Der Angeklagte wird von Justizbeamten aus dem Saal 109 des Landgerichts Stade geführt, wo der Prozess wegen versuchter Anstiftung zum Mord begann. Foto: Brettschneider
Der Angeklagte wird von Justizbeamten aus dem Saal 109 des Landgerichts Stade geführt, wo der Prozess wegen versuchter Anstiftung zum Mord begann. Foto: Brettschneider
Anstiftung zum Mord?

"Damit sie keinen schlechten Einfluss hat": Vater im Ehrenmord-Prozess aus Dorum

von Bengta Brettschneider | 24.02.2026

Ein 46-jähriger Mann aus Dorum (Wurster Nordseeküste / Kreis Cuxhaven) steht wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht. Er soll seinen 17-jährigen Sohn gedrängt haben, die 19-jährige Schwester zu töten. Doch zugeben will er das nicht.

Im Saal 109 des Landgerichts Stade sind am Dienstag (24. Februar 2026) alle Plätze im Zuschauerraum belegt. Kameras stehen bereit, etliche Medienvertreter sind zum Prozessauftakt vor Ort. Die Brisanz des Themas ist bereits vor der Verhandlungseröffnung spürbar.

Ein Mann steht wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht. Er soll seinen 17-jährigen Sohn dazu gedrängt haben, seine 19-jährige Schwester zu töten. Hintergrund soll der Lebenswandel der Tochter sein, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft von ihrem Vater missbilligt wurde.

Der Angeklagte betritt in Handschellen den Saal, sein Gesicht hinter einer roten Pappmappe verborgen. Erst nachdem die Kameras den Saal verlassen haben, senkt er sie. Neben ihm sitzt ein Dolmetscher. Den Vorsitz führt Richter Marc-Sebastian Hase.

"Jemand sollte den Streit eskalieren lassen"

Die Staatsanwältin beschreibt, dass der Vater seinem Sohn klargemacht habe, dass sein eigenes Motiv zu offensichtlich sei, wenn er seine Tochter töten würde. Stattdessen solle jemand anderes einen Streit provozieren, der im Affekt zur Tat führe. So werde die "Ehrverletzung" der Tochter ausgeglichen. Der Sohn wandte sich daraufhin an die Polizei.

Bahnhof Dorum: Hier war der Familienvater von der Polizei am 9. September 2025 verhaftet worden. Foto: Leuschner

Bereits am 1. September 2025 war es zu einem Polizeieinsatz gekommen, bei dem der Vater aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen wurde. Bei einer Meldung häuslicher Gewalt kann die Polizei eine Wegweisung aussprechen. Das Gesetz, inzwischen in allen Bundesländern verankert, soll schnellen Schutz bieten und umfasst neben der Wohnungsverweisung auch ein Rückkehr- und Betretungsverbot.

Die Konflikte mit der Tochter hätten schon länger bestanden. Bereits vor fünf Jahren habe er seine Tochter dabei erwischt, wie sie Nacktbilder von sich machte. Daraufhin habe er auf dem Handy eine Überwachungs-App installiert - aus Sorge um ihre Sicherheit, wie er sagt. Damit wollte er verhindern, dass Männer seine Tochter mit Bildern erpressen.

Es bräuchte jemanden, der das Problem löst

Nach der Wegweisung durch die Polizei habe der Angeklagte seinen 17-jährigen Sohn am Bahnhof getroffen. Dieser hatte ihm Verpflegung mitgebracht.

"Wie oft wollt ihr euch noch über mich beschweren?", habe er ihn gefragt. Er wollte seinem Sohn deutlich machen, dass Polizeieinsätze dazu führen könnten, dass ihm und seiner Frau die Kinder weggenommen würden. "Deine Geschwister würden dann bei Fremden aufwachsen. Willst du das?"

Der Familienvater, der seine Tochter laut Anklage hatte töten lassen wollen, wurde am Bahnhof Dorum verhaftet, als er auf seine Frau wartete. Foto: Leuschner

Der Angeklagte habe seinem Sohn erklärt, dass weder die Mutter noch er selbst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in der Lage seien, die Geschwister ausreichend zu schützen. Es bräuchte daher jemanden, der das "Problem löst". Er erklärte seinem Sohn, im Internet gebe es ein Programm, das zeige, wie Kinder ihre Geschwister beschützen könnten.

Als der Sohn fragte, ob damit Töten gemeint sei, habe der Angeklagte dies verneint. "Du sollst wissen, ob sie einen Freund hat. Wenn sie einen Freund hat, muss sie zu ihm ziehen oder ins Frauenhaus gehen, damit sie keinen schlechten Einfluss auf die kleinen Geschwister hat", habe er geantwortet. Er habe dann beschlossen, die Familie nach Syrien zurückzuschicken. 

Er beschloss dann, die Familie nach Syrien zurückzuschicken

Der Angeklagte meint, seine Kinder hätten diese Drohung so ernst genommen, dass sie ihn in den "Knast bringen" wollten, um zu verhindern, dass sie nach Syrien zurückgeschickt werden.

Am nächsten Verhandlungstag sollen Beweise erhoben und ein Sachverständiger angehört werden. Der Verteidiger kündigte zudem Sprachnachrichten der Tochter an eine Cousine in Syrien an.

Verhandlungstermine

Diese Termine wurden vom Landgericht Stade bekannt gegeben - jeweils um 9.15 Uhr:

  • 24. Februar
  • 10. März
  • 19. März
  • 31. März
  • 10. April

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