
Otterndorf will die Hundesteuer erhöhen: So viel müssen Halter künftig zahlen
Hundebesitzer in Otterndorf werden ab April stärker zur Kasse gebeten: Geht es nach der Stadt, soll die Hundesteuer kräftig steigen. Die klamme Kommune erhofft sich durch die Erhöhung Mehreinnahmen von 12.000 Euro. Wie die konkreten Sätze aussehen.
Neufassung der Hundesteuersatzung - so nüchtern ist eine Sitzungsvorlage für den Finanzausschuss, den Verwaltungsausschuss und den Otterndorfer Stadtrat überschrieben, die bei Hundehaltern sicher nicht für Jubelsprünge sorgen wird. Dahinter verbirgt sich eine deutliche Erhöhung der Gebührensätze für alle Bellos und Fiffis in der Medemstadt. Wenn der Stadtrat am Dienstag, 25. Februar, grünes Licht gibt, soll die neue Preisliste laut Verwaltung bereits im April in Kraft treten.
Für den ersten Hund fallen dann 80 Euro pro Jahr an, aktuell sind es noch 48 Euro. Das ist eine Steigerung um 66,67 Prozent. Die Steuer für den zweiten Hund beträgt künftig 100 Euro (vorher 72 Euro) und für jeden weiteren Hund 140 Euro (vorher 96 Euro).
600 Euro für den ersten gefährlichen Hund
Richtig teuer wird es für Hunderassen, die von den Behörden als gefährlich eingestuft werden: Für den ersten gefährlichen Hund sind in Otterndorf ab April 600 Euro fällig, bislang waren es 200 Euro - eine Verdreifachung der Gebühren. Wer noch einen zweiten gefährlichen Hund besitzt, muss für den sogar 700 Euro berappen (vorher 300 Euro). Jeder weitere als gefährlich eingestufte Vierbeiner wird mit 800 statt 500 Euro besteuert.
Wie begründet die Verwaltung die geplante Erhöhung? Es sei geplant, die Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Land Hadeln anzugleichen, heißt es in der Sitzungsvorlage. "Weiterhin wurden einige Tatbestände geändert und den aktuell rechtlichen Vorgaben angepasst", so die Verwaltung weiter.
Vermutlich wird auch die angespannte Haushaltslage in Otterndorf und in der Samtgemeinde Land Hadeln eine Rolle für den Gebührenanstieg spielen, auch wenn sie in der Sitzungsvorlage nicht konkret genannt wird. Die Hundesteuer ist eine der wenigen Steuern, über die eine Kommune selbst bestimmen und die sie auch komplett behalten kann.
Die letzte Änderung der Hundesteuersatzung liegt 24 Jahre zurück. Neu aufgenommen hat die Verwaltung einen Passus zu Tierheimhunden: Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, wird ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit.
Im Vergleich zu anderen Kommunen liegt die Stadt Otterndorf mit ihren neuen Gebührensätzen im Mittelfeld. In der Stadt Cuxhaven werden 96 Euro für den ersten Hund und 144 Euro für den zweiten Hund fällig. Für jeden weiteren Vierbeiner fallen 192 Euro an. Ein gefährlicher Hund schlägt dort sogar mit 960 Euro zu Buche.
In der Gemeinde Wurster Nordseeküste ruft die Verwaltung für den ersten Hund 52,20 Euro pro Kalenderjahr auf, für den zweiten 11,40 Euro. Für jeden weiteren Hund sind 165,65 Euro fällig. In Hemmoor wird der Ersthund mit 60 Euro pro Jahr besteuert, der zweite Vierbeiner kostet 120 Euro. Für jeden weiteren Hund muss der Halter 156 Euro zahlen.