Park-Ärger an der Großen Ortstraße in Otterndorf: Paar wehrt sich gegen Vorwurf
Dieser Parkplatz in Otterndorf ist berühmt-berüchtigt: Wer sein Auto auf der Privatfläche an der Großen Ortstraße unerlaubterweise abstellt, wird unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Dieses Schreiben wird Simone Beermann so schnell nicht vergessen: Am 21. Februar erhielt die Bielefelderin per Einschreiben einen Brief, in dem ihr recht deutlich erklärt wurde, dass sie zehn Tage zuvor, am 11. Februar, trotz deutlicher Hinweisschilder widerrechtlich auf einer Privatfläche in Otterndorf geparkt hätte: am Gebäude Große Ortstraße 1, nahe des Verkehrskreisels. Nur Mieter des Wohnhauses, deren Besucher sowie Kunden der Spielhalle und des Blumenhauses dürften dort ihr Auto abstellen, teilt die Parkplatzbesitzerin mit. "Zu diesem Personenkreis gehörten Sie nicht, da Sie ein Dekorationsgeschäft aufgesucht haben", heißt es weiter in dem Schreiben.
Die so Gescholtene wird in dem Brief aufgefordert, eine angefügte Unterlassung- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, mit der eine Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden soll. Mit ihrer Unterschrift soll sich die Falschparkerin bereit erklären, die Angelegenheit außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Sonst drohe eine Vertragsstrafe in einer Höhe von bis zu 600 Euro.
Ihr sei "fast die Kinnlade heruntergefallen", als sie das Schreiben erhalten habe, berichtet Simone Beermann. In der Großstadt sei man an solche Umgangsformen ja gewöhnt, aber in Otterndorf? "Ich dachte immer, dass sei ein ruhiger, netter Ort", sagt die Bielefelderin, die mit ihrem Mann Marco ein Ferienhaus in der Medemstadt besitzt.
An den Tag des Parkvorgangs kann sie sich noch genau erinnern: Tatsächlich habe sie ihr Auto auf dem Parkplatz an der Großen Ortstraße abgestellt, das streitet die Bielefelderin überhaupt nicht ab. Auch die Beobachtung, dass sie und ihr Mann in das Deko- und Geschenkgeschäft gegangen seien, stimme. "Aber leider hat die Eigentümerin nur den ersten Schritt gesehen", so Beermann. "Wir waren anschließend im Blumenladen."
Dass sie bei ihren Einkäufen beobachtet und fotografiert wurden, finden die Beermanns "frech" und "gruselig". Sie vermuten, dass die Parkplatzverantwortlichen geradezu auf der Lauer liegen, um Falschparker aufzuschreiben. Die Unterlassung- und Verpflichtungserklärung will das Paar auf keinen Fall unterzeichnen. "Weil wir nichts falsch gemacht haben", sagt Simone Beermann. Weiteren Schreiben - möglicherweise dann von einem Anwalt - sieht sie gelassen entgegen.
Simone Beermann ist nicht die einige Falschparkerin, die Post von der Parkplatzbesitzerin bekommen hat. In den vergangenen Jahren sind schon einige Otterndorfer und Gäste brieflich oder auch persönlich mit der Haus- und Parkplatzverwaltung aneinandergeraten. Nach Informationen unserer Zeitung landete die eine oder andere Auseinandersetzung auch schon vor Gericht.
Beim Essenholen in die "Parkfalle" getappt
Es sind vor allem Gäste des Grillhauses, das auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, die beim Abholen von Speisen in die "Parkfalle" tappen. Der Imbiss hat keine eigenen Parkplätze und auch keine Flächen an der Großen Ortstraße 1 angemietet, sodass es immer wieder zum Falschparken kommt. In den sozialen Netzwerken wurde dieses von vielen Otterndorfern empfundene Ärgernis schon einige Male thematisiert.
In früheren Jahren gingen die damaligen Haus- und Parkplatzbesitzer sogar noch strenger gegen die Parksünder vor und beauftragten direkt einen Anwalt, der anschließend erhebliche Rechtsanwaltsgebühren in Rechnung stellte. Hinter vorgehaltener Hand sprechen die Otterndorfer deshalb auch von einer "Gelddruckmaschine".
Der Cuxhavener Rechtsanwalt Patrick Seibt, Experte für Verkehrsrecht, kennt den Otterndorfer Parkplatz und weitere Grundstücke im Cuxland, wo die jeweiligen Grundstückseigentümer zum Teil deutlich über das Ziel hinausschießen. "Aber festzuhalten bleibt, dass es natürlich nicht erlaubt ist, auf fremden Grund und Boden zu parken", sagt Seibt. "Wer dies gleichwohl macht, begeht einen Parkverstoß und macht sich dem Grunde nach schadensersatzpflichtig. Er ist auch verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, soweit diese nicht zu weit geht." Die im aktuellen Fall an die Familie Beermann übersandte Unterlassungserklärung scheint für ihn "in Ordnung zu sein".
Bleibt die Frage, wie die Parkplatzbesitzer an die Adressen der Falschparker kommen? "Den Namen des Halters erhält der Grundstückseigentümer über das Kennzeichen von der Zulassungsstelle", weiß Patrick Seibt. "Die hierfür anfallende Gebühr kann er gegen den Halter geltend machen. Diese ist ihm zu erstatten."