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Vor dem Amtsgericht Otterndorf ist am Donnerstag ein 26-Jähriger unter dem Vorwurf des Drogenhandels verurteilt worden. Foto: Werder
Vor dem Amtsgericht Otterndorf ist am Donnerstag ein 26-Jähriger unter dem Vorwurf des Drogenhandels verurteilt worden. Foto: Werder
Amtsgericht Otterndorf

Verurteilung nach unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln

05.11.2026

Am Donnerstag fand im Amtsgericht Otterndorf eine Verhandlung über den unerlaubten Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge statt. Der Angeklagte wurde vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Ein 26-Jähriger ist am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen, mit Drogen in nicht geringen Mengen gehandelt zu haben. Die Verhandlung fand im Amtsgericht Otterndorf vor dem Schöffengericht statt. Dort musste sich der Cadenberger unter anderem wegen des unerlaubten Verkaufs von Cannabis, Amphetamin und Ecstasy verantworten. Insgesamt soll es um vier Straftaten gegangen sein, die im Zeitraum von Oktober 2023 bis November 2023 im Raum Oberndorf begangen wurden. In den bekannt gewordenen Fällen dealte er immer mit derselben Person.

Im Gerichtssaal wurden zunächst die persönlichen Daten des Angeklagten von der Richterin vorgetragen, anschließend verlas die Staatsanwaltschaft die Anklage. Im weiteren Verlauf bat der Verteidiger um ein Rechtsgespräch, das außerhalb des Saals geführt wurde. Als der Angeklagte danach zu Wort kam, folgte ein umfängliches Geständnis. Er führte an, das erworbene Geld für den Lebensunterhalt benötigt zu haben. Nach den Taten erkannte der 26-Jährige nach eigenen Angaben den Fehler und begab sich in einen dreiwöchigen, stationären Entzug in Debstedt.

Chatverläufe belegten den Tathergang

Aufgrund von Chatverläufen auf dem Handy des Angeklagten und Wirkstoffgutachten, bei dem Cannabis und Amphetaminsulfat festgestellt wurden, konnte der Tatbestand nachvollzogen werden. Auf eine Rückgabe der von den Strafverfolgern sichergestellten SIM-Karte des Handys verzichtete der Angeklagte. Auch die bei ihm beschlagnahmten Drogen wird er nicht zurückbekommen.

Ankläger und Verteidigung lagen nicht weit auseinander 

Im Plädoyer verwies die Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten auf das Geständnis sowie auf den langen Zeitraum seit der Tat. Gegen den 26-Jährigen sprach allerdings, dass alle Anklagepunkte zutrafen. Die Staatsanwaltschaft beantragte in Abwägung dieser Aspekte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, eine Bewährungszeit von drei Jahren mit der Unterstützung eines Bewährungshelfers für den Angeklagten, die Werteinziehung der erworbenen 2680 Euro und die Zahlung in Höhe von zwölf monatlichen Raten à 50 Euro an eine Organisation für die Prävention von Sucht.

Der Verteidiger bestätigte die Argumentation des Staatsanwalts, benannte aber auch noch die positive Sozialprognose des Angeklagten. Diese bestätigt das Strafregister, in dem in den vergangenen drei Jahren keine Einträge hinzukamen. Der Antrag vom Verteidiger fiel fast genauso aus wie zuvor vom Staatsanwalt, nur die Dauer der Freiheitsstrafe sollte lediglich ein Jahr und zehn Monate betragen.

Mahnende Worte der Vorsitzenden

Nach Beratung des Schöffengerichts verkündete die Richterin das Urteil. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem beträgt die Dauer der Bewährungszeit drei Jahre und beinhaltet die Unterstützung eines Bewährungshelfers für den Angeklagten. In Anlehnung an die Forderung der Staatsanwaltschaft verfügte sie die Einziehung von Werten in Höhe der Einnahmen aus den Drogengeschäften. Die Monatsraten à 50 Euro sollen an den Verein für Beratung und Hilfen bei Suchtfragen und seelischen Leiden im Landkreis Cuxhaven gehen. Die Kosten des Verfahrens und die ihm dabei entstandenen Auslagen trägt der 26-Jährige ebenfalls.

Zum Abschluss der Verhandlung erklärte die Vorsitzende, dass es durch Chatverläufe zu keiner Zeit Zweifel am Tatgeschehen gab. Sie betont auch das vollumfängliche Geständnis sowie die positive persönlichen Entwicklungen seit den Taten. Die Vorsitzende machte dem Verurteilten deutlich, dass eine weitere Straftat im Zeitraum der Bewährung zu einem Widerruf des Bewährungsurteils und einer Haftstrafe führt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung kann innerhalb der nächsten Woche eingelegt werden. (jb)

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