Wolfsjagd im Kreis Cuxhaven: Was passiert mit den Jungtieren nach dem Abschuss?
Im Kreis Cuxhaven ist der Abschuss eines Wolfs erlaubt - doch jetzt zeigt sich: Das dort lebende Paar hat erstmals Nachwuchs, mindestens drei Jungtiere. Die Frage liegt nahe: Was passiert mit ihnen, wenn eines der Elterntiere getroffen wird?
Die Problemwölfin mit der genetischen Kennung GW2841f lebt bereits seit zwei Jahren zusammen mit dem Rüden GW3480m im Nordkreis. Bisher hatten die beiden keinen Nachwuchs. Das wurde genau beobachtet, da die Wölfin schon länger auffällig ist und laut Wolfsmonitoring besonders viele Rinder und Schafe erlegt hat.
Problemwölfin hat mindestens drei Welpen
2024 konnten ihr zehn Angriffe auf Nutztiere mittels DNA-Analyse nachgewiesen werden. Damit war sie allein für 40 Prozent aller bestätigten Risse im Landkreis verantwortlich. Es stand zu befürchten, dass sie ihr problematisches Jagdverhalten an ihren Nachwuchs weitergeben könnte.
Nachdem es zuletzt wieder zahlreiche Angriffe auf Rinder in ihrem Territorium gegeben hatte, wurde Mitte Oktober eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfs für die Region erteilt.
Nach einem Widerspruchsverfahren hat nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Genehmigung endgültig bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aus den Ausführungen in der 31-seitigen Genehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Naturschutz geht hervor, dass aus dem Wolfs-Paar mittlerweile ein Rudel geworden ist. Laut Ausnahme-Genehmigung wurden inzwischen mindestens drei Welpen bestätigt.

Die Abschussgenehmigung gilt zwar nicht speziell für das problematische Muttertier, sondern für einen Umkreis von 1000 Metern rund um den letzten Rissvorfall und für den nächstbesten Wolf.
Da sich dieser Angriff im Jagdrevier der Problemwölfin und ihres Rüden ereignet hat, besteht jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Abschuss eines der beiden Elterntiere getötet wird.
Genehmigung für die Wolfsjagd regelt den Elterntierschutz
Doch was wird dann aus den Jungtieren? Dazu heißt es unter dem Punkt "Elterntierschutz" in der Ausnahmegenehmigung: "Für das Überleben der Wolfswelpen ist im Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli eines jeden Jahres eine laktierende Fähe notwendig."
Sprich: Nachdem die Jungtiere im Frühjahr geboren wurden, müssen sie auf jeden Fall bis Ende Juli von einem Muttertier gesäugt werden können - und dürfen dabei nicht durch die Jagd gestört werden.

Danach sieht es allerdings anders aus, da die Welpen abgestillt werden: "Der Wolfsrüde und je nach Rudelgröße auch andere Rudelmitglieder füttern die Welpen nach und nach zusätzlich mit fester Nahrung. Nach dem 31. Juli ist bei entsprechender Rudelgröße davon auszugehen, dass auch nach Abschuss eines Elterntiers ein großer Teil der Welpen überlebt."
Der Landesbetrieb für Naturschutz geht davon aus, dass "das verbleibende Elterntier die Aufzucht der Welpen gewährleisten kann".
Im derzeitigen Alter von etwa sechs Monaten gelten die Tiere als Jungwölfe und sind nahezu ausgewachsen. Sie können ihre Eltern bereits auf die Jagd begleiten, sind dabei aber in der Regel noch nicht erfolgreich.
Die Naturschutzinitiative Niedersachsen kritisiert, dass ein Abschuss daher dazu führe, dass das verbleibende Elternteil die Jagd noch weiter ausdehne.
Wie viele Tiere hat die Problemwölfin erlegt?
In der Genehmigung werden für dieses Jahr neun Angriffe auf Nutztiere im Territorium des Paares aufgeführt, bei denen seit März acht Rinder getötet und zwei verletzt wurden.
Der Problemwölfin konnten zwei Risse genetisch nachgewiesen werden. Zudem gibt es genetische Hinweise, dass sie und der Rüde weitere Rinder angegriffen haben. Bei weiteren Rissen sind die DNA-Analysen von Proben, die von gerissenen Nutztieren genommen wurden, noch nicht abgeschlossen.
Von Jan Iven