Die Tötung eines Wolfes, der für mehrere Risse von Schafen, Rindern und Pferden im Raum Cuxhaven verantwortlich sein soll, wurde vom Verwaltungsgericht Stade vorläufig gestoppt. Foto: Markus Dübbert
Die Tötung eines Wolfes, der für mehrere Risse von Schafen, Rindern und Pferden im Raum Cuxhaven verantwortlich sein soll, wurde vom Verwaltungsgericht Stade vorläufig gestoppt. Foto: Markus Dübbert
"Hängebeschluss"

Verwaltungsgericht Stade stoppt Wolfsabschuss im Raum Cuxhaven

von Redaktion | 27.10.2025

Der geplante Abschuss eines Wolfes im Raum Cuxhaven wurde vom Verwaltungsgericht Stade vorläufig gestoppt. Die Naturschutzinitiative erreichte den Beschluss im Eilverfahren und argumentiert mit unzureichendem Herdenschutz.

Auf Antrag des Vereins Naturschutzinitiative hat das Verwaltungsgericht Stade den vom Land Niedersachsen genehmigten Abschuss eines Wolfes im Raum Cuxhaven durch einen sogenannten Hängebeschluss gestoppt. Von der am 17. Oktober erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes darf bis zu einer Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren kein Gebrauch gemacht werden. Das teilt die Naturschutzinitiative in einer Presseerklärung mit.

Die Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses lägen nach Beschluss des Gerichtes vor. Die Sache sei noch nicht entscheidungsreif, weil die Stellungnahme des Antragsgegners noch nicht vorliege, die Darstellung der Naturschutzinitiative in ihrem Klageantrag aber für den Beschluss ausreichen würde.

Die Klage sei weder rechtsmissbräuchlich "noch offensichtlich aussichtslos", so das Verwaltungsgericht. Da zu befürchten sei, dass bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden könnten, drohten schwere und unabwendbare Nachteile, so das Gericht.

"Wenn der betroffene Wolf in der Zeit bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich getötet wird, sich die Ausnahmegenehmigung jedoch als rechtswidrig erweisen würde, entstünde ein irreparabler Schaden", so das Gericht.

Naturschutzinitiative: "Gefahrenprognose und Herdenschutz unzureichend"

Die Naturschutzinitiative betont: "Die Gefahrenprognose ist vollkommen unzureichend. Denn Rissereignisse, bei denen die Weidetiere dem Wolf schutzlos ausgeliefert waren, dürfen nicht in die Schadensprognose einbezogen werden. In diesem Fall waren keine Rinder geschützt. Deshalb ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein wolfabweisender Herdenschutzzaun mit Stromlitzen und Untergrabenschutz auch bei zur Selbstverteidigung fähigen Wildrindern zwingend erforderlich. Wenn kein wolfabweisender Herdenschutzzaun auf der Weide steht, gibt es für eines der Herdentiere kein Entkommen." 

"Die Nutztierhalter in Niedersachsen jedoch trainieren ihre Weidetiere nicht und die Behörden schauen offensichtlich tatenlos zu. Die Weidetierhalter bereiten ihre Tiere nicht auf den Wolf vor. Herdenschutz ist immer möglich und hier auch zumutbar. Daher war es notwendig, gegen die erneute Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot einer streng geschützten Art Klage einzureichen", begründet die Naturschutzinitiative ihr Vorgehen.

Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des Wolfes hatte das niedersächsische Umweltministerium erteilt, nachdem es zu mehreren Rissen von Schafen, Rindern und Pferden gekommen war. Die Genehmigung galt ab dem 14. Oktober, dem Tag des Risses, für die Dauer von 21 Tagen und ausschließlich für ein Territorium im Umkreis von 1000 Metern um die Weide in Hadeln, wo zuletzt ein Rind gerissen worden war. 

Auf das 21-Tage-Zeitfenster spielt als einer der durch den Wolf geschädigten Halter auch Thomas Reinecke an. "Das dauert viel zu lange. Die Zeit läuft uns davon", prophezeit der Schäfer mit Blick auf die nun abzuwartende Verwaltungsgerichtsentscheidung. Um den "richtigen" Wolf zu erwischen, müsste man nach seiner Auffassung in den auf einen Riss folgenden Nächten ansitzen - und (anders, als es derzeit vorgesehen ist) idealerweise den Kadaver an der Rissstelle belassen. "Der Wolf", so Reinecke, "ist ein Opportunist". Er bediene sich dort, wo es für ihn am einfachsten etwas zu holen gebe.

Auch die vom Land definierte Zone, in welcher ein Wolf nach Abschussgenehmigung erlegt werden darf (im 1000-Meter-Umkreis um den Ort des Risses), erachten Weidetierhalter als problematisch. Im dörflichen Umfeld blieben die Möglichkeiten einer Bejagung bei einem derart eng gefassten Radius begrenzt, gab Reinecke zu bedenken. 

Skepsis in Bezug auf die Wolfspolitik seines Hauses hatte Minister Christian Meyer wiederholt  auszuräumen versucht - so auch, als er vor rund zwei Wochen betonte, dass er nicht zögern werde, zum Schutz der Weidetiere zu handeln. Ein Sprecher des Umweltministeriums zitierte auf Nachfragen unserer Redaktion aus Meyers Landtagsrede, in welcher der Grünen-Politiker betont hatte, dass der Schutzstatus des Wolfes in Niedersachsen von "ausgerottet" auf "ungefährdet" umgestellt worden sei. Das sei unter dem Blickwinkel von Natur- und Artenschutz durchaus ein Erfolg. Wo Wölfe "wie jetzt im Raum Cuxhaven" Probleme machten, müssten allerdings Konsequenzen gezogen werden. Im September und Oktober hatte es laut Wolfsbeauftragtem der Landesjägerschaft vor allem im Raum Steinau 16 nachweislich vom Wolf verursachte Nutztierschäden gegeben. 36 Tiere sollen dabei getötet, ebensoviele verletzt worden sein.

Kommt ein Urteil zügiger als gedacht?

Bezüglich der auf dem Klageweg aufgeschobenen Abschussgenehmigung rechnet man im Ministerium mit einer baldigen, womöglich schon am heutigen Dienstag erfolgenden Gerichtsentscheidung. "Sehr wahrscheinlich", so der Sprecher, werde die unterlegene Seite nach einem Urteil vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Die dortigen Richter allerdings haben das sogenannte Schnellabschussverfahren im vergangenen Jahr im Grundsatz bestätigt - und dabei auch (darauf weist man aktuell in Hannover hin) anderslautende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kassiert.

Das letzte Wort also ist noch nicht gesprochen. Dennoch empfinden viele Betriebe die derzeitige Entwicklung als Rückschlag: Darauf wies die Hadelner Landvolk-Geschäftsführerin Alina Kusabs in einer Stellungnahme gegenüber der CN/NEZ-Redaktion hin. Mit dem gebotenen Respekt gegenüber der Rechtslage habe man den Aufschub der Entnahmegenehmigung "mit Besorgnis" quittiert. Daten wie die oben genannten Risszahlen belegten, dass "das Thema Wolf nicht nur ein emotionales, sondern auch ein handfestes wirtschaftliches und tierschutzrelevantes Problem ist", erläuterte Kusabs und wies auf das Engagement vieler Landvolk-Mitglieder in puncto tiergerechte Weidehaltung hin. Diese Betriebe verdienten Planungssicherheit und Unterstützung.

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