Rechtsradikale Musik auf Sternenmarkt in Otterndorf: Ausmaß wohl größer als gedacht
Der Skandal um rechte Musik auf dem Sternenmarkt in Otterndorf weitet sich wohl aus. Neue Details zu den Vorfällen am Adventswochenende lassen aufhorchen und werfen ein beunruhigendes Licht auf die Ereignisse.
Das Ausmaß der rechtsradikalen Musik auf dem Sternenmarkt in Otterndorf ist wohl größer als zunächst angenommen. Das gibt die Polizei am Dienstagvormittag (16. Dezember 2025) bekannt.
Auf dem Markt am dritten Adventswochenende lief rechtsradikale und jugendgefährdende Musik: So viel war schon am Montag (15. Dezember 2025) bekannt gewesen. Bislang hatte es aber vonseiten der Stadt Otterndorf gegenüber der NEZ/CN-Redaktion geheißen, dass nur am Freitagabend zwei Lieder mit rechtsextremistischem Liedgut aus einem Lautsprecher abgespielt worden sein sollen.
"Rechtsradikale und jugendgefährdende Musik"
"Die weiteren Ermittlungen haben zudem Hinweise darauf ergeben, dass nicht nur am Freitag, sondern auch am Samstag und am Sonntag entsprechende Musik abgespielt worden sein soll", teilt Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, am Dienstag mit. Bei der Polizei in Cuxhaven sei angezeigt worden, "dass am vergangenen Wochenende im Rahmen des Sternenmarktes [...] teils rechtsradikale und jugendgefährdende Musik abgespielt wurde". Wer dafür verantwortlich ist, sei noch unbekannt. Entsprechende Videos vom Sternenmarkt mit der Musik im Hintergrund seien aber in verschiedenen sozialen Medien im Umlauf.
Bei der abgespielten Musik handelte es sich laut Hertz unter anderem um Stücke der als Kriminiellen Vereinigung verurteilten Band "Landser". Auch eine Band, die bekannte Volkslieder unter anderem mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten umdichtet, sei abgespielt worden.
Jetzt ermittelt der Staatsschutz zum Sternenmarkt
Ermittelt wird wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz und wegen Volksverhetzung. "Die Ermittlungen wurden daher durch das Fachkommissariat für Staatsschutzangelegenheiten übernommen", so Polizeisprecher Hertz.
Die Unterscheidung zwischen Jugendgefährdung und Volksverhetzung liegt an den dargebotenen Texten, verdeutlicht Hertz: "Bei einer Indizierung darf die Musik nicht öffentlich angeboten oder abgespielt werden, da sie jugendgefährdend ist." Bei einer Beschlagnahme sei die Musik im Falle der Verbreitung beziehungsweise des öffentlichen Abspielens strafbar.
Zeugen, die nähere Angaben zu den genauen Umständen vor Ort machen können, melden sich bei der Polizei in Cuxhaven unter Telefon (0 47 21) 57 30.