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Rinder im Gegenlicht der Abendsonne: Die Vorwürfe der Vernachlässigung auf Höfen in Land Hadeln, die am Donnerstag vor dem Amtsgericht Otterndorf verhandelt wurden, werfen Schatten auf die idyllische Weidelandschaft. Foto: Roessler/dpa
Rinder im Gegenlicht der Abendsonne: Die Vorwürfe der Vernachlässigung auf Höfen in Land Hadeln, die am Donnerstag vor dem Amtsgericht Otterndorf verhandelt wurden, werfen Schatten auf die idyllische Weidelandschaft. Foto: Roessler/dpa
Tierschutzfälle

Rinder leiden auf Höfen in Land Hadeln: Zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Otterndorf

von Christian Mangels | 15.10.2026 Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 17:26 Uhr

Das Leid mehrerer Rinder hat zwei Landwirte aus Land Hadeln vor das Amtsgericht Otterndorf gebracht. Ein Verfahren endete mit einer Geldstrafe. Im zweiten Fall ist umstritten, ob die betroffenen Tiere ausreichend tierärztlich versorgt wurden.

Gleich zwei Verfahren wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Otterndorf am Donnerstag verhandelt. In beiden Fällen saßen Landwirte aus der Samtgemeinde Land Hadeln auf der Anklagebank. Während das erste Verfahren mit einer Geldstrafe endete, muss im zweiten Fall an einem weiteren Termin weiterverhandelt werden.

Im ersten Verfahren musste sich ein 48 Jahre alter ehemaliger Landwirt verantworten. Der Mann hielt zur Tatzeit im Sommer 2025 noch Rinder, hat die Tierhaltung inzwischen jedoch aufgegeben. Er lebt weiterhin auf seinem Hof, die Stallungen stehen leer.

Mitarbeiter des Veterinäramtes des Landkreises Cuxhaven hatten bei einer Kontrolle zwei tote Rinder entdeckt - eines auf einem Anhänger, ein weiteres daneben. Eines der Tiere war bereits nahezu vollständig skelettiert. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatten die Rinder vor ihrem Tod "erhebliche Schmerzen und Qualen" erlitten. Einen Tierarzt hatte der Landwirt nicht eingeschaltet.

Vor Gericht räumte der 48-Jährige die Vorwürfe ein. Er verwies auf gesundheitliche Probleme, unter denen er damals gelitten habe. "Ich bin mit der Arbeit nicht hinterhergekommen. Es ging drunter und drüber", sagte der Angeklagte. Er sei in jener Zeit öfter außer Gefecht gesetzt gewesen als im Einsatz.

Der bislang nicht vorbestrafte Mann wurde zu 70 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Die Geldstrafe kann er in Raten zahlen. Hinzu kommen 600 Euro - jeweils 300 Euro für die beiden Tiere. Dies entspricht nach den Angaben in der Verhandlung den Tierarztkosten, die für ihre Behandlung angefallen wären.

Weiterer Vorwurf gegen früheren Landwirt wurde eingestellt

Ein weiterer Vorwurf gegen den früheren Landwirt wurde eingestellt. Das Veterinäramt hatte bei ihm auch eine Kuh mit erheblichen Verletzungen gefunden. Dieser Sachverhalt steht jedoch mit einem anderen, bereits abgeschlossenen Verfahren in Verbindung.

Deutlich umfangreicher gestaltete sich das zweite Tierschutzverfahren des Tages. Angeklagt ist ein 49 Jahre alter Landwirt aus der Samtgemeinde Land Hadeln, der insgesamt rund 800 Rinder hält. Bei einer Kontrolle fanden Mitarbeiter des Veterinäramtes drei Tiere auf einer Weide in sehr schlechtem Zustand vor. Eine Kuh saß in einem Graben fest, war dehydriert, litt unter Hautentzündungen und konnte nicht mehr aufstehen. Das Tier wurde eingeschläfert. Auch zwei weitere Kühe waren verletzt und litten unter Entzündungen und Schmerzen. Sie konnten sich kaum noch aufrichten und nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Wasserstelle nicht erreichen. Auch diese beiden Tiere wurden euthanisiert.

Die Anklage wirft dem Landwirt vor, dass auf der Weide nur eine schwer erreichbare Tränke zur Verfügung gestanden habe. Witterungsschutz sowie eine Möglichkeit, verletzte Tiere in einer Krankenbucht unterzubringen, hätten gefehlt. Auch in diesem Fall soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kein Tierarzt eingeschaltet worden sein.

Dieser Darstellung widersprachen der Angeklagte und sein Verteidiger jedoch deutlich. Die erkrankten Tiere seien sehr wohl tierärztlich versorgt und außerdem von einem Klauenpfleger behandelt worden. Der Landwirt legte dem Gericht entsprechende Rechnungen vor. Nach seinen Angaben erhielten die Tiere sowohl Schmerzmittel als auch Medikamente gegen die Entzündungen.

Der 49-Jährige betonte zudem, großen Wert auf Weidehaltung zu legen. Sie sei aus seiner Sicht für die Rinder die "bestmögliche Haltungsform". Einen natürlichen Witterungsschutz habe es auf der betreffenden Weide ebenfalls gegeben.

Zu einem Urteil kam es am Donnerstag nicht. Das Gericht setzte einen weiteren Verhandlungstermin an. Zuvor müssen noch offene Fragen, unter anderem zu den tierärztlichen Behandlungen, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg geklärt werden. Diese wurde beim Termin in Otterndorf durch eine Referendarin der Staatsanwaltschaft Stade vertreten. Beim Fortsetzungstermin könnte zudem ein Tierarzt als Zeuge gehört werden.

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