im Zuschauerraum dieses Mal weitestgehend leer, und das, obwohl die Tochter und somit das mutmaßliche Opfer ihre Aussage machen sollte.
Die 20-Jährige betrat den Saal in Begleitung der Opferhilfe. Auf die Frage nach ihrem Familienleben zögerte die junge Frau zunächst. Sie senkte den Kopf, blieb einen Moment still. Die Beziehung zu ihrem Vater sei nicht gut gewesen. Mit den anderen Familienmitgliedern habe es keine Probleme gegeben. Doch durch ihn habe in der Familie ständig Anspannung geherrscht. Man habe immer darauf geachtet, nichts falsch zu machen. Und gleichzeitig damit gerechnet, dass etwas passiert.
Ein Vorfall liege mehrere Jahre zurück. Damals hatte ihr Vater erfahren, dass sie mit einem Mann telefoniert und diesem auch Nacktbilder von sich geschickt hatte. Seitdem habe er sie behandelt, als würde sie diesen "Fehler" immer wieder begehen. Zu dieser Zeit habe er sie täglich geschlagen. Schon das Halten eines Handys oder das Verlassen des Hauses habe Misstrauen bei ihm ausgelöst.

Jede Sekunde damit gerechnet, dass er sie schlägt
Der Angeklagte habe sie immer wieder dazu drängen wollen, Dinge zuzugeben, die nicht der Wahrheit entsprachen. "Er will mich dazu zwingen, das zuzugeben, was seiner Vorstellung entspricht", betonte die Zeugin. Der zentrale Vorfall ereignete sich dann Anfang September 2025. Ihr Vater habe ihr Handy kontrollieren wollen. Sie habe den Zugang aber verweigert. Daraufhin habe er sie geschlagen. Sie schilderte, wie er sie festhielt, während sie versuchte, das Haus zu verlassen, und sie schließlich die Polizei rief. In diesem Moment habe sie große Angst gehabt. Jede Sekunde habe sie damit gerechnet, dass ihr Vater einen Gegenstand nehmen und sie damit schlagen könnte.
Die Polizei sei an dem Tag schnell gekommen, führte die Zeugin aus. Der Angeklagte wurde dann aufgrund von häuslicher Gewalt aus der Wohnung gewiesen. Am nächsten Tag habe er jedoch telefonischen Kontakt zur Familie aufgenommen. Am Telefon habe ihr Vater gedroht, sie nach Syrien zu bringen und dort zu töten. Die Rückkehr nach Syrien sei schon zuvor Thema gewesen. Dort, so habe ihr Vater gesagt, könne er sie "richtig erziehen".
Druck aus der Familie - Verwandte wollten Einfluss nehmen
Im weiteren Verlauf beschrieb das mutmaßliche Opfer, dass auch Verwandte versucht hätten, Einfluss zu nehmen. Sie sei aufgefordert worden, ihre Aussagen zu ändern. Man habe ihr nahegelegt, die Vorwürfe zurückzunehmen und ihren Bruder als unglaubwürdig darzustellen. Zudem habe ihr Onkel gedroht, die jüngeren Geschwister nach Syrien zu bringen. Trotzdem blieb sie bei ihrer Darstellung. Sie glaube ihrem Bruder. Seine Schilderungen hätten sie nicht überrascht, sie habe sogar damit gerechnet.
Auch der Anwalt des Angeklagten richtete seine Fragen an die Zeugin. Ob sie ihren Vater hasse, wollte er wissen. Die junge Frau antwortete ohne Zögern mit "Ja", wegen dem, was er ihr angetan hat. Den Tod wünsche sie ihm aber nicht. Niemand habe den Tod verdient. Die Belastung des Erlebten sei für sie bis heute spürbar. Bis jetzt habe sie Schlafprobleme. Heiraten wolle sie außerdem nicht mehr. "Wenn ich zulassen würde, dass jemand Kontakt zu mir hat, würde das bedeuten, dass ich diesen Mann heiraten werde", führt sie aus. "Und dann würde er werden wie mein Vater."
Später wird noch eine jüngere Schwester als Zeugin in den Saal gerufen. Die 15-Jährige macht zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Als sie den Saal verlässt, ruft der Angeklagte ihr etwas auf Arabisch hinterher. Der Kontakt wird sofort vom vorsitzenden Richter unterbunden. Die Zeugin muss dann jedoch noch einmal zurückgeholt werden, da sie ihre zuvor getätigten Aussagen bei der Polizei freigeben muss. Sie ist sichtbar aufgelöst und weint. Dann gibt sie ihre Aussagen frei, sodass diese im Verfahren verwendet werden dürfen. Der Prozess wird am 31. März 2026 fortgesetzt.