 
        
                OVG erlaubt Wolfsabschuss im Kreis Cuxhaven: Entscheidung ist endgültig
Jetzt ist es endgültig: Erstmals darf der Wolf im Kreis Cuxhaven legal geschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigt die umstrittene Abschussgenehmigung. Die Hintergründe.
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) hat am Mittwoch (29. Oktober 2025) die Beschwerde des Vereins Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom Montag zurückgewiesen. Das Gericht hatte den Antrag des Vereins auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs im Landkreis Cuxhaven abgelehnt.
Heißt konkret: Das Niedersächsische OVG bestätigte die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines auffälligen Wolfs im Raum Cuxhaven. Damit gilt endgültig: Der als problematisch eingestufte Wolf des Rudels "Nordholz" darf entnommen werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der geplante Abschuss eines Wolfes im Raum Cuxhaven wurde am 27. Oktober 2025 zunächst vom Verwaltungsgericht Stade gestoppt. Die Naturschutzinitiative erreichte den Beschluss im Eilverfahren und argumentiert mit unzureichendem Herdenschutz.
Anschließend hatte das Verwaltungsgericht einen Tag später mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 den Antrag der Umweltvereinigung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Genehmigung abgelehnt. Dieser Beschluss wurde jetzt vom OVG bestätigt.
Die Genehmigung war vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten‑ und Naturschutz (NLWKN) am 17. Oktober 2025 erteilt worden. Sie gilt im Rahmen des sogenannten Schnellabschussverfahrens - konkret: 21 Tage ab dem Rissereignis, im Umkreis von 1000 Metern um die betroffene Weide im Gebiet des Rudels "Nordholz".
Viel Zeit bleibt nicht mehr: Die Ausnahmegenehmigung gilt noch bis zum 3. November. Hintergrund waren mehrere Risse seit März dieses Jahres in Steinau und anderen Orten in Hadeln, bei denen zahlreiche Weidetiere - neben Schafen und Rindern auch Pferde - getötet worden waren.
Laut Gericht hätten die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes voraussichtlich vorgelegen. Das NLWKN argumentierte, dass ohne die Tötung ein gravierender wirtschaftlicher Schaden zu befürchten wäre. Dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Zudem kämen laut NLWKN alternative Maßnahmen nicht in Betracht. Auch die unterbliebene Beteiligung von Naturschutzverbänden mache die Ausnahmegenehmigung nicht rechtswidrig. Die Entnahme gilt nur für das Rudel "Nordholz" (NHZ); andere Rudel in der Region ("CUX", "SFD") seien bislang nicht auffällig geworden.

Die beim OVG eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weist der 4. Senat zurück. Es ergäben sich keine Gesichtspunkte, die für eine Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung sprächen. Der NLWKN habe wegen Gefahr in Verzug auf eine Anhörung der Naturschutzverbände verzichten dürfen. Die auf dem von der Umweltministerkonferenz 2023 verabredeten "Schnellabschussverfahren" beruhende Ausnahmegenehmigung beruhe auf der wissenschaftlich untermauerten Annahme, dass Wölfe nach einem erfolgreichen Weidetierriss häufig versuchten, weitere Tiere derselben Herde zu reißen. In der unmittelbaren Zeit nach einem Riss sei das Risiko eines erneuten Angriffs auf die Weidetiere deutlich erhöht, am höchsten während der ersten Woche nach dem Rissvorfall. Die mit Beteiligung von Naturschutzverbänden eintretende Verzögerung würde die Effektivität der Gefahrenabwehr erheblich mindern.
"Mutiges Handeln", so der Umweltminister
"Es war richtig und mutig, dass wir gehandelt haben - auch wenn sich die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene weiter hinziehen", betont Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), der den Schnellabschuss nach gründlicher Prüfung angeordnet hatte: "Wir stehen an der Seite der Weidetierhalterinnen und -halter und für ein pragmatisches, regional differenziertes, zielgerichtetes Wolfsmanagement bei wiederholten Übergriffen auf Nutztiere. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt juristische Klarheit haben und der Problemwolf im Raum Cuxhaven getötet werden darf." Meyer kündigt an: "Wir werden auch künftig mit weiteren Schnellabschüssen handeln, wenn sie zum Schutz unserer Weidetiere notwendig und begründet sind."

Die Umweltvereinigung Naturschutzinitiative e.V. (NI) wendet sich gegen die Entscheidung. Sie argumentiert, die Anhörung von Naturschutzverbänden sei unterlassen worden, das Verfahren laufe Gefahr, europäisches Recht zu verletzen, und stattdessen müsse verstärkt auf Herdenschutz gesetzt werden.
Die Entscheidung markiert ein Signal: In Fällen gehäufter Nutztierrisse kann Niedersachsen künftig schneller reagieren. Gleichzeitig bleibt der Schutzstatus des Wolfs bestehen - das Ziel eines günstigen Erhaltungszustands wird nicht verlassen. Wie wirksam die Maßnahme sein wird, bleibt abzuwarten.
