Das Weltnaturerbe Wattenmeer, hier die Salzwiesen bei Scharhörn. Umweltorganisationen aber auch das Land Niedersachsen sehen eine Gefahr für die Nationalparks durch die Verklappung von belastetem Hamburger Hafenschlick am Neuen Lüchtergrund in der Elbmündung. Foto: CNV-Archiv
Das Weltnaturerbe Wattenmeer, hier die Salzwiesen bei Scharhörn. Umweltorganisationen aber auch das Land Niedersachsen sehen eine Gefahr für die Nationalparks durch die Verklappung von belastetem Hamburger Hafenschlick am Neuen Lüchtergrund in der Elbmündung. Foto: CNV-Archiv
Bruch des "Schlickfriedens"

Niedersachsen kritisiert Hamburg: Verklappung von Hafenschlick bedroht das Wattenmeer

von Ulrich Rohde | 03.02.2026

Der Konflikt um die Verklappung belasteter Sedimente in der Elbmündung spitzt sich zu. Niedersachsen wirft Hamburg vor, den vereinbarten "Schlickfrieden" zu brechen und damit das Weltnaturerbe Wattenmeer zu gefährden.

Die Cuxhavener Bürgerinitiative "Rettet das Cux-Watt" sorgt sich weiter um den Erhalt und die Qualität der Wattflächen vor Cuxhaven. Insbesondere die anhaltende Verklappung von belastetem Schlick aus dem Hamburger Bereich am Neuen Lüchtergrund (NLG) (im Mündungsbereich der Elbe und damit direkt am ökologisch hochwertigen Weltnaturerbe Wattenmeer ist für die Initiative Stein des Anstoßes.

Der Sprecher von "Rettet das Cux-Watt", Peter Roland, schrieb aus diesem Grund einen Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies. Darin schreibt Roland, dass laut aktueller Auswirkungsprognose dort jährlich 7,5 Millionen Kubikmeter bindige Sedimente verklappt werden dürfen, die nach GÜBAK (Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern) in den beiden höchsten Schadstoffklassen eingestuft seien.

Laut Koalitionsvertrag sollen Verklappungen beendet werden

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Niedersachsen von 2022 sei vereinbart worden, so Roland, dass diese Verklappungen beendet werden sollen. Gleichzeitig sei vertraglich vereinbart worden, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie konsequent umgesetzt werden sollen. Bislang sei aber nichts geschehen. Roland: "Jeder einzelne Verklappungsvorgang am NLG stellt einen erheblichen Verstoß gegen diese EU-Auflagen dar. Zudem hat sich Deutschland verpflichtet, bis spätestens 2027 die Qualität der Gewässer zu verbessern und eine Verschlechterung zu verhindern."

Schutz des Weltnaturerbes ist eine besondere Verpflichtung

Eine Antwort hat Roland vom zuständigen niedersächsischen Umweltministerium erhalten. Darin heißt es, dass Hamburg und Schleswig-Holstein mit Niedersachsen und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gemeinsame Verantwortung für ein nachhaltiges Sedimentmanagement in der Tideelbe und die effektive Unterhaltung als Bundeswasserstraße trügen. Dies hätten die Partner im Dezember 2022 mit einer gemeinsamen Erklärung zum sogenannten "Schlickfrieden" zum Ausdruck gebracht. Die Präambel schließe mit dem Bekenntnis, dass der Schutz des Weltnaturerbes und Nationalparks Wattenmeers für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine besondere Verpflichtung darstelle, der von allen Partnern Rechnung zu tragen sei.

Die Verbringstelle "Tonne E3" sei die bislang einzige fachlich untersuchte und gemeinsam abgestimmte Verbringstelle, die dem Naturschutz und dem Wasserrecht sowie nationalen und europäischen Anforderungen an den Meeresschutz gerecht werde und im Rahmen des Dialogforums Tideelbe (2016) als Vorzugsvariante bestätigt wurde.

Seit 2021 verbringe die Hamburg Port Authority (HPA) schadstoffbelastetes Nassbaggergut zusätzlich am Neuen Lüchtergrund, der im Rahmen des Dialogforums Tideelbe als am schlechtesten geeignete der geprüften Verbringstellen hervorgegangen sei. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hätten ihre rechtlichen und fachlichen Bedenken gegenüber der HPA und Hamburg mehrfach Ausdruck verliehen.

Kreislaufbaggerung mit 
belastetem Schlick vermeiden

Aus niedersächsischer Sicht, so das Ministerium, müssten perspektivisch die Voraussetzungen für eine nachhaltige Nutzung (etwa für den Deichbau oder das Mitwachsen der Watten als Klimafolgenanpassung) der überschüssigen Feinsedimente, die über Unter- und Außenelbe bis nach Hamburg transportiert werden, geschaffen werden. Der starke Eintrag von Feinsedimenten könne so mittelfristig reduziert werden. Kreislaufbaggerungen mit belastetem Material aus dem Hamburger Hafen müssten unbedingt vermieden werden, um die Verwendbarkeit der Sedimente für regionale Klimafolgenanpassungsmaßnahmen nicht einzuschränken. Bis entsprechende Voraussetzungen geschaffen seien, müssten die belasteten Hafensedimente vom Oberstrom möglichst im Hafen entnommen und behandelt werden oder übergangsweise so verbracht werden, dass ein Rücktransport des belasteten Hafenschlicks in die Elbe oder die Wattgebiete unbedingt vermieden werde.

Tiefwasserreede und AWZ als Verbringstellen nutzen

Zu diesem Zweck und als Übergangslösung unterstütze Niedersachsen die Einrichtung von neuen Verbringstellen in der Tiefwasserreede (nördlich der Ostfriesischen Inseln) sowie der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), nordwestlich Helgolands, um Ablagerungen von elbetypisch belastetem Sediment nahe ökologisch sensibler Bereiche zu vermeiden. Auch die erhöhten Kontingente zur Verbringung von Sedimenten bei Tonne E3 könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten, würden seitens der HPA aber zum Bedauern und Unverständnis der niedersächsischen Landesregierung nicht im verfügbaren Umfang genutzt.

Gemeinsam mit Schleswig-Holstein werde Niedersachsen, wie im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen festgehalten, weiterhin gegenüber der HPA und der Freien und Hansestadt Hamburg darauf hinwirken, dass zum Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Sedimentmanagement an der Tideelbe geschaffen und sinnvolle Übergangslösungen ernsthaft vorangetrieben beziehungsweise im verfügbaren Umfang in Anspruch genommen werden müssten.

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Ulrich Rohde

Redaktionsleiter
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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