Stalking-Prozess in Otterndorf: 17-Jährige leidet immer noch unter den Vorfällen
Vor dem Amtsgericht Otterndorf (Landkreis Cuxhaven) stand ein junger Mann wegen mutmaßlichen Stalkings. Die Aussagen des Angeklagten und der Zeugin weichen stark voneinander ab. Das Urteil könnte seine Zukunft maßgeblich bestimmen.
Ein 25-jähriger Mann musste sich am Donnerstag (21. Mai 2026) wegen mutmaßlicher Nachstellung vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten.
In der Zeit von Ende August 2025 bis Mitte Dezember 2025 soll der Angeklagte einer jungen Frau in Cadenberge nachgestellt haben. Zudem soll er immer wieder versucht haben, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Den Angaben des Staatsanwaltes nach hatten sich der Angeklagte und die Zeugin im Internet kennengelernt. Aus der Anklage ging hervor, dass der 25-Jährige der Zeugin mehrfach Postkarten geschickt und sich ebenfalls an ihre Schule gewandt hatte. Zudem sei er bei der Polizei gewesen, da die Zeugin angeblich von ihrem Freund misshandelt worden sei.
Schilderungen gehen auseinander
Nach Aussage des Angeklagten hätten er und die Zeugin regelmäßig geschrieben und telefoniert. Laut ihm waren die beiden zeitweise ein Paar. Er habe sich um sie Sorgen gemacht, da ein Dritter von ihr Bilder im Internet veröffentlicht habe. Seinen Angaben nach habe sie ihn zudem gefragt, ob er sie heiraten wolle. Zu den E-Mails an die Schule wollte er sich nicht äußern. Im realen Leben haben sich die beiden nur zweimal getroffen. Ein Treffen fand auf einem Jahrmarkt statt. Danach blieb der Angeklagte über Nacht, da keine Züge mehr gefahren seien. Das zweite Treffen sei entstanden, weil sie ihn um Hilfe gebeten habe, sagte er.
Die inzwischen 17-jährige Zeugin schilderte die Situation vor Gericht anders. Bereits drei Jahre zuvor hätten sie sich online kennengelernt. Der Kontakt bestand über Onlinespiele. Er habe sie aufgefordert, auch im echten Leben Kontakt aufzunehmen, wodurch das Treffen auf dem Jahrmarkt zustande gekommen sei. Der Angeklagte hätte sie jedoch darüber angelogen, dass keine Züge mehr fuhren. Bei der Übernachtung habe sie sich unwohl gefühlt. Zuneigung hätte sie ihm gegenüber nie geäußert und ihn auch nicht um Hilfe gebeten.
"Ich habe heute noch Angst, wenn ich weiß, dass der Angeklagte erscheint"
Irgendwann habe sie ihn blockiert, jedoch habe der Angeklagte sie immer wieder über neue Nummern kontaktiert. Die junge Frau schilderte, dass sie ihn mehrfach gebeten habe, damit aufzuhören. Dennoch sei er bei ihr zu Hause oder an der Schule aufgetaucht. Im Internet seien zudem Fake-Accounts von ihr im Umlauf. Der Angeklagte soll sich als die 17-Jährige ausgegeben und ebenfalls ihre Freunde kontaktiert haben. Während ihrer Schilderungen sprach die Schülerin mit zittriger Stimme und fühlte sich sichtlich unwohl. "Ich habe heute noch Angst, wenn ich weiß, dass der Angeklagte erscheint."
Nach den Schilderungen der Zeugin versuchte der 25-Jährige, sich zu rechtfertigen. Er habe immer nur gewollt, dass es ihr gut gehe. Der Staatsanwalt erhob die Stimme: "Haben Sie gesehen, wie schlecht es ihr geht?" Zudem redete er Klartext mit dem Angeklagten und betonte, dass es auch um seine Zukunft gehe.
Kontakt- und Näherungsverbot
Im Februar hatten sich beide Seiten bereits darauf geeinigt, dass kein Kontakt mehr bestehen darf. Daran halte sich der Angeklagte nach Aussagen der Zeugin bislang.
Richterin Sabine Deutschmann stellte das Verfahren unter Zustimmung des Staatsanwaltes nach Paragraf 153a für sechs Monate vorläufig ein. Der 25-Jährige muss in Raten 300 Euro an die Stiftung Opferhilfe bezahlen. Zudem muss er sich an das bestehende Näherungsverbot halten. "Sie dürfen keinen Kontakt mehr aufnehmen", betonte Sabine Deutschmann eindringlich. Sollte es zu Kontaktversuchen kommen, werde das Verfahren wieder aufgenommen.
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