Immer häufiger werden in der Otterndorfer Altstadt Radfahrerinnen und Radfahrer gesichtet, die auf dem Gehweg fahren – verbotenerweise. Foto: Mangels
Immer häufiger werden in der Otterndorfer Altstadt Radfahrerinnen und Radfahrer gesichtet, die auf dem Gehweg fahren – verbotenerweise. Foto: Mangels
Unterschriftenaktion gestartet

Wegen Radfahrern in Otterndorfer Innenstadt: Anwohner starten Unterschriftenaktion

von Christian Mangels | 28.08.2024

Manche machen es aus Bequemlichkeit, einige fühlen sich sicherer und wieder andere machen sich schlicht keine Gedanken: In der Otterndorfer Innenstadt werden immer häufiger Radfahrer gesichtet, die auf dem Gehweg fahren. Anwohner wehren sich jetzt.

In der Theorie ist die Sache eigentlich ganz einfach: Erwachsene Fahrradfahrer gehören auf die Straße oder auf den Radweg. Die Realität sieht in der Otterndorfer Altstadt häufig anders aus: Weil es zwischen Rathausplatz und Edeka keinen Radweg gibt, fahren Radler immer wieder auf dem Gehweg. Das führt nicht selten zu Konflikten mit Fußgängern. "Das sind keine vereinzelten Fälle, sondern passiert zum Teil mehr als hundertmal am Tag", berichtet Christoph Sohnrey, Inhaber des Altstadthotels Eibsen. Er sorgt sich um seine Gäste, die beim Heraustreten aus dem Hotel nicht mit schnellen E-Bike-Fahrern oder E-Rollern rechnen würden.

Auch der Gastronom Zeljan Pavlovic, Betreiber des Restaurants Dubrovnik, kann von gefährlichen Situationen auf dem Gehweg berichten. Einer seiner Mitarbeiter habe neulich eine Salatschüssel fallen lassen, weil es zu einem Zusammenstoß mit einem Drahtesel-Lenker gekommen war, erzählt Pavlovic.

Brenzlige Situation an der Markt- und Reichenstraße

Christoph Sohnrey hat die Politik, das Ordnungsamt und die Polizei bereits im vergangenen Jahr auf die brenzlige Situation an der Markt- und Reichenstraße aufmerksam gemacht. Passiert sei aber nichts, sagt der Hotel-Chef. "Das Ordnungsamt der Stadt fühlt sich für den fließenden Verkehr nicht zuständig und die Polizei hat nach eigenen Angaben nicht die Kapazitäten, um die Situation nachhaltig zu verändern."

Sohnrey und seine Nachbarn wollen sich damit nicht abfinden und haben jetzt eine Unterschriftenaktion gestartet. Mehr als 30 Unterschriften sind schon zusammengekommen. In dem angefügten Schreiben fordern sie sofortige Maßnahmen, "entweder die Aufstellung von Hinweisschildern oder die Aufbringung von Piktogrammen auf den Gehwegen." Denn viele Radfahrer würden gar nicht wissen, dass das Befahren von Fußwegen verboten ist.

Stadtdirektor Frank Thielebeule kann den Unmut der Anwohner und Gewerbetreibenden durchaus verstehen. Auch er habe schon Fahrradfahrer in der Otterndorfer Altstadt erlebt, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. "Wir nehmen das Anliegen ernst und prüfen jetzt weitere Schritte", sagt Thielebeule. Er verweist zudem auf das Radwegekonzept, das für die Stadt Otterndorf erarbeitet wird. Mit klaren Regeln soll es dazu beitragen, die Stadt Otterndorf für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer attraktiver, schneller und sicherer zu machen.

Und was sagt die Polizei zu den radelnden Verkehrssündern in der Medemstadt? "Bisher ist es noch zu keinen nennenswerten Unfällen gekommen", erklärt Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. Deshalb seien zusätzliche Kontrollen derzeit nicht geplant. Mögliche, bauliche Veränderungen oder Änderungen der Beschilderung würde man im Rahmen der Verkehrsunfallkommission besprechen. "Diese wird aber nicht tätig, solange keine entsprechende Unfalllage vorherrscht."

Bei einem Verstoß droht ein Verwarngeld von 55 Euro

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer den Gehweg nur benutzen, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrsschild ("Radfahrer frei") erlaubt ist. "Bei einem Verstoß droht ein Verwarngeld von 55 Euro", sagt Hertz. Auch E-Scooter-Fahrer müssen auf der Straße fahren, wenn es keinen Radweg gibt.

Für Kinder gelten Sonderregeln: Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen den Gehweg nutzen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg mit dem Rad befahren. Kinder bis acht Jahre dürfen von einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson ab 16 Jahren mit dem Rad begleitet werden. Ab zehn Jahren gilt: Alle Kinder müssen wie Erwachsene Radwege oder die Fahrbahn befahren.

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Christian Mangels

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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