Der Sternenmarkt in Otterndorf lockte am dritten Adventswochenende zahlreiche Besucher in die historische Altstadt. Nach aktuellen Polizeiangaben könnte dort an allen drei Tagen rechtsradikale Musik abgespielt worden sein. Foto: Schröder
Der Sternenmarkt in Otterndorf lockte am dritten Adventswochenende zahlreiche Besucher in die historische Altstadt. Nach aktuellen Polizeiangaben könnte dort an allen drei Tagen rechtsradikale Musik abgespielt worden sein. Foto: Schröder
Auch an zwei weiteren Tagen

Noch mehr rechtsradikale Musik auf Sternenmarkt in Otterndorf? Was bisher bekannt ist

von Jens Potschka | 16.12.2025

Auf dem Sternenmarkt in Otterndorf weitet sich der Skandal um rechtsradikale Musik aus: Auch am Samstag und Sonntag sollen umstrittene Lieder erklungen sein. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, doch die Stadt widerspricht vehement.

Der Vorfall auf dem Sternenmarkt in Otterndorf weitet sich aus: Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Cuxhaven wurde nicht nur am Freitagabend (12. Dezember 2025), sondern auch am Sonnabend (13. Dezember 2025) und Sonntag (14. Dezember 2025) rechtsradikale Musik auf dem Kirchplatz der Medemstadt abgespielt. Die Ermittlungen hat das Fachkommissariat für Staatsschutzangelegenheiten übernommen, es wird nun auch wegen Volksverhetzung ermittelt. Die Stadt Otterndorf bestreitet, dass ihre Beschallungsanlage an den beiden weiteren Tagen im Einsatz war.

Der Sternenmarkt in Otterndorf ist Jahr für Jahr gut besucht - so auch 2025. Foto: Schröder

"Die weiteren Ermittlungen haben zudem Hinweise darauf ergeben, dass nicht nur am Freitag, sondern auch am Sonnabend und am Sonntag entsprechende Musik abgespielt worden sein soll", erklärt Polizeipressesprecher Stephan Hertz in einer Pressemitteilung. Bei der abgespielten Musik handle es sich unter anderem um Stücke der als kriminelle Vereinigung verurteilten Band "Landser" sowie einer Band, die bekannte Volkslieder mit volksverhetzenden und antisemitischen Texten umdichtet. In verschiedenen sozialen Medien fänden sich entsprechende Videobeiträge zu den Vorfällen.

Stadt: Anlage am Sonnabend nur 40 Minuten im Betrieb

Samtgemeindebürgermeister Frank Thielebeule widerspricht der Darstellung teilweise. "Am Sonntag war die Beschallungsanlage abgebaut", betont Thielebeule, der auch Otterndorfs Stadtdirektor ist, gegenüber der NEZ/CN-Redaktion. Am Sonnabend habe die von der Stadt gemietete Anlage nur noch rund 40 Minuten Musik gespielt - in der Zeit von 14 bis 14.40 Uhr. "Das muss weihnachtliche Musik gewesen sein. Definitiv", beteuert Thielebeule. Nach dem Vorfall am Freitag habe die Stadt vorsorglich sämtliche Anlagen vom Stecker genommen und am Sonntag bereits mit dem Abbau der Lautsprecheranlage begonnen.

Auf die Frage von cnv-medien.de, warum die Anlage am Sonnabend überhaupt noch eingeschaltet wurde, antwortet Thielebeule: "Mehrere Kollegen waren involviert in der Organisation und Mitwirkung des Sternenmarktes. Und die Informationen sind dann letztendlich bei den Kollegen nicht sofort angekommen, dass keine Musik mehr gespielt werden soll."

Drei Tage lang konnte man dem Sternenmarkt 2025 in Otterndorf einen Besuch abstatten. Foto: Schröder

Die Stadt hatte die drei verwendeten USB-Sticks bereits an die Polizei übergeben. "Wir haben sie einmal kurz eingesteckt, haben aber tatsächlich nicht durchgescrollt, welche Musik sich hinter den ganzen Dateien verbirgt", erklärt Thielebeule. Man habe nichts verändern wollen, um die Ermittlungen nicht zu erschweren. Die Leiterin des Fachbereichs Tourismus, Marketing und Kultur bei der Stadt Otterndorf, Ulrike Meyer, brachte die Sticks zur Polizeidienststelle nach Otterndorf. Darunter befand sich auch ein Stick, der mit einem Anhänger vom Christkindlmarkt in Himmelpforten versehen war. Ob der Musikstick dort auch zum Einsatz gekommen ist, darüber gibt es keine aktuellen Erkenntnisse.

Polizei prüft Hinweise aus sozialen Medien

Stephan Hertz betont die Vorläufigkeit der Erkenntnisse: "Ich habe in meiner Pressemitteilung extra geschrieben, dass es gewesen sein soll und nicht, dass es so ist." Deswegen habe die Polizei auch einen Zeugenaufruf gestartet. Es bestehe die Möglichkeit, dass Bürger Vorfälle verwechselten oder falsch wahrnähmen. "Wie gesagt, es könnte demnach sein, dass auch samstags oder sonntags derlei Musik gespielt worden ist. Und das versuchen wir natürlich, jetzt aufzuklären."

Im Jahr 2025 war der Sternenmarkt mit einer Lichterfahrt verknüpft. Foto: Schröder

Die Hinweise erreichten die Polizei über verschiedene Kanäle, darunter auch soziale Medien wie Facebook und Instagram. Offizielle Anzeigen liegen bislang nur von der Stadt Otterndorf vor. "Hinweise gibt es aber natürlich auch von Bürgerinnen und Bürgern", so Hertz. Die drei USB-Sticks seien noch nicht vollständig ausgewertet.

Auch mobile Boxen als Quelle denkbar

Die Ermittler schließen mittlerweile nicht aus, dass die Musik am Sonnabend und Sonntag aus anderen Quellen kam. "Es könnte auch durchaus sein, dass sich Leute mit diesen kleinen mobilen Boxen durch die Gegend bewegen und sich dann selbst ihre Musik streamen", sagt Hertz. Gäste des Sternenmarktes könnten diese Art von Musik über eigene Geräte abgespielt haben. Ob dies geplant oder als Trittbrettfahrer-Aktion geschehen sei, müsse nun ermittelt werden. "Der reine Besitz dieser Musikstücke ist nicht strafbar. Nur das öffentliche Abspielen ist strafbar", erklärt der Polizeisprecher.

Und über allem schwebt der Stern: Beim Otterndorfer Markt gibt es immer - wie 2024 - einen großen Andrang. Foto: Egbert Schröder

Die Polizeiinspektion Cuxhaven bittet Zeugen, die nähere Angaben zu den genauen Umständen vor Ort machen können, sich unter Telefon (0 47 21) 57 30 zu melden.

Das war die Band "Landser"

  • "Landser" war eine Rechtsrock-Band aus Berlin, die 1992 gegründet wurde und als eine der bekanntesten neonazistischen Musikgruppen Deutschlands galt.
  • Die Liedtexte riefen explizit zum Mord an politischen Gegnern und ethnischen Minderheiten auf.
  • 2003 wurden die vier Bandmitglieder vom Berliner Kammergericht als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch verurteilt und erhielten Haft- sowie Geldstrafen.
  • Der Bundesgerichtshof bestätigte 2005 das Urteil: Es war das erste Mal in der bundesdeutschen Justiz, dass eine Rechtsrock-Band als kriminelle Vereinigung verboten wurde.

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