26 Absolventen verlassen die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven: Was sie jetzt dürfen
Nach intensiver Ausbildung an der Seefahrtschule Cuxhaven treten 26 Absolventen ihren nächsten Karriereabschnitt auf See an. Sie erhielten nun ihre Zeugnisse - die sie zu unterschiedlichen Dingen befähigen.
Feierstunde an der Seefahrtschule Cuxhaven: 26 Absolventen erhielten ihre nautischen Befähigungszeugnisse. Für die Absolventen endete damit eine kurze, intensive Ausbildungszeit - und zugleich begann ein neuer Abschnitt auf See.
Nach dem traditionellen Glasen der Glocke widmete Schulleiter Detlef Graven seine Eröffnungsrede den Absolventinnen und Absolventen. Sie alle haben die Schulbank gedrückt, um ihre Befähigung zu erweitern, und tragen nun mehr Verantwortung für sich und ihre Kollegen an Bord, sagte Schulleiter Detlef Graven. Er wünschte allen für ihre Zukunft das nötige Quäntchen Glück, allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
Das Befähigungszeugnis "Kapitän NK100" erhielten:
- Norma Gercke
- Tobias Janßen
- Enno Ralf Raschke
- Corvin Schreitmüller
- André Wieckhorst
- Christian Zülch
Dieses Befähigungszeugnis ist seit 2021 ein vorgeschriebener Nachweis in Deutschland für die Führung kleinerer Schiffe in nationaler Fahrt, wie Inselfähren oder Ausflugsdampfer. Es berechtigt zum Befahren nationaler Gewässer im Abstand von bis zu sechs Seemeilen von der deutschen Küste mit maximal zwölf Fahrgästen.
"Kapitän BKü" ist nun Maximilian Maske. Er ist ab sofort zum nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen unter 24 Metern Länge in der Küstenfischerei befähigt.
"Schiffsmaschinist TSM" sind:
- Jannes Bauer
- Kevin Bender
- Arina Betten
- Rouven Böttcher
- Dennis Brunken
- Ingo Hans de Buhr
- Hermann Ernst Edzards
- Andre Engelhardt
- Andreas Thomas Georg Fillauer
- Michael Georg Gernhuber
- Sven Horst Kunze
- Mike Martin Morawietz
- Jannis Olliges
- Jannes Poppinga
- Jörg Ekke Saathoff
- Jürgen Schmidt
- Marco Rasmy Ayaad Sedrak
- Frank Sönnichsen
- Max Wiggermann
Sie alle sind jetzt Schiffsmaschinisten für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung bis 750 kW.