Wasserstraßen- und Schifffahrtsdirektion: Verschwendung von Steuergeld mit Ansage
Kostspielige Fehlplanungen und fragwürdige Entscheidungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsdirektion: Zu lang geratene Mehrzweckschiffe, Risiken bei der maritimen Notfallvorsorge und ein fehlerhaftes Baggerkonzept deuten auf massives Versagen hin.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) irritiert die Öffentlichkeit zunehmend mit kostenträchtigen Fehlplanungen und -entscheidungen. Bekanntlich sind die drei neuen Mehrzweckschiffe "Neuwerk", "Scharhörn" und "Mellum" um zehn Meter länger ausgefallen als ursprünglich geplant - mit (wie berichtet) erheblichen Auswirkungen. Doch die Liste der Ungereimtheiten in der Bundesbehörde lässt sich mühelos erweitern.
Zunächst einmal ist bekannt, dass der Einbau von Tanks für den umweltfreundlicheren LNG-Treibstoff etwa die doppelte Kapazität an Raumvolumen und einen wesentlich umfangreicheren Hilfsbetrieb erfordert. Nach Informationen des NDR soll schon 2020 bei der Auftragserteilung klar gewesen sein, dass die "Neuwerk" nicht an den bisherigen Liegeplatz am Tonnenhof des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe-Nordsee in Cuxhaven passt. Zum Vergleich: Die neue 105 Meter lange "Neuwerk" ist etwa 25 Meter länger als das Vorgängerschiff. Nun gibt der Bund nicht nur insgesamt rund 680 Millionen Euro für die drei Mehrzweckschiffe aus. Es müssen sowohl in Cuxhaven als auch auf Helgoland und in Wilhelmshaven - für die "Mellum" -Liegeplatzkapazitäten geschaffen werden.
"Neuwerk" für sieben Jahre an der "Not-Pier"
Der - nicht unumstrittene - mögliche Bau eines neuen Liegeplatzes für die "Neuwerk" in Cuxhaven am Fährhafen beginnt frühestens 2030. Die Bauzeit soll etwa vier Jahre betragen. Das Schiff soll aber schon im kommenden Jahr in Dienst gestellt werden und müsste demnach sieben Jahre lang mit der "Not-Pier" der Seebäderbrücke vorliebnehmen. Dass die Pressestelle der Generaldirektion die angeblich unvorhergesehene Verlängerung der Schiffe um zehn Meter zunächst damit erklärte, dass neue gesetzliche Vorschriften zur "Elektrosicherheit auf Seeschiffen" hätten umgesetzt werden müssen, ist womöglich auf speziellen Behördenhumor zurückzuführen. Weniger lustig ist, dass die Folgen dieser "Planung" einen dreistelligen Millionenbetrag verschlingen dürften.
Für den Bundesfinanzminister möglicherweise eine interessante Information, denn das Ministerium hat klargestellt, dass "der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Steuergeld" nicht nur für sein Haus, "sondern für die gesamte Bundesregierung höchste Priorität" habe. Der wirtschaftliche Mitteleinsatz stelle dabei nicht eine "wünschenswerte Option" dar, sondern sei bereits "durch die Regelung der Bundeshaushaltsordnung geboten".
Meeresverschmutzung kann so nicht bekämpft werden
Die - freundlich ausgedrückt - etwas unglückliche Planung der neuen Behördenschiffe hat aber noch eine weitere Dimension. Dabei geht es um die hoheitliche Aufgabe der maritimen Notfallvorsorge - in Sonderheit um die Ölauffangkapazität im Havariefall. Zuständig für diese Aufgabe ist im Ernstfall das beim Maritimen Sicherheitszentrum angesiedelte Havariekommando. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat dem Havariekommando eine Vorhaltung von 15.000 Kubikmeter Ölauffangkapazität zugesichert. Noch in einem Schreiben der Kieler Generaldirektion an den Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen aus 2022 heißt es, dass das gemeinsame Systemkonzept des Bundes und der Küstenländer zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen von 2021 zu dem Schluss gekommen sei, dass die definierten Ziele mit dem existierenden System erreicht würden.
Ölauffangkapazität der Mehrzweckschiffe gering
Dieses beruht allerdings darauf, dass der Saugbagger "Nordsee", der über etwa 6500 Kubikmeter Ölauffangkapazität verfügt, noch zur Verfügung steht. Die drei Mehrzweckschiffe des Bundes tragen lediglich mit je 1000 Kubikmetern dazu bei. Darüber hinaus gibt es einige weitere kleinere Einheiten, die zur Ölbekämpfung eingesetzt werden können. Die zugesagten 15.000 Kubikmeter konnten allerdings schon damals nicht erreicht werden.
Der jüngst nach acht Jahren Bauzeit und Mehrkosten von 47 Millionen Euro in Dienst gestellte Saugbagger des Bundes, "Osteriff", ist unverständlicherweise nicht für die Ölbekämpfung vorgesehen. Er verfügt nicht über Ölauffangkapazitäten. Die "Nordsee", 1977 vom Stapel gelaufen, hat 2023 eine Klassenerneuerung (Schiffs-TÜV) für weitere fünf Jahre erhalten. Anschließend dürfte das Schiff aufgrund seines Alters außer Dienst gestellt werden.
Um eine Ersatzlösung zu finden, wurde das Cuxhavener Reedereizentrum beauftragt, eine Markterkundung durchzuführen. Dabei kommen Saugbagger und kleinere Tankschiffe in Betracht, die bei Bedarf mit Gerätschaften zur Bekämpfung von kontaminiertem Wasser ausgerüstet werden können. Tatsächlich in Frage kommen hier vorwiegend die Baggerschiffe der Privatreedereien, die schon jetzt den Großteil der Fahrrinnenunterhaltung auf den Bundeswasserstraßen übernehmen. Diese höchst kostspielige Dienstleistung dürfte noch um ein Vielfaches teurer werden, wenn diese Hopperbagger zusätzlich mit Sweeping Arms und Ölauffangkapazität ausgerüstet werden würden und dauerhaft für die Ölbekämpfung bereitstehen müssten. "Das monopolartige Abhängigkeitsverhältnis zwischen Fremdfirmen und dem Bund würde sich damit weiter verfestigen", sagt der Cuxhavener Schifffahrtsexperte Jürgen Grzeskowiak. Der Ingenieur befürchtet, dass die Privatreedereien die Preise in einem ungesunden Ausmaß diktieren könnten.
Bundesbehörde ignoriert vorhandene Alternative
Dass es bereits eine Alternative gibt, lässt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsdirektion offenbar geflissentlich außer Acht. Denn der Bundestag und der Haushaltsgesetzgeber haben die Planung für das Pilotprojekt Bagger ohne Laderaum mit Transportschiffen in Eigenregie, das von einer Arbeitsgruppe um Grzeskowiak fertig konzipiert wurde, genehmigt. Die geplanten Transportschiffe sind außerdem für die Ölbekämpfung sowie weitere Erfordernisse im Havariefall ausgelegt. Die Kieler Behörde hat Grzeskowiak nahegelegt, er könne sich zu gegebener Zeit an einer offenen Ausschreibung für eine "neue Unterhaltungsstrategie mit einem neuen Gerätekonzept" beteiligen. Die Vorbereitung dieser Ausschreibung dürfte einen jahrelangen zeitlichen Vorlauf benötigen.
Derzeit soll angeblich das von Grzeskowiak entwickelte und patentierte Baggerkonzept zur Wirtschaftlichkeitsprüfung dem Bundesverkehrsministerium vorliegen. Dabei hat es diese im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die Haushaltsmittelzuweisung bereits gegeben. Nachweislich spart das System in Eigenregie etwa 50 Prozent der Antriebsleistung ein und senkt damit den Energieverbrauch drastisch. Es wird weniger Personal benötigt. Die Schiffe müssen im staatlichen Eigentum nicht versichert werden und es muss kein Gewinn erwirtschaftet werden.
Vorgaben des Gesetzgebers außer Acht gelassen
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat in einem Schreiben sein Unverständnis darüber deutlich gemacht, dass sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die Generaldirektion die Umsetzung dieser vom Haushaltsgesetzgeber festgelegten Planung ignorieren, als hätte es diese nicht gegeben.
Dieses Unterhaltungssystem böte - wie schon der Obmann im Haushaltsausschuss der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Florian Oßner, feststellte - das Potenzial, dauerhaft zu erheblichen Einsparungen bei der Unterhaltungsbaggerei zu gelangen. Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied des Steuerzahlerbundes Niedersachsen und Bremen, bat in einem Schreiben an den Cuxhavener CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Frauenpreiß, sich dafür zu verwenden, die technische Erprobung des Pilotprojekts endlich zu ermöglichen: "Es ist mir gänzlich schleierhaft, wie leichtsinnig die sich hier bietende Chance droht, vertan zu werden und mit welcher Selbstverständlichkeit der erklärte Wille des Haushaltsgesetzgebers ignoriert wird."
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