Verwaltungsgericht Stade stoppt Wolfsabschuss im Raum Cuxhaven
Der geplante Abschuss eines Wolfes im Raum Cuxhaven wurde vom Verwaltungsgericht Stade vorläufig gestoppt. Die Naturschutzinitiative erreichte den Beschluss im Eilverfahren und argumentiert mit unzureichendem Herdenschutz.
Auf Antrag des Vereins Naturschutzinitiative hat das Verwaltungsgericht Stade den vom Land Niedersachsen genehmigten Abschuss eines Wolfes im Raum Cuxhaven durch einen sogenannten Hängebeschluss gestoppt. Von der am 17. Oktober erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes darf bis zu einer Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren kein Gebrauch gemacht werden. Das teilt die Naturschutzinitiative in einer Presseerklärung mit.
Die Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses lägen nach Beschluss des Gerichtes vor. Die Sache sei noch nicht entscheidungsreif, weil die Stellungnahme des Antragsgegners noch nicht vorliege, die Darstellung der Naturschutzinitiative in ihrem Klageantrag aber für den Beschluss ausreichen würde.
Die Klage sei weder rechtsmissbräuchlich "noch offensichtlich aussichtslos", so das Verwaltungsgericht. Da zu befürchten sei, dass bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden könnten, drohten schwere und unabwendbare Nachteile, so das Gericht.
"Wenn der betroffene Wolf in der Zeit bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich getötet wird, sich die Ausnahmegenehmigung jedoch als rechtswidrig erweisen würde, entstünde ein irreparabler Schaden", so das Gericht.
Naturschutzinitiative: "Gefahrenprognose und Herdenschutz unzureichend"
Die Naturschutzinitiative betont: "Die Gefahrenprognose ist vollkommen unzureichend. Denn Rissereignisse, bei denen die Weidetiere dem Wolf schutzlos ausgeliefert waren, dürfen nicht in die Schadensprognose einbezogen werden. In diesem Fall waren keine Rinder geschützt. Deshalb ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein wolfabweisender Herdenschutzzaun mit Stromlitzen und Untergrabenschutz auch bei zur Selbstverteidigung fähigen Wildrindern zwingend erforderlich. Wenn kein wolfabweisender Herdenschutzzaun auf der Weide steht, gibt es für eines der Herdentiere kein Entkommen."
"Die Nutztierhalter in Niedersachsen jedoch trainieren ihre Weidetiere nicht und die Behörden schauen offensichtlich tatenlos zu. Die Weidetierhalter bereiten ihre Tiere nicht auf den Wolf vor. Herdenschutz ist immer möglich und hier auch zumutbar. Daher war es notwendig, gegen die erneute Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot einer streng geschützten Art Klage einzureichen", begründet die Naturschutzinitiative ihr Vorgehen.
Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des Wolfes hatte das niedersächsische Umweltministerium erteilt, nachdem es zu mehreren Rissen von Schafen, Rindern und Pferden gekommen war. Die Genehmigung galt ab dem 14. Oktober, dem Tag des Risses, für die Dauer von 21 Tagen und ausschließlich für ein Territorium im Umkreis von 1000 Metern um die Weide in Hadeln, wo zuletzt ein Rind gerissen worden war.