Bevor Windkraftanlagen neu aufgestellt oder gegen leistungsstärkere Modelle ("Repowering") ausgetauscht werden können und dürfen, muss ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Archivfoto: Schröder
Bevor Windkraftanlagen neu aufgestellt oder gegen leistungsstärkere Modelle ("Repowering") ausgetauscht werden können und dürfen, muss ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Archivfoto: Schröder
Warten auf das neue Konzept?

Windkraft im Kreis Cuxhaven: Zukunftspläne auch ohne Plan

von Egbert Schröder | 02.02.2026

Der Landkreis Cuxhaven bastelt am neuen Windpark-Konzept. Einige Investoren wollen auf das Ende des Prozesses aber nicht warten. Sie gehen einen anderen und vielfach auch steinigen Weg, um ihre Projekte umzusetzen.

Von Egbert Schröder

Kreis Cuxhaven. Hinter den Kulissen wird an der neuen Windpark-Planung des Landkreises Cuxhaven gearbeitet. Realistisch betrachtet, ist frühestens Ende 2026 oder im erst kommenden Jahr damit zu rechnen, dass das Konzept mit der Festlegung von Vorrangstandorten vom Kreistag beschlossen wird. Und bis dahin? Stillstand beim Windkraft-Ausbau an Land? "Nein", sagt der Landkreis. Es liefen parallel bereits Genehmigungsverfahren für mehr als ein Dutzend Parks; neun weitere Investoren befinden sich aktuell in Lauerstellung.

Am Montag beschäftigte sich der Regionalausschuss des Kreistages erneut mit der Aufstellung eines Raumordnungsprogrammes für das Cuxland, in dem die künftigen "Vorrangstandorte" für Windkraftanlagen fixiert sind. Das übergeordnete Ziel ist, eine Kleinteiligkeit beim Aufstellen von Windrädern zu verhindern und diese vielmehr auf größeren Flächen zu bündeln, wenn dies nicht anderen Regionalplanungszielen oder auch  ökologischen Bedenken widerspricht.

Zwei Versuche hatte es bereits gegeben, ein rechtssicheres Raumordnungsprogramm zu verabschieden. In beiden Fällen wurde der Landkreis zurückgepfiffen und zu einer Neukonzeption verdonnert. Das geschieht jetzt, aber das Ganze zieht sich auch in die Länge. Kein Wunder: Eine erneute Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht möchte der Kreis natürlich verhindern. Daher geht jetzt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Und das dauert nun einmal.

Entscheidungen im Einzelfall

Aber bedeutet das auch, dass seitens der Investoren keine Möglichkeit besteht, zeitnah Windparkprojekte zu realisieren? Dem widerspricht der Landkreis: "Der Erstellungsprozess des Sachlichen Teilprogramms Windenergie hat keinen Einfluss auf den derzeit laufenden weiteren Ausbau von Windenergieanlagen. Die Genehmigung von neuen Windenergieanlagen kann realisiert werden, indem ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz positiv durchlaufen wird. Diese Genehmigungsverfahren laufen parallel zur Erstellung des 'Sachlichen Teilprogramms Windenergie' und bestehen unabhängig voneinander."

Im Klartext: Auch ohne Raumordnungskonzept des Kreises können Investoren konkrete Zukunftspläne schmieden. Und das geschieht. Mitte Januar gab es neun laufende Voranfragen und 13 Genehmigungsverfahren. Die Kreisverwaltung zieht daher den Schluss: "Das Argument, dass ohne ein rechtswirksames 'Sachliches Teilprogramm Windenergie' wirtschaftliche Einbußen entstehen würden, ist deshalb nicht tragfähig."

Das mag in der Theorie so sein, aber es bleibt die Frage, wie zügig derartige Einzelfallverfahren abgearbeitet werden (können). Der Fokus liegt beim Landkreis auch angesichts der überschaubaren Personaldecke in diesem Bereich bei der Verabschiedung eines rechtssicheren Raumordnungsprogrammes. Um dabei mehr Kapazitäten zu haben, ist bereits in den letzten Jahren auf externe Büros zurückgegriffen worden.

Kreis rechnet mit Einwendungen

Das geschieht wahrscheinlich auch bei der Auswertung der Stellungnahmen, die nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen beim Landkreis eingehen werden. Dass das Verfahren geräuschlos über die Bühne geht, ist schließlich nicht realistisch: "Mit Einwendungen zum ersten Entwurf ist zu rechnen", heißt es bei den Fachleuten der Kreisverwaltung.

Wie wird der Strom am Ende verteilt?

Dass die Aufnahme eines Vorranggebietes in das Programm aber nicht gleichbedeutend mit einem Windparkbau ist, stellt die Kreisverwaltung in einer Stellungnahme klar. Dabei geht es auch um einen ganz besonderen Aspekt: Wie soll und kann die erzeugte Energie ins Stromnetz eingespeist werden? "Insbesondere das Thema des Leitungsnetzausbaus spielt hier eine Rolle. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Leitungsnetzes ist nicht sicher, ob Windparks auch zukünftig durch die Leitungsnetzbetreiber einen Netzanschlusspunkt zugewiesen bekommen können. Ebenso unklar ist, in welchem Umfang der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann." 

Dieses Problem wird auch ein Raumordnungsprogramm nicht lösen können ...

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Egbert Schröder

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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