Sieben Jahre nach der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in 25 Otterndorfer Straßen sollen die Anwohner jetzt zur Kasse gebeten werden. Foto: Woitas/dpa
Sieben Jahre nach der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in 25 Otterndorfer Straßen sollen die Anwohner jetzt zur Kasse gebeten werden. Foto: Woitas/dpa
Beschluss im Stadtrat

Späte Kosten für neue Straßenbeleuchtung: Stadt Otterndorf bittet Anlieger zur Kasse

von Christian Mangels | 28.04.2026

Neue Lampen, späte Rechnung: In Otterndorf sorgt die anstehende Abrechnung der Straßenbeleuchtung für Diskussionen. Sieben Jahre nach der Umsetzung sollen Anlieger zahlen. Die Stadt beruft sich auf die Kostenspaltung und ihre Beitragssatzung.

Wenn es ums Geld geht, endet für viele Grundstückseigentümer das Verständnis schnell: Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge gehören seit Jahren zu den umstrittensten Abgaben auf kommunaler Ebene. Auch in Otterndorf sorgt das Thema regelmäßig für Diskussionen. Viele Anwohner fühlen sich von teils erheblichen Forderungen überrascht und finanziell belastet, zumal die Abrechnung oft erst lange nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt.

Ein aktuelles Beispiel liefert die Modernisierung der Straßenbeleuchtung, die die Stadt Otterndorf zwischen Dezember 2018 und Juli 2019 in insgesamt 25 Straßen umgesetzt hat. Dabei wurden alte Lampen ausgetauscht und die Anlagen technisch verbessert.

Betroffen sind die Straßen Achtern Diek, Am Alten Deich, Am Priel, Am Schilf, An der Hornweide, Buttpedderweg, Godeke-Michels-Weg, Hanseweg, Hermann-Allmers-Straße, Hindenburgstraße, Jahnstraße, Klaus-Störtebeker-Weg, Koggenweg, Krokusstraße, Lilienweg, Nelkenstraße, Neuwerker Weg, Poststraße, Scharhörnweg, Scharhörner Ring, Stephanstraße, Strandweg, Wattenweg, Westerweidenweg und Wittmackstraße. Aus Sicht der Stadt bedeutet die Maßnahme eine bessere Ausleuchtung und auch eine höhere Energieeffizienz. Für die Anlieger hingegen steht nun vor allem die Kostenfrage im Raum.

Kosten werden anteilig auf die Anlieger umgelegt

Grundlage dafür ist die Straßenausbaubeitragssatzung. Sie ermöglicht es Kommunen, Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen, wenn Straßen oder einzelne Teile davon erneuert oder verbessert werden. Im aktuellen Fall wurde nicht die gesamte Straße saniert, sondern ausschließlich die Beleuchtung. Dennoch können die Kosten anteilig auf die Anlieger umgelegt werden.

Möglich wird dies durch die sogenannte Kostenspaltung. Dabei werden einzelne Bestandteile einer Maßnahme getrennt abgerechnet. Statt einer Gesamtkalkulation für Fahrbahn, Gehwege und Entwässerung wird hier ausschließlich die Beleuchtung berücksichtigt. Dieses Verfahren erlaubt es der Stadt, die entsprechenden Kosten gezielt für diesen Bereich zu erheben.

Voraussetzung für die Beitragserhebung ist ein formaler Beschluss des Stadtrates. Erst danach können die konkreten Kosten berechnet und entsprechende Bescheide verschickt werden. In seiner jüngsten Sitzung hat der Otterndorfer Stadtrat einer entsprechenden Vorlage einstimmig zugestimmt. Wie hoch die Belastung für die einzelnen Anwohner ausfallen wird, ist derzeit noch offen.

Stadtdirektor Frank Thielebeule räumte ein, dass die Abrechnung erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt. Sieben Jahre nach der Umsetzung der Maßnahme sei dies für die Betroffenen schwer nachvollziehbar. "Künftig soll die Abrechnung deutlich schneller erfolgen", kündigte er an.

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