Satzung überarbeitet: Weg frei für Solaranlagen in der Otterndorfer Altstadt
Solaranlagen auf den Dächern der Altstadt - in Otterndorf galt das bisher als absolutes "No-Go". Jetzt jedoch kommt die Kehrtwende. Die Kommune ändert ihre Altstadtsatzung.
Die Mitglieder des Otterndorfer Bau- und Umweltausschusses haben am Mittwoch wichtige Weichen für den Ausbau erneuerbarer Energien gestellt: Auch Besitzer historischer Gebäude in der Altstadt sollen künftig Solaranlagen installieren dürfen. Die Stadt will dafür die Altstadtsatzung anpassen. Bisher war die Nutzung von Sonnenenergie in der Satzung nicht vorgesehen. Ein Freibrief für Hausbesitzer ist die Änderung allerdings nicht, wie in der Sitzung klar wurde.
Die NWP Planungsgesellschaft aus Oldenburg hat die Altstadtgestaltungssatzung, die im Februar 1984 in Kraft getreten war und in den Jahren 1992 und 2021 überarbeitet wurde, für die Stadt Otterndorf gründlich geprüft und auf den neuesten Stand gebracht. NWP-Mitarbeiterin Luisa von Lewen stellte die geänderte und erweiterte Regelsammlung im Ausschuss vor.
"Gepuzzelte Flächen" sind in der Altstadt nicht erwünscht
Unterschieden wird zwischen der Zone 1, die den Kern der Otterndorfer Altstadt darstellt, und der Zone 2 für den erweiterten Bereich. "Der Geltungsbereich bleibt unverändert", erläuterte Luisa von Lewen. Während in der Zone 2 Solaranlagen künftig grundsätzlich zulässig sein werden (allerdings keine "gepuzzelten Flächen"), sind in der Zone 1 etliche Regeln einzuhalten. So sollen sich die Solarmodule in der Anordnung möglichst auf die "Achsen der Fensteröffnungen in dem darunterliegenden Geschoss beziehen", wie es in dem neu hinzugefügten Paragrafen 7a, Absatz 2 heißt.
Zudem sollen Solardachziegel in der Zone 1 in Zukunft erlaubt sein, "sofern diese sich in Form und Farbe nicht maßgeblich von herkömmlichen Hohlpfannen unterscheiden", heißt es nun neu. In Zone 2 sind sie "allgemein zulässig".
Die neue Gestaltungssatzung, die bislang nur ein Entwurf und noch nicht in Kraft ist, regelt auch den Einsatz von Wärmepumpen, die "nur auf den von öffentlichen Wegen und Plätzen nicht einsehbaren Grundstücken zulässig" sind. Ein komplett neuer Paragraf ist zudem den Balkonen gewidmet. In der Zone 1 ist deren Montage ausschließlich den "von öffentlichen Straßen und Plätzen abgewandten Gebäudeteilen zulässig", während sie in Zone 2 "allgemein zulässig" sind.
Ausführlich setzt sich die überarbeitete Altstadtsatzung außerdem mit dem Einsatz von Markisen auseinander. Auch hier gibt es künftig klare Regeln. Ein Beispiel: "Pro Gebäude ist nur ein Markisentyp zulässig. Der Stoff von Markisen ist aus textilartigem Gewebe einfarbig auszuführen."
Den schützenswerten Charakter der historischen Altstadt zu erhalten und gleichzeitig moderne Energien zu ermöglichen, diese Gratwanderung versuche die neue Satzung zu bewältigen, fasste Stadtdirektor Frank Thielebeule zusammen. Für die Verwaltung sei das "eine tragbare Alternative".
In der Bauausschusssitzung fand der Entwurf große Zustimmung, final entscheiden wird der Verwaltungsausschuss in der kommenden Woche.