Jetzt wird Anzeige erstattet: Parkplatz-Ärger in Otterndorf geht in die zweite Runde
Der Parkplatz-Ärger geht in eine neue Runde: Nachdem eine Grundstückseigentümerin aus Otterndorf juristische Mittel gegen mutmaßliche Falschparker eingesetzt hat, zieht die Diskussion weitere Kreise. Es geht um Anwälte und Anzeigen.
Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen erhielt am 21. Februar einen Brief, in dem sie aufgefordert wurde, aufgrund Falschparkens eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zehn Tage zuvor habe sie gesetzeswidrig auf einer Privatfläche an der Großen Ortstraße nahe des Kreisels geparkt, hieß es in dem Schreiben. Die Frau und ihr Mann streiten ab, unrechtmäßig gehandelt zu haben.
Bei der besagten Privatfläche handelt es sich um einen Parkplatz an der Großen Ortstraße, der lediglich Mietern des Wohnhauses sowie Besuchern und Kunden der Spielhalle und des Blumenhauses zur Verfügung steht. Die Grundstückseigentümerin hätte beobachtet, wie die Beschuldigte ein Dekorationsgeschäft aufgesucht habe und somit nicht rechtens den Abstellplatz genutzt hätte. Die Nordrhein-Westfälin beteuerte, dass sie nach ihrem Besuch in dem Dekorationsgeschäft den Blumenladen besucht habe. Sie und ihr Mann weigerten sich, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, die die Parkplatzbesitzerin ihrem Brief beigefügt hatte.
Anwalt meldet sich zu Wort
Auf die Verweigerung der Unterschrift folgte ein Schreiben des Anwalts der Parkplatzverantwortlichen. In diesem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, erklärt der Anwalt, dass die angebliche Falschparkerin auch nach Rechtsprechung des Amtsgerichtes Otterndorf während des Besuchs im Dekorationsgeschäft keine Berechtigung zum Parken gehabt habe - ganz gleich, ob sie danach den Blumenladen aufgesucht habe oder nicht. Außerdem fordert er sie erneut auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Grund sei die "in Ihrem Verhalten anhaftende Wiederholungsgefahr". Die bisher entstandenen Anwaltskosten wurden der Beschuldigten bereits in Rechnung gestellt.
Nach Informationen unserer Zeitung ist die Frau aus dem Westen Deutschlands nicht die einzige beschuldigte Person, die Post vom Anwalt der Parkplatzeigentümer bekommen hat. Einige der ebenso Beschuldigten hätten bereits Anzeige gegen die Datenübermittler geschaltet. Nun wolle das betroffene Paar ebenfalls eine Anzeige gegen die Parkplatzeigentümer stellen.
Der Cuxhavener Rechtsanwalt Patrick Seibt, Experte für Verkehrsrecht, vermutet, dass eine Strafanzeige allerdings nur geringe Erfolgsaussichten habe. Solange das anwaltliche Schreiben des Paares nicht selbst irgendwelche Straftatbestände wie Beleidigung oder Ähnliches erfüllt, sei eine Anzeige unbegründet, erklärt der Rechtsanwalt. Eine Anzeige, die sich auf eine Nötigung der Parkplatzbesitzerin bezieht, dürfte ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt sein.
Von Lennart Keck